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IGNORED

Befürwortungsantrag des RSB


de50ae

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Geschrieben

Da hat mal wieder jemand ein Formular erstellt, der keine Ahnung hat.

Ein Bedürfnis nach § 14, Absatz 3 (Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen

Langwaffen, z.B. für die Disziplinen Ordonnanzgewehr und Unterhebelrepetierer

und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen

Munition) wird durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Schießsportfachverbandes

glaubhaft gemacht.

gaga.gif

Halbautomaten bekommt man von denen eh nicht genehmigt, wofür wollen die dann einen Leistungsnachweis ab der 3. Langwaffe? 1mal Bescheinigung für die Gelbe und gut ist.

http://www.rheinischer-schuetzenbund.de/08...8_antragwbk.pdf

Geschrieben

Wenn du das alte Formular gesehen hättest... crying.gif

Das hatte ich mal hier reingestellt. 5! Seiten Schrott. Zeugs ausfüllen, dass den RSB überhaupt gar nichts angeht und und und. Ich hatte mich damals ziemlich heftig wegen dem vorigen Formular mit denen auseinandergesetzt. Scheinbar hat es zumindest in Teilen gefruchtet. Der Blödsinn, der im Kommentar steht, kann man ja getrost vernachlässigen. Wenn es da nicht noch eine Kreisverwaltung in einer berühmten Bierstadt gäbe, die für jede Waffe auf die neuen Gelben ein Bedürfnis vom Verband haben will gaga.gif. So war es wenigstens vor einigen Wochen noch...

Gruß Stefan

Geschrieben

@50ae: für die gelbe reicht einmal die Bescheinigung. Das ist richtig.

Hier geht es aber um § 14 Abs. 3 WaffG, der mit der gelben WBK gar nix zu tun hat. Leistungsschützen müssen demnach für über das Kontingent hinausgehenden Waffenbedarf ein zusätzliches Bedürfnis nachweisen. That´s it. rainbow.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

@50ae: für die gelbe reicht einmal die Bescheinigung. Das ist richtig.

Hier geht es aber um § 14 Abs. 3 WaffG, der mit der gelben WBK gar nix zu tun hat. Leistungsschützen müssen demnach für über das Kontingent hinausgehenden Waffenbedarf ein zusätzliches Bedürfnis nachweisen. That´s it.
rainbow.gif


Die Ausübung einer weiteren Disziplin reicht. Was ist eigentlich ein Leistungsschütze ??

Geschrieben

Na einer, der mehr als das Grundkontingent schießt und seinen Sport entsprechend ernsthafter ausübt. Warum gerade diese Personen nochmals ein Bedürfnis nachweisen sollen - darüber kann man natürlich streiten. Ich persönlich halte diese Regelung auch für Quatsch mit Soße. Aber ich werd ja nicht gefragt. crying.gif

Geschrieben

@Stefan

ich kenne den vorherigen 5 Seitigen Verhörbogen auch. Für meine letzte Waffe habe ich den auch ausfüllen müssen.

Im Gegensatz dazu ist dieser hier ja schon ein Fortschritt.

@Sachbearbeiter,

das mit den Lesitungsschützen ist ja OK, trifft aber beim DSB nur auf KW zu, da es keine Disziplinen für Halbautomaten gibt. Und schlimmernoch, die werfen Ordonnanzwaffen (hier ist Halbauto auch nicht zugelassen) und UHR in einen Topf mit Halbautomaten. Das schlichtweg falsch.

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