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IGNORED

GK-Waffe ausleihen mit KK-WBK


kojak

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin vor einem halben Jahr 18 geworden und habe mir eine KK-Pistole gekauft. Ist es jetzt erlaubt, dass ich mir einen GK-Revolver ausleihe? Es gab hier zwar schon mal einen ähnlichen Thread dazu, aber da gab es keine konkreten Antworten.

Im Waffengesetz heisst es ja:

§ 12: Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten ... erwibt.

Kann ich mir jetzt also den GK-Revover ausleihen, oder geht dies erst ab 25? confused.gif

MfG

kojak

Geschrieben

Alterserfordernis 21 Jahre für GK nach WaffG:

In Antwort auf:

§ 14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des

sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller

das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen

bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die

Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen

mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen

durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.


Da sich dieser Paragraph allein auf §4 und nicht auf §12 bezieht, sehe ich eine zeitlich begrenzte Überlassung unter Beachtung der übrigen Bedingungen des WaffG als problemlos an.

Geschrieben

In Antwort auf:

ich hab gerade mal bei unserem Ordnungsamt angerufen. Laut dem Sachbearbeiter ist dies nicht möglich.


Tja, wenn du dir die Postings von "unserem" Sachbearbeiter hier anschaust.... tongue.gif

Wie hat er es denn begründet? Nur weil dein Sachbearbeiter das für nicht möglich hält, heißt das noch lange nicht, dass er damit auch Recht hat.

bye knight

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