de50ae Posted June 3, 2004 Share Posted June 3, 2004 Da hat mal wieder jemand ein Formular erstellt, der keine Ahnung hat. Ein Bedürfnis nach § 14, Absatz 3 (Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen, z.B. für die Disziplinen Ordonnanzgewehr und Unterhebelrepetierer und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition) wird durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Schießsportfachverbandes glaubhaft gemacht. Halbautomaten bekommt man von denen eh nicht genehmigt, wofür wollen die dann einen Leistungsnachweis ab der 3. Langwaffe? 1mal Bescheinigung für die Gelbe und gut ist. http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08...8_antragwbk.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stefan Klein Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Wenn du das alte Formular gesehen hättest... Das hatte ich mal hier reingestellt. 5! Seiten Schrott. Zeugs ausfüllen, dass den RSB überhaupt gar nichts angeht und und und. Ich hatte mich damals ziemlich heftig wegen dem vorigen Formular mit denen auseinandergesetzt. Scheinbar hat es zumindest in Teilen gefruchtet. Der Blödsinn, der im Kommentar steht, kann man ja getrost vernachlässigen. Wenn es da nicht noch eine Kreisverwaltung in einer berühmten Bierstadt gäbe, die für jede Waffe auf die neuen Gelben ein Bedürfnis vom Verband haben will . So war es wenigstens vor einigen Wochen noch... Gruß Stefan Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 @50ae: für die gelbe reicht einmal die Bescheinigung. Das ist richtig. Hier geht es aber um § 14 Abs. 3 WaffG, der mit der gelben WBK gar nix zu tun hat. Leistungsschützen müssen demnach für über das Kontingent hinausgehenden Waffenbedarf ein zusätzliches Bedürfnis nachweisen. That´s it. Link to comment Share on other sites More sharing options...
walter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: @50ae: für die gelbe reicht einmal die Bescheinigung. Das ist richtig. Hier geht es aber um § 14 Abs. 3 WaffG, der mit der gelben WBK gar nix zu tun hat. Leistungsschützen müssen demnach für über das Kontingent hinausgehenden Waffenbedarf ein zusätzliches Bedürfnis nachweisen. That´s it. Die Ausübung einer weiteren Disziplin reicht. Was ist eigentlich ein Leistungsschütze ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Na einer, der mehr als das Grundkontingent schießt und seinen Sport entsprechend ernsthafter ausübt. Warum gerade diese Personen nochmals ein Bedürfnis nachweisen sollen - darüber kann man natürlich streiten. Ich persönlich halte diese Regelung auch für Quatsch mit Soße. Aber ich werd ja nicht gefragt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted June 4, 2004 Author Share Posted June 4, 2004 @Stefan ich kenne den vorherigen 5 Seitigen Verhörbogen auch. Für meine letzte Waffe habe ich den auch ausfüllen müssen. Im Gegensatz dazu ist dieser hier ja schon ein Fortschritt. @Sachbearbeiter, das mit den Lesitungsschützen ist ja OK, trifft aber beim DSB nur auf KW zu, da es keine Disziplinen für Halbautomaten gibt. Und schlimmernoch, die werfen Ordonnanzwaffen (hier ist Halbauto auch nicht zugelassen) und UHR in einen Topf mit Halbautomaten. Das schlichtweg falsch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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