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Rote WBK & Sportschiessen


Ganymed

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Also entweder komme ich mit dem Suchen immer noch nicht so richtig klar oder es wurde wirklich noch nicht diskutiert.

Ich bräuchte für Folgendes noch mal 'nen Expertenrat.

Das Thema wurde beim letzten Training kontrovers diskutiert.

Nach dem Waffenrecht dürfen Waffen zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck" transportiert werden.

Das Bedürfnis der roten WBK ist das Sammeln. Der Transport dürfte somit doch eigentlich nur zum Erwerb, Verkauf oder Reparatur möglich sein.

Kann ich also eine auf der Roten eingetragene Waffe zum Schiesstand transportieren und sie dort zu schiessen ?

Vorhandene Munition mal vorausgesetzt.

Ok, können kann ich aber darf ich auch dürfen...

Ganymed

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Also...

Ich hatte auch das Problem.

Bei meiner Dame vom OA (supergut und kompetent icon14.gif)

stellte ich die Frage, ob ich mit den Waffen auf meiner Roten denn Wettkäpfe schießen dürfte ???

Großes staunen hinter dem Tisch und die Antwort:

"Na klar, warum nicht??? Ich freu mich doch, wenn Sie mir

Urkunden vorbeibringen. Ich hoff' nur, daß Sie damit auch was treffen..."

Ich bedankte mich und zog glücklich von dannen...

Das war allerdings noch beim alten WaffG.

Ich hoffe, ich konnte etwas zur Verunsicherung beitragen. tongue.gif

Grüße

Ed

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Hallo!

natürlich gehört zum Aufbau einer kulturhistorischen / technischen Sammlung auch das Austesten von Waffen, schließlich ist man als ernsthafter Sammler ja auch ein kleiner Wissenschaftler. Gerade als Wiederlader kann man hier die Probleme und Entwicklungen von z.B. verschiedenen Geschossgewichten - wie sie in der Entwicklung von Waffen und deren Munition üblich sind - besonders gut nachvollziehen.

Mir sind entsprechende Sammler bekannt, die für diese Erprobungsmaßnahmen eine entsprechende MunEWB eingetragen bekommen haben.

Zum sportlichen Schießen mit diesen Waffen:

Sobald derjenige auch Sportschütze ist, also mindestens eine sportlich begründete Waffe besitzt, hat er ja neben dem Bedürfnis SAMMELN auch das Bedürfnis Sportschiessen.

Und wie steht es so schön im neuen Gesetzt: Ausleihe zum vom Bedürfnis umfassten Zwecke... man leiht sich also von seinem alter ego eine Waffe um diese sportlich zu nutzen... nach dem Wettkampf/Training gibt man diese an sein Sammler ich zurück.

Die gleiche Begründung gilt dann übrigens auch für Jäger, die gleichzeitig Sportschützen sind! Ansonsten müßte die Behörde ja von mir verlangen, mir noch einen zweiten K98 zu kaufen, da ich den einen zur Nachsuche bei schlechtem Wetter auf Jagdschein gekauft habe und diesen ja überhaupt nicht sportlich nutzen darf...

Und das wiederspräche der Aussage von den "so wenig Waffen wie möglich im Volk".

Hoffe geholfen zu haben.

Schönes WE

Volco

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