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IGNORED

Wechselsystem


stefan_sniper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Folks,

ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten und bin schon sehr auf die Antworten gespannt. smile.gif

Zu den Fakten, meine grüne WBK ist voll, daß heißt auf allen acht Positionen sind Waffen bzw. Wechselläufe eingetragen.

Nun meine Frage. In meiner WBK habe ich eine Walther GSP eingetragen (.32'er und .22'er).

Von Walther gibt es doch diesen Wechselsatz um aus einer GSP Pistole ein GSP Gewehr zu machen. Für diesen Wechselsatz benötige ich keinen Voreintrag weil ich ja die erforderliche Waffe in Form einer GSP Pistole besitze und dieser Umbausatz als Wechselsystem zählt.

Wie sieht das denn nun aus... brauche ich beim Erwerb dieses Wechselsatzes eine leere WBK in welcher der Händler den Wechselsatz eintragen kann???

Oder genügt dem Händler meine volle WBK um mir den Wechselsatz zu verkaufen... so daß ich dann auf der Behörde die Rechnung von dem Kauf vorlege und mir mein zuständiges Amt automatisch eine zweite WBK ausstellt und in diese den erworbenen Wechselsatz einträgt ohne das ich diese WBK extra beantragen muß??? Oder ist dieser Fall nochmals ganz anders als hier beschrieben? rolleyes.gif

Ich bin gespannt was ihr zu diesem Thema wisst! tongue.gifconfused.gif

Ich habe heute schon allerhand Meinungen zu diesem Thema gehört. gaga.gif

Geschrieben

hallo !

nach dem aktuellen waffengesetz sind wechselsysteme im gleichen oder kleineren kaliber NICHT MEHR eintragungspflichtig.

du kannst sie eintragen lassen wenn du WILLST, pflicht ist es KEINE mehr !

jürgen

Geschrieben

OK! Das habe ich heute auch schon gesagt bekommen aber leider war sich die betreffende Person nicht 100% sicher.

Hast Du dazu eventuell den entsprechenden Gesetzestext oder die passende Verwaltungsvorschrift?

Vielen Dank für die Auskunft Handgunner. smile.gif

Geschrieben

such mal hier in "recht" nach "wechselsystem", begrenzt auf die letzten 3-4 monate.

ich sehe gerade: du bist fwr-mitglied... guck mal in die letzte oder vorletzte ausgabe der news. cool.gif

Geschrieben

Tagchen,

da ich jetzt diverse Gespräche mit verschiedenen Leuten geführt habe und ich nun noch weitere Info's erhalten habe möchte ich diese hier posten.

Der Wechselsatz von Walther um aus der GSP Pistole ein Gewehr zu machen kann zwar erworben werden aber das eigentliche verwenden ist so eine Sache.

Ich habe ja dann aus meiner Kurzwaffe eine Langwaffe gemacht und für diese Langwaffe habe ich eigentlich kein Bedürfnis.

In meiner WBK ist ja kein KK-Selbstlader eingetragen den ich aber durch diesen Wechselsatz besitzen würde!

Um die Sache wirklich ganz korrekt zu machen müßte ich also einen Antrag auf eine KK-Selbstladebüchse stellen. Dies wäre aber dann ein Widerspruch weil ich ja eigentlich keinen Voreintrag für einen Wechselsatz benötige. Und in diesem Fall handelt es sich ja nicht um eine komplette Waffe sondern um einen Wechselsatz! gaga.gif

Ein weiterer Punkt wäre der folgende. Angenommen ich kaufe diesen Wechselsatz, lasse diesen nicht in meine WBK eintragen (weil ich dieses offensichtlich nicht mehr muß!?!), und gehe dann mit dieser KK-Selbstladebüchse schießen und auf dem Hin- oder Rückweg zum Schießhaus komme ich in eine Polizeikontrolle bei der die Polizisten den Inhalt des Futterals sehen wollen. shocked.gif

Dann stehe ich da mit einer WBK in der zwar eine GSP im Kaliber .32 S&W und ein Wechselsatz im Kaliber .22lfB vermerkt ist aber kein weiterer Wechselsatz im Kaliber .22lfB geschweige denn eine KK-Selbstladebüchse!!! Und jetzt mach den Beamten mal klar das dieser Wechselsatz (der im Augenblick zusammengebaut ein Gewehr darstellt) zu der GSP Pistole gehört und das so alles legal ist. Ich denke da kommt man sicher nicht sehr weit oder???

Mein persönliches Fazit ist: Dann lasse ich mir diesen Wechselsatz doch lieber in meine WBK eintragen, zu meiner eigenen Sicherheit!

Somit komme ich wieder zu dem Ausgangspunkt das meine vorhandene WBK vollgeschrieben ist. Das heißt ich benötige eine neue WBK! Aber eine neue WBK sollte ich ja eigentlich beantragen womit ich dann wieder zu dem Widerspruch komme das ich diesen Wechselsatz ja eigentlich nicht beantragen muß da es ein Wechselsatz ist... obwohl ein Eintrag schon gut wäre weil ich ja eigentlich aus einer Kurzwaffe eine Langwaffe mache! gaga.gif

Hat denn keiner der User hier diesen Wechselsatz der Firma Walther erworben? Vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Erfahrungswert mit der Bürokratie!?!

Grüße aus dem Schwoabländle

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich habe ja dann aus meiner Kurzwaffe eine Langwaffe gemacht und für diese Langwaffe habe ich eigentlich kein Bedürfnis.

In meiner WBK ist ja kein KK-Selbstlader eingetragen den ich aber durch diesen Wechselsatz besitzen würde!


nein, das ist kein problem. wenn du aus einer 9para eine .22 machst, hast du ja auch kein bedürfnis dafür.

es ist da völlig egal, ob kurz- oder langwaffe... es sei denn, du machst ein gewehr per wechsellauf zur kurzwaffe - das gibt ärger.

In Antwort auf:

... und auf dem Hin- oder Rückweg zum Schießhaus komme ich in eine Polizeikontrolle bei der die Polizisten den Inhalt des Futterals sehen wollen.
shocked.gif

Dann stehe ich da mit einer WBK in der zwar eine GSP im Kaliber .32 S&W und ein Wechselsatz im Kaliber .22lfB vermerkt ist aber kein weiterer Wechselsatz im Kaliber .22lfB geschweige denn eine KK-Selbstladebüchse!!!


das ist tatsächlich ein problem. du bist zwar formal im recht, aber bis du das bewiesen hast, stehst du erstmal doof am strassenrand (im günstigsten falle).

DANKE, LIEBE REGIERUNG, FÜR DIESES TOLLE WAFFENGESETZ!

das fwr empfiehlt ja eben, wechselsysteme eventuell einzutragen, wenn solche schwierigkeiten absehbar sind... z.b. auch bei häufigen grenzübertritten.

eine weitere möglichkeit ist, eine selbstgemachte dokumentation mitzuführen, in der die rechnung für das WS und evtl. noch die kopie der entsprechenden seite aus dem waffg enthalten sind... ist kein offizielles dokument, aber besser als nix.

ich habe meinen kalibergleichen matchlauf für die beretta nicht eintragen lassen... mun-erwerb ist logischerweise kein problem und ich bin noch nie in eine kontrolle geraten.

an deiner stelle würde ich allerdings das WS eintragen lassen... eben weil die pistole durch das WS wirklich stark verändert wird.

aber wie gesagt, rechtlich notwendig ist es nicht, es erspart nur eventuellen trouble.

muss jeder selber entscheiden. rolleyes.gif

Geschrieben

Du kannst den Wechsellauf kaufen, wenn du ihn eintragen lassen willst gehst du aufs Amt, füllst den Anmeldewisch aus, dein SB stellt dir eine neue WBK aus. In diesem Fall musst du keine WBK beantragen (eine (grüne) WBK beantragst du eh nicht, du beantragst die Erwerbserlaubnis für eine Waffe).

Wegen dem Wechsellauf brauchst du keinen neuen Eintrag für eine KK SLB. der Erwerb von Wechselläufen & Systemen im gleichen oder kleineren Kaliber für eine eingetragene Grundwaffe ist frei, es ist egal, ob der Lauf nun 10cm oder 60cm hat. Eine Längenbegrenzung gibts nicht.

Ich habe das Set von B&W (langer Wechsellauf + Schaft) für meine GSP, war kein Problem: kaufen, anmelden, einbauen, Spass haben chrisgrinst.gif

Gruss

Hilli

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

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