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IGNORED

NC-Pulverkauf quittieren?


Gast ulrik

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Geschrieben

Hi Leuts! Ich will ja keine Korinthenkackerei mit folgender Anfrage betreiben, aber es geht mir um die Rechtmäßigkeit

(oder nicht) bei Folgendem:

Mein Büma verlangt beim Kauf von NC-Pulver (klar-Wiederladeschein vorhanden) jedesmal meine Unterschrift in eine obskure Liste,

aber für was?

Ich habe ja meinen Pulverschein vorgelegt mitsamt Personalausweis und halte es bisher so, daß ich grundsätzlich mein Signum nach meinem Willen und wofür ich es für nötig erachte, setze, das sind meine Kreditkartenbelege, erforderliche Dokumentenunterzeichnungen

und Postquittierungen beim Paketboten.

Mir stinkt das Unterschreiben beim BÜMA, weil er alle rechtlichen erforderlichen Dokumente bekommen hat.

Um meine Unterschrift in irgendeine Liste von ihm zu verewigen, leuchtet mir nicht ein.

Ich würde (nur hypothetisch!) nicht mal ein Polizeiprotokoll unterschreiben, sollte ich mal, hoffentlich nie, mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Selbst die Polizei kann mich nicht zwingen (jedenfalls in "D" noch nicht) gegen meinen Willen meine Muskeln zu betätigen und Irgendwas zu unterschreiben.

Die "erfahrenen" Kriminellen halten es wohl genauso und machen ohne Anwalt erst mal garnichts.-

Habe ich da bezüglich meiner eigenen, noch verbliebenen

freien Entscheidung, meine Unterschrift zu verweigern, wenn

und wann ich will, irgendwelche überholten Vorstellungen

von individueller Freiheit?

Ich lebe in NRW, und es würde mich interessieren, ob das

zusätzliche Unterschreiben gesetzlich abgedeckt ist und in

(allen) anderen Bundesländern ebenso verlangt wird.

Wenn dem die gesetzliche Grundlage fehlen sollte, dann werde ich meinem jetzigen Büma vorschlagen, sich das NC-

Pulver sonstwo hinzustecken, da ich mir einen anderen

Händler ausuchen würde.

Für Eure Antworten, wie immer, im voraus Danke!

Geschrieben

Moin ulrik,

dabei kann es sich um eine Auflage der Genehmigungsbehörden handeln. Ich kenne ebenfalls Händler die es so machen müssen und wiederum andere bei denen es nicht erforderlich ist zu unterschreiben. Unabhängig davon, ob Du unterschreibst oder nicht, wirst Du aber eh namentlich im Handelsverzeichnis verewigt.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Magdeburg bei F wird in die Erlaubnis §27 die Menge, Pulverart und das Datum eingetragen. Aus die Maus.

Von einer zusätzlichen (Schnüffel) -Liste gaga.gif habe ich noch nichts gehört.

Ordonanz

Geschrieben

Mein Büma verlangt eine Unterschrift in seinem Pulverbuch, quasi als Quittung für den Empfang des Pulvers. Der Händler muss ja auch irgendwie nachweisen können, wo das Pulver hingekommen ist!

Meiner Meinung nach also nix anderes als die Unterschrift beim Postboten & für mich völlig OK

Gruss

Hilli

Geschrieben

In Antwort auf:

Mein Büma verlangt beim Kauf von NC-Pulver (klar-Wiederladeschein vorhanden) jedesmal meine Unterschrift in eine obskure Liste,

aber für was?


Bei MEINEM Händler muss ich die Liste auch unterschreiben.

Hat irgendwas mit dem Nachweis fürs Gewerbeaufsichtsamt zu tun.

Der macht das nicht aus Jux und Tollerei. JEDESMAL weist er uns auf eine andere Auflage hin (Originalverpackung, Feuerlöscher ect.)

Es ist ja nicht so dass er sich da wichtig macht. Er sagts nur in dem Sinne "Ich hab´s euch gesagt, tut was Ihr wollt".

Was ich nicht schlecht finde bei Vorschriften die sich beinahe MONATLICH ändern.

Geschrieben

(Mein Büma verlangt eine Unterschrift in seinem Pulverbuch, quasi als Quittung für den Empfang des Pulvers.) Zitat.

Wenn es nur dafür ist, leuchtet's mir noch ein und mein

Händler kriegt auch weiterhin meinen "Kaiser Willem"!

Danke für Eure Antworten!

Geschrieben

Ulrik,

wir haben hier in Deutschland gottseidank noch gewisse Freiheiten und können uns (als Büchsenmacher) unsere Kunden und (als Wiederlader) unsere Lieferanten aussuchen.

Wenn Dein Büchsenmacher nun eine solche Unterschrift (aus welchen Gründen auch immer) haben möchte, dann gib sie ihm doch. Und wenn Dir das nicht passt, dann suchst Du Dir einfach einen anderen Lieferanten für Dein Pulver. So einfach ist das!

By the way: Warum akzeptierst Du eigentlich die Unterschrift beim Pakteboten. Kennst Du ein Gesetz, dass diese Unterschrift zwingend vorschreibt? Oder dienst das Ganze nicht eher dem Nachweis der Übergabe der Lieferung?

Kopfschüttelnd

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich lebe in NRW,


...das wird der Fehler sein!

Der Bereitschaftstruppe zur Gängelung des Schießsports im Innenministerium des West-LB Landes unter Leitung unseres ver.......ten, backenbärtigen H. Behrens, seiner Selbstherrlichkeit, fällt täglich was neues ein.

Bei meinem (kleinen) Händler zeichne ich den Empfang von Pulver auch ab.

Die größeren Händler mit den bekannten Namen tragen nur in den Schein ein.

.... was allein schon Blödsinn ist.

In anderen Bundesländern gibt es diese Begrenzung gar nicht.

Geschrieben

@ ulrik

kann mich meinen vorschreibern nur anschliessen, ich muss

auch unterschreiben, es geht hier wohl darum,das er die

mengen ein und austragen muss die er erwirbt und dann wieder

abgibt. ich unterschreibe seine liste (ich habe es von ihm erhalten) er unterschreibt in meinem pulverbuch (er hat es an mich abgegeben.)

viele grüsse

peter

Geschrieben

(Warum akzeptierst Du eigentlich die Unterschrift beim Pakteboten.) Zitat.

...weil mir da der Sinn einleuchtet, nicht aber,wenn sowohl Personalausweis und Sprengstoffschein vorher vorgelegt wurden.

Ich verweise da auf einen anderen thread, wo es um Wechselsysteme geht (per se ja auch nicht ungefährlich),

wobei noch nicht mal mehr vom Gesetz her eine Eintragung

nötig und möglich ist (den Hickhack mit späterem Muni-Kauf mal ausgeklammert).

Da wird vom Käufer auch nix dem Büma quittiert, sondern es ist Sache des BÜMA, zu belegen, wo sein Verkauftes geblieben

ist.

Dieser Unterschied (Pulver und Wechselsysteme) ist mir aufgefallen, und ich wollte gerne wissen, ob das allgemein so gehandhabt wird, nun weiß ich mehr und dafür Danke!

Geschrieben

Hallo Gemeinde!

Ich kann den Vorgang jetzt nicht genau bezeichnen. Es sind aber in der Vergangenheit beim Abgleich des Handelsbuches und der Erlaubnisscheine mal Differenzen festgestellt worden. Im Handelsbuch stand bei einem Erlaubnisinhaber als erworbenes Treibladungspulver eine größere Menge als im Erlaubnisschein. Dies war Grund zur Annahme, Händler könnten theoretisch Treibladungspulver an Unbefugte verkaufen und dann irgendeinem Erlaubnisinhaber im Handelsbuch dazuschreiben. Seit dem sollen die Erlaubnisinhaber dem Händler den Empfang schriftlich bestätigen.

Meine zwar auch, dass die Bürokratie nicht grundsätzlich alle Bürger über einem Kamm scheeren sollen. Im vorliegenden hat wieder einmal schwarzes Schaf der Branche einen Bärendienst erwiesen.

Gruß Joe

Geschrieben

@ joe07

was mir hier auch gerade noch auffällt,wer muss auf die mengenbeschränkung im pulverbuch achten, ich oder der büma

oder wir beide, ich überschlage nicht jedesmal (wieviel habe ich noch offen) und mein büma zählt es auch nicht bei

jedem verkauf an mich nach ( wieviel hat er noch frei)

ab und an überschlage ich dann mal, (aha, 3kg darf ich noch)

aber grundsätzlich,wer muss aufpassen,dass nicht 10kg als

verkaufte menge drinnstehen,die erlaubnis aber nur für 7kg

gilt... ich denke mal,ICH muss aufpassen,da ICH die erlaubnis nur für DIESE,BESTIMMTE menge habe......oder...

viele grüsse

peter

Geschrieben

DU musst die Menge beachten. Bei Überschreiten hast Du riesen Probleme. Ich mache mit immer wieder mit Bleistift eine "Zwischensumme" in´s Büchlein. Brauch ich nicht immer nachrechnen.

TROTZDEM fragt mich mein Händler immer wieder "ist aber schon noch was frei....."

ER muss nur SEINEN Umsatz (Lieferung-Verkauf) auf die Reihe bringen.

Geschrieben

In Antwort auf:

@ joe07

was mir hier auch gerade noch auffällt,wer muss auf die mengenbeschränkung im pulverbuch achten, ich oder der büma

oder wir beide, ich überschlage nicht jedesmal (wieviel habe ich noch offen) und mein büma zählt es auch nicht bei

jedem verkauf an mich nach ( wieviel hat er noch frei)

ab und an überschlage ich dann mal, (aha, 3kg darf ich noch)

aber grundsätzlich,wer muss aufpassen,dass nicht 10kg als

verkaufte menge drinnstehen,die erlaubnis aber nur für 7kg

gilt... ich denke mal,ICH muss aufpassen,da ICH die erlaubnis nur für DIESE,BESTIMMTE menge habe......oder...

viele grüsse

peter


@peter

Natürlich müssen Händler und Empfänger dafür sorgen, die höchstzulässige Menge nicht zu überschritten wird. Sollte es bei einer Mengenüberschreitung zu einem OWi-Verfahren kommen müssten BEIDE einem Bußgeld rechnen!

Gruß Joe

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