kojak Posted May 17, 2004 Share Posted May 17, 2004 Hallo, ich bin vor einem halben Jahr 18 geworden und habe mir eine KK-Pistole gekauft. Ist es jetzt erlaubt, dass ich mir einen GK-Revolver ausleihe? Es gab hier zwar schon mal einen ähnlichen Thread dazu, aber da gab es keine konkreten Antworten. Im Waffengesetz heisst es ja: § 12: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten ... erwibt. Kann ich mir jetzt also den GK-Revover ausleihen, oder geht dies erst ab 25? MfG kojak Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted May 17, 2004 Share Posted May 17, 2004 Alterserfordernis 21 Jahre für GK nach WaffG: In Antwort auf: § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. Da sich dieser Paragraph allein auf §4 und nicht auf §12 bezieht, sehe ich eine zeitlich begrenzte Überlassung unter Beachtung der übrigen Bedingungen des WaffG als problemlos an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted May 17, 2004 Share Posted May 17, 2004 Guckst du hier. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
kojak Posted May 19, 2004 Author Share Posted May 19, 2004 Hi, ich hab gerade mal bei unserem Ordnungsamt angerufen. Laut dem Sachbearbeiter ist dies nicht möglich. MfG RS Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 19, 2004 Share Posted May 19, 2004 Tja, dann werden wir wohl wirklich erst mal die VwV abwarten müssen und hoffen, dass hierzu ein geistiger Erguss erfolgt (auf die anderen gehe ich an dieser Stelle nicht ein ). Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted May 19, 2004 Share Posted May 19, 2004 In Antwort auf: ich hab gerade mal bei unserem Ordnungsamt angerufen. Laut dem Sachbearbeiter ist dies nicht möglich. Tja, wenn du dir die Postings von "unserem" Sachbearbeiter hier anschaust.... Wie hat er es denn begründet? Nur weil dein Sachbearbeiter das für nicht möglich hält, heißt das noch lange nicht, dass er damit auch Recht hat. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.