AutoMag Posted March 6, 2004 Posted March 6, 2004 Vereinsmitglied mit grüner WBK seit 5 Jahren wurde am 26.4.2003 25 Jahre alt. Bekam jetzt Aufforderung zur Abgabe des "Idiotentests-Ergebnisses". Falls nicht, würde binnen 14 Tagen der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse eingeleitet!
SC Posted March 6, 2004 Posted March 6, 2004 quelle (waffg): z.b. als html-file bei co²air bzw als pdf-file In Antwort auf: Abschnitt 6 - Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften § 58 - Altbesitz (9) Besitzt eine Person, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, am 1. April 2003 mit einer Erlaubnis auf Grund des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432) eine Schusswaffe, so hat sie binnen eines Jahres auf eigene Kosten der zuständigen Behörde ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung nach § 6 Abs. 3 vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 und in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 1.
AutoMag Posted March 6, 2004 Author Posted March 6, 2004 Danke! Ich wusste nicht, ob es da irgendeine Übergangsfrist gibt!
CB Posted March 7, 2004 Posted March 7, 2004 Demnach müssen auch alle, die am 2.04.03 25 Jahre alt geworden sind zum Idi-Test.... Ich würde trotzdem Widerspruch einlegen - wegen 26 Tagen macht man nicht so einen Blödsinn - könnte man ja schon als Härtefall bezeichnen... Besser zum guten RV..ähm RA - der kennt vielleicht einen Weg, diesen Murks auszuhebeln... Vor langer Zeit hatte ich mal angemerkt, dass wir abwarten sollen, welche Kröten uns dieser Herr da noch so untergejubelt hat, aber alle Welt war glücklich über den Wegfall von § 37... Gruss Christian
Andrè1 Posted March 7, 2004 Posted March 7, 2004 In Antwort auf: §6 . . . (3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2. Jemand,der - innerhalb der Frist - 25 geworden ist,wird wohl schwer ein Gutachten erbringen können,welches nur für unter 25jährige vorgesehen ist... http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=2 Gruß André
Aspe Posted March 7, 2004 Posted March 7, 2004 Hi, Logischerweise würde das nicht gehen, aber das erkläre mal einem verborten Bea....!Ausserdem sind wir in Deutschland, da gibt es immer wieder möglichkeiten es kompliziert zu gestalten!Gott sei Dank habe ich eine "Super" Behörde die keine Probleme macht! Gruss Björn
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