Guest Norbert07 Posted June 13, 2004 Posted June 13, 2004 Hallo mit einander Ich habe mir von einem Vereinskameraden eine Langwaffe für DG 1 und DG4 beim BDMP Geliehen für einen Monat. Zur meiner Frage, darf ich mit der Verleihbestätigung Munition für die Waffe erwerben. Ich habe die entsprechende WBK für die Waffe. Gruß Norbi0707
Guest Mouche Posted June 13, 2004 Posted June 13, 2004 Er darf Dir jedenfalls Munition dazu geben. Ob ein Händler Dir auf das Verleih-Papier Muni verkauft, bezweifle ich. Mouche
Guest Norbert07 Posted June 13, 2004 Posted June 13, 2004 Die passende Mu habe ich dazu bekommen, habe sie verschossen. Das Problem der Vereinskamerad der mir die Waffe lieh, ist für 3 Wochen im Urlaub. Norbi0707
Astanase Posted June 13, 2004 Posted June 13, 2004 Offensichtlich wollte dein Freund nicht, das du seine Waffe zu stark beanspruchst. Nun darfst du sie wohl putzen und gut aufbewahren.
Mausebaer Posted June 13, 2004 Posted June 13, 2004 Wenn Du ganz lieb bist und einen netten Kameraden findest, gibt er/sie Dir vielleicht Munition zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.
Guest Mouche Posted June 13, 2004 Posted June 13, 2004 ...tatsächlich stellt die Verleihbescheinigung sogar eine Besitzerlaubnis dar. Also dürfte Dir ein guter Kamerad sogar mehr abgeben, als Du gerade auf dem Stand verbrauchen kannst. Hab das zumindest mal so gelesen - bei einer FWR Veröffentlichung meine ich sogar, bin mir aber nicht sicher. Im Zweifel gibst halt nach Urlaubsrückkehr die Waffe zurück - und leihst sie Dir danach erneut - diesmal mit reichlich(!) Munition Mouche
Guest Norbert07 Posted June 14, 2004 Posted June 14, 2004 Danke für die Beantwortung meiner Frage. Gruß Norbi0707
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