Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Aufbewahrung: KW im B-Fach eines A-Schrankes


cb01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die AWaffV ist hier m.E. nicht eindeutig: Wieviele KW darf man im B-Fach eines 200kg-A-Schrankes aufbewahren, wenn im A-Bereich 10 LW lagern und sich im B-Fach KEINE Munition befindet: max. 5 oder max. 10 KW ???

Geschrieben

Vielen Dank, aber die AWaffV habe ich bereits gelesen, nach meiner Auffassung ist sie in diesem Punkt NICHT eindeutig !

Es ist bei dieser Konstellation von 5 KW UND Munition die Rede. Die Frage ist, ob OHNE Munition die Regelung des Abs. 1 gilt: über 200kg bis 10 KW im B-Fach ???

Geschrieben

... oder gilt ein B-Fach eines A-Schrankes nicht als B-Behältnis im Sinne des Abs. 1 (wenn der gesamte Schrank mehr als 200kg wiegt) ???

Wer soll das verstehen ???

Geschrieben

>= 200 kg --> 10 kurze peng + soviele langwaffen wie noch reinpaßen und der deckel zu geht *

< 200 kg ---> 5 kurze peng + soviele langwaffen wie noch reinpaßen und der deckel zu geht **

< 200 kg ---> 10 kurze peng + soviele langwaffen wie noch reinpaßen und der deckel zu geht ***

---

* b-schrank

** falls der unter 200 kg schwere b-schrank nicht an den boden und/oder wand festgetackert wurde

*** falls der unter 200 kg schwere b-schrank an den boden und/oder wand festgetackert wurde

das mit der 'munition' habe ich mal weggelaßen chrisgrinst.gif

---> alle angaben ohne gewehr ! <---

Geschrieben

SC - das ist hinsichtlich Ausführung zu LW schlicht und ergreifend FALSCH rolleyes.gif

Die Rede ist hier nämlich von A (!) Schrank mit B-Fach für Kurzwaffen. Deine Ausführung bezüglich KW ist richtig - aber da A Schrank max. 10 LW -vollkommen unabhängig vom Gewicht tongue.gif

Lediglich der B Schrank für LW kennt keine zahlenmäßige Begrenzung wink.gif

Mouche

Geschrieben

stimmt Dirk, weil in der AWaffV im § 13 Abs. 1 u.a. von einem "Sicherheitsbehältnis" der "Sicherheitsstufe B" die Rede ist und "unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf."

Geschrieben

Das ist doch genau die Kernfrage:

Ist ein B-Fach in einem A-Schrank ein "Sicherheitsbehältnis der Stufe B" nach der Verordnung ???

Und kann man dann, wenn dieser A-Schrank mit B-Fach ÜBER 200 kg wiegt, in ihm 10 LW (A) UND 10 KW (B) oder nur 5 KW lagern ???

Wohlgemerkt alles OHNE Munition ???

Geschrieben

Man könnte es aber auch so auslegen:

Das B-Fach ist ein gesetzeskonformes "B-Behältnis", da es untrennbar mit dem A-Schrank verbunden ist wiegt es faktisch auch über 200kg UND der Zugang ist sogar zusätzlich noch erschwert, da man vorher noch die "A-Hürde" überwinden muss !!??

Ergo: 10 KW möglich ???

Da in der AWaffV bei Lagerung von KW im B-Fach eines A-Schrankes von 5 KW + Munition für die LW und die KW die Rede ist, ist der Knackpunkt: was gilt OHNE Munition ???

Geschrieben

In Antwort auf:

Die AWaffV ist hier m.E. nicht eindeutig: Wieviele KW darf man im B-Fach eines 200kg-A-Schrankes aufbewahren, wenn im A-Bereich 10 LW lagern und sich im B-Fach KEINE Munition befindet: max. 5 oder max. 10 KW ???


B-Fach im A-Schrank reicht, unabhängig von der Lagerung der Muni, immer nur für max. 5 KW, § 13 Abs. 4 AWaffV. Der Verordnungswortlaut ist eindeutig.

Die 200kg-Grenze betrifft reine B-Schränke, nicht A-Schränke mit B-Fach.

Udo

Geschrieben

@UMeisen

Ist eine klare Aussage, sehe ich auch so.

Heißt das aber im Fall der B-Schränke, wenn ich einen separaten B-Schrank unter 200 kg, geeignet für Langwaffen, mit einem 40 kg schweren B-Möbeltresor zusammenschweiße und beide zusammen über 200 kg wiegen, ich dann im Möbeltresorteil 10 Kurzwaffen aufbewahren darf?

Zweite Konstruktion: In 4 separaten, z. B. 50 kg schweren B-Tresoren, darf ich wohl jeweils 5 Kurzwaffen (= 20 Kurzwaffen gesamt) aufbewahren. Schweiße ich die 4 B-Tresore zu einer 200 kg schweren Einheit zusammen, dürfen nur noch 10 Kurzwaffen trotz erhöhter Sicherheit darin aufbewahrt werden?

Die Frage ist nicht praxisfremd, wenn außer den eigenen Waffen auch die des Vereins verwaltet werden.

Wie ist Euere Meinung?

MfG

frankmichael

Geschrieben

@ UMeisen:

Danke für die Info. Du bist offensichtlich RA. Ich kann das aber so exakt NICHT nachvollziehen. In der AWaffV ist von "Behältnis" die Rede. Ein B-Fach in einem A-Schrank ist für meine Begriffe eindeutig ein B-Behältnis. Wenn dann der ganze Schrank mehr als 200kg wiegt, ist m.E. dem Gesetz für 10 KW genüge getan ! Es ist sogar noch sicherer, da man vor B ZUSÄTZLICH noch A überwinden muss.

Mindestens müsste dies gelten, wenn im A-Bereich keine weiteren LW verwahrt werden !?

Ich bleibe dabei, es ist nicht eindeutig ! Wäre ja auch zu schön gewesen !!!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.