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IGNORED

"Neue Gelbe" - Nur Waffen eines Verbandes?


Wolli

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Hi,

da ich heute den Antrag "durchgezogen" habe, (11 Uhr SM, 14 Uhr Bezirk, morgen 8 Uhr Ordnungsamt chrisgrinst.gif)

kam mir jetzt eine Frage:

Der BSSB hat mir jetzt die Sportschützeneigenschaft und das Bedürfnis bestätigt.

Ich bin aber auch noch im BDS. Darf ich nun auf meine WBK Waffen erwerben, für die es zwar im BDS, aber nicht im BSSB Disziplinen gibt? (z.B. mit größerem Kaliber als beim BSSB zulässig)

Oder müssen die Waffen durch die Disziplinen des befürwortenden Verbandes gedeckt sein?

(Vergleiche hierzu auch dieses)

(Dann müsste einem ja für den anderen Verband eine andere neue Gelbe WBK ausgestellt werden!)

Oder ist es die "Eintrittskarte" für die möglichen Waffen/Disziplinen aller Verbände, denen ich auch NICHT angehöre?

Wolli

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WBK sind IMHO personenbezogene Dokumente und nicht verbandbezogene.

Was Dein Bezirk damit zu tun hat, verstehe ich auch nicht.

Der Verein bestätigt das regelmäßige Training und die Anlagen zum Schießen, der Verband Sportschützeneigenschaft und Bedürfnis für die erste auf Gelb zu erwerbende Waffe-und gut ist`s.

Aber Bayern könnt natürlich wieder alles ganz anderst sein....... chrisgrinst.gif

Mouche

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Soweit mir bekannt werden auf der neuen Gelben nur die Waffen abgestempelt, für die es auch eine genehmigte Sportordnung eines anerkannten Schießsportvereinigung gibt, dem der Schütze angehört.

Der BDS wartet aber noch auf das Stempelchen, also z.Zt. nix BDS-Waffe auf Neue Gelbe, wenn dafür keine DSB-Disziplin (Voraussetzung, wie oben gepostet: Schütze in BDS & DSB)

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In Antwort auf:

Soweit mir bekannt werden auf der neuen Gelben nur die Waffen abgestempelt, für die es auch eine genehmigte Sportordnung eines anerkannten Schießsportvereinigung gibt,


Eben nicht überall

Ich kenne auch Leute die auf die NEUE Gelbe Ihren Drilling genauso bekommenb haben wie ich auf die ALTE (Gelbe).

Allerdings wurde auch in diesem Fall ein Vordruck der alten zur neuen abgeändert was ja auch nicht überall vorkommt.

Aber zur Klarstellung: Es wurde ZUSÄTZLICH abgeändert. Sprich die Leute haben jetzt sowohl die Alte Gelbe als auch die neue Gelbe icon14.gif

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Mit der gelben WBK kannst Du ohne Erwerbserlaubnis einkaufen gehen, aber Du mußt die Waffe danach noch eintragen lassen. Die Eintragung kann verwehrt werden, wenn kein waffenrechtliches "Bedürfnis" vorliegt.

Ash

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Also nochmal von jemanden der´s schon durchgezogen hat

Und das ganze gilt natürlich nur für Bayern:

Nach dem BSSB-Antrag (schon mehrmals reingestellt weshalb ich jetzt darauf verzichte) bestätigt der Verein und dann der Bezirk-BSSB (Ziff. 3.1) tatsächlich, dass die beantragte Waffe im VERBAND bzw. seiner Sportordnung geschossen wird.

Damit kommt man dann zur begehrten NEUEN Gelben.

Die neue Gelbe selbst entspricht dem Gesetzestext (weshalb ich auch darauf verzichte ihn nochmal wiederzugeben) und da steht dann drin was ich erwerben darf. Es taucht nirgends mehr eine Reglementierung auf, es wird auch -nicht beim eintragen, das tut ja der Händler- beim Abstempeln des Erwerbs nicht mehr geprüft ob die Waffe noch im Verband geschossen wird. Beispiel: Field Target-Luftgewehr, Drilling, Einzellader .50 BMG.

Auch die 2/6 Regelung wurde bei einem "Zuviel-Kauf" mit dem Hinweis "jetzt kriegen sie aber im Nächsten Quartal nur mehr EINE.." hingenommen.

Ich erinnere auch zum wiederholten mal auf den Erwerb einer Kurzwaffe wo vom Verein und Verband "6 Zoll" vorgegeben waren und in der WBK nur mehr das Kaliber stand. Die Lauflänge viel weg und wenn jemand blöd genug war konnte er sich auch einen 4-Zöller mit DIESEM Voreintrag kaufen.

Ich hoffe ich habe jetzt nicht einige Leute auf was hingewiesen dass sie bisher nicht beachtet haben. Aber so ist es BEI UNS und wer´s noch nicht glaubt der glaubt´s auch nicht wenn ich ihm meine WBK zeige confused.gif

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Hi Smithy,

reden wir aneinander vorbei?

In Antwort auf:

Nach dem BSSB-Antrag (schon mehrmals reingestellt weshalb ich jetzt darauf verzichte) bestätigt der Verein und dann der Bezirk-BSSB (Ziff. 3.1) tatsächlich, dass die beantragte Waffe im VERBAND bzw. seiner Sportordnung geschossen wird.

Damit kommt man dann zur begehrten NEUEN Gelben.


Auf die neue Gelbe muß ja bei der Beantrageung der WBK gar keine Waffe beantragt werden, und haben wir auch nicht gemacht.

Wir bekommen also vom Verband nur das Bedürfnis für eine Klasse von Waffen befürwortet, die aber für die Disziplinen der BSSB-Sportordnung geeignet sein müssen.

Du willst also damit sagen, sobald ich die Sportschützen-WBK habe, die ich durch den BSSB auf dessen SpoO erhalten habe, kann ich darauf alle von der WBK gedeckten Waffen erwerben? Und das ohne nachträgliche Schwierigkeiten?

Wolli

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In Antwort auf:

Auf die neue Gelbe muß ja bei der Beantrageung der WBK gar keine Waffe beantragt werden, und haben wir auch nicht gemacht.

Wir bekommen also vom Verband nur das Bedürfnis für eine Klasse von Waffen befürwortet


Auch wieder nicht. Der ERSTE Antrag auf die neue gelbe zielt schon auf eine bestimmte Waffe. Deshalb glaube ich kommen wir auch nicht zusammen. wink.gif Ich schreib mal ab was der VERBAND bestätigt:

""Der BSSB...vertreten durch.... hält die Ausstellung der WBK für Sportschützen für erforderlich. Für die, mit der Waffe für Sportschützen zu erwerbenden Waffen sind die Disziplinen der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes /Regelwerk des Bayerischen Sportschützenbundes massgebend""

Datum, Unterschrift des BEZIRKSSACHBEARBEITERS.

Also: DER ANTRAG ist eigentlich schon für eine bestimmte Waffe.

Dann kriegst Du die WBK.

DIE berechtigt zum Erwerb von..........(s. Gesetzestext)

und deshalb

In Antwort auf:

Du willst also damit sagen, sobald ich die Sportschützen-WBK habe, die ich durch den BSSB auf dessen SpoO erhalten habe, kann ich darauf alle von der WBK gedeckten Waffen erwerben? Und das ohne nachträgliche Schwierigkeiten?


Ja!!!! (Bei mir und mindestens 3 Vereinskollegen. Allerdings wohnen wir alle im selben Landkreis)

Edit

Aber wenn wir das jetzt noch einige male so deutlich rausstellen müssen wird´s vielleicht incht ewig so sein.

http://foren.waffen-online.de/ubb_attach/1...eue%20Gelbe.jpg

Jetzt muss man nur noch den § 14 Abs 4 WaffG lesen und da steht auch nix von Verband ect.

Wie soll das auch gehen? Fragt euch der Büchsenmacher nach dem Verband wenn Ihr die gelbe hinlegt? PRÜFT bei euch die Behörde beim Abstempeln der eingetragenen Waffe noch irgendwas anderes als ob sie dem Umfang der erteilten Erlaubnis nach Seite 1 entspricht?

Und Du bist und bleibst doch trotzdem "Sportschütze beim Verband x" auch wenn Du Dir ein Field Target Luftgewehr mit über 7,5 J kaufst.

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oder hae ich jetzt Euch alle falsch verstanden?


Nein, in dem verlinkten Beitrag hast DU recht wink.gif

Aber es gibt mittlerweile soviel "gelbe-WBK-Threads" dass ich nicht ÜBERALL mithalten kann. Vor allen Dingen wenn´s halt einer nicht glauben will.

Allein schon der Link auf das WaffG. Überleg mal, da heisst es "die Erlaubnis wird nur erteilt...." Was geht das MICH an? Die Erlaubnis erteilt immer noch der Sachbearbeiter und nicht ICH. Und der Sachbearbeiter hat mir die Erlaubnis erteilt Einzelladerlangwaffen, Repetiererlangwaffen ect. pp zu kaufen (siehe obigen Link auf WBK).

Ich kann doch jetzt nicht so anmassend sein meine Erlaubnis oder meinen Sachbearbeiter anzuzweifeln wink.gifchrisgrinst.gif

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In Antwort auf:

Nein, in dem verlinkten Beitrag hast DU recht

Aber es gibt mittlerweile soviel "gelbe-WBK-Threads" dass ich nicht ÜBERALL mithalten kann. Vor allen Dingen wenn´s halt einer nicht glauben will.


021.gif

Das kannst Du laut sagen, mir ist schon ganz gelb vor Augen.... chrisgrinst.gif

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@Wolli

Zur Beruhigung grin.gif hab ich noch zwei gefunden. DAS hier stammt von knight im "Leuchtpistiolenthread" Ich bin mir zwar zur Leuchtpistole nicht sicher aber über die "Gelbe" ist er auch eindeutig.

In Antwort auf:

Neee Nobody, du hast eine Winzigkeit zu viel gesehen. Die neue Sportschützen-WBK erlaubt zum Erwerb der Waffen, die in der Erlaubnis aufgezählt sind. Wenn es anders wäre, müsste die Erlaubnis von vorneherein eingeschränkt sein. Wenn die Behörde die Erlaubnis erteilt, eine Einzelladerkurzwaffe für Patronenmunition zu erwerben, dann kann sie hinterher nicht sagen, dass man sie nicht hätte erbwerben dürfen, da der Verband keine Disziplin dafür hat Im Übrigen ist dies auch eindeutig nach den Worten des zuständigen Staatssekretärs der Wille des Gesetzgebers gewesen.


Im zweiten Thread, "WBK-Gelb in Bayern" hat Knight einen Link auf eine Stellungnahme des FWR zu der FRage "muss jede Waffe vom Verband genehmigt werden". Geht zwar primär um die Genehmigung, werweist aber auf den SINN der Regelung über die Sportschützen-WBK und entspricht auch der Auffassung wie es bei uns gehandhabt wird.

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In Antwort auf:

Allein schon der Link auf das WaffG. Überleg mal, da heisst es "die Erlaubnis wird nur erteilt...." Was geht das MICH an? Die Erlaubnis erteilt immer noch der Sachbearbeiter und nicht ICH. Und der Sachbearbeiter hat mir die Erlaubnis erteilt Einzelladerlangwaffen, Repetiererlangwaffen ect. pp zu kaufen (siehe obigen Link auf WBK).

Ich kann doch jetzt nicht so anmassend sein meine Erlaubnis oder meinen Sachbearbeiter anzuzweifeln
wink.gifchrisgrinst.gif


Dass jetzt jeder auf die gelbe WBK alles kaufen kann, freut mich wirklich zu hören. Ob diese Ansicht aber in ganz D flächendeckend verbreitet ist, darf guten Herzens bezweifelt werden. Warten wir's ab, was die Praxis bringt.

Ash

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Servus Wolli,

ich habe das Ganze mit der neuen Gelben vorige Woche durchgzogen, Bedürfnis vom BSSB, ist alles ganz fix gegangen, ein Lob an Herrn Schulenburg vom BSSB Bezirk Oberbayern für die prompte Bearbeitung meines Antrags.

Beim Landratsamt (Garmisch-Partenkirchen) konnte ich auf die Ausstellung der WBK warten, meine Frage an die Sach-

bearbeiterin, ob ich mir auf die neue Gelbe auch Waffen kaufen kann, für die es im BSSB keine Disziplinen gibt, wurde mit ja beantwortet. Eine WBK sei ein personenbezogenes und kein Verbandbezogenes Dokument, so die Sachbearbeiterin.

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In Antwort auf:

Servus Wolli,

ich habe das Ganze mit der neuen Gelben vorige Woche durchgzogen, Bedürfnis vom BSSB, ist alles ganz fix gegangen, ein Lob an Herrn Schulenburg vom BSSB Bezirk Oberbayern für die prompte Bearbeitung meines Antrags.

Beim Landratsamt (Garmisch-Partenkirchen) konnte ich auf die Ausstellung der WBK warten, meine Frage an die Sach-

bearbeiterin, ob ich mir auf die neue Gelbe auch Waffen kaufen kann, für die es im BSSB keine Disziplinen gibt, wurde mit ja beantwortet. Eine WBK sei ein personenbezogenes und kein Verbandbezogenes Dokument, so die Sachbearbeiterin.


Hallo s+wm29,

das ist eine klare Aussage, die man verwerten kann! icon14.gif

Vielleicht wird es ja doch noch was mit dem 7,5+LG!

Danke,

Wolli

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ob ich mir auf die neue Gelbe auch Waffen kaufen kann, für die es im BSSB keine Disziplinen gibt, wurde mit ja beantwortet. Eine WBK sei ein personenbezogenes und kein Verbandbezogenes Dokument, so die Sachbearbeiterin.


Puh... geschafft.. na endlich icon14.gif

Ente gut, alles gut grin.gif

Könnte das wieder mal so ein Thread gewesen sein wo die Schützen oder Verbände oder Funktionäre alles strenger gesehen haben als das Gesetz es hergibt!

Achja.. wenn sich das jetzt noch herumspricht dass die 2/6 Regelung auch nicht für die Gelbe gilt sind wir /fast) im Himmel AZZANGEL.gifcool3.gif

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Könnt ihr Bajuwaren jetzt noch Herrn Beckstein veranlassen, diese Rechtsauffassung allen seinen Kollegen Innenministern beizubiegen ?


Der wird doch eh bald BUNDESInnenminister dann dürfte sich das erledigt haben chrisgrinst.gif

Allerdings kriegt dann jeder seinen eigenen Polizisten an die Leine und jeder hat seine Wanze im Telefon.

Man kann halt nicht alles haben crazy.gif

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Hallo Ash,

ich habe meine eingehende Frage heute unserem SB

im Ordnungsamt gemailt.

Bin gespannt, was er herausfindet!

Wolli


Hallo Bayern,

unser SB hat Eure Meinung bestätigt:

ZITAT ANFANG---------------------------------

Sehr geehrter Herr Wolli wink.gif,

das Bayerische Staatsministerium hat in dieser Angelegenheit folgendes mit

geteilt:

"Zur Rechtsnatur der Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 4 WaffG wird darauf

hingewiesen, dass sie allgemein zum Erwerb der entsprechenden in § 14 Abs. 4

WaffG genannten Schusswaffen und Munition berechtigt. Einschränkungen

hinsichtlich der Art und Anzahl der Schusswaffen sind nur insoweit gegeben,

als nach § 14 Abs. 2 letzter Satz maximal zwei Schusswaffen innerhalb von

sechs Monaten erworben werden dürfen."

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft gedient zu haben.

MfG ......

ZITAT ENDE-----------------------------------

Zumindest in Bayern scheint es klar zu sein.

Wolli

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