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IGNORED

Antrag nach § 8 (1) via VdRBw in Hessen


JuergenG

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Geschrieben

Ein mir bekannter Schütze beantragte (leider) nach dem 1.4.03 unter Vorlage einer Vebandsbescheinigung des VdRBw 2 Langwaffen.

Er war zu dieser Zeit bereits im Besitz einer WBK für Altbesitz (EL .22) und einer grünen WBK mit 2 KW aus 2001 und 2002 (Bedürfnis vom VdRBw).

Das Amt hat ihm bisher auf mehrfache Nachfrage lediglich mündlich beschieden, dass nicht einmal nach § 8 Abs. 1 die EWB eingetragen würden, da der VdRBw nunmal noch nicht

anerkannt sei. Dies sei eine Weisung des hess. Innenministeriums.

Hat jemand, insbesondere in Hessen, Erfahrungen mit Anträgen aufgrund von Bescheinigungen des VdRBw nach dem 1.4.03 gemacht ?

Geschrieben

Der VdRBw ist noch nicht anerkannt, da es gewisse Schwierigkeiten bezüglich des Schießsportbeauftragten gegeben hat. Die Organisation muss daher etwas abgeändert werden und der Schießsportbeauftragte mehr direkte Zuständigkeit bekommen. Dies sollte so langsam im Januar umgesetzt werden und man kann dann wohl in den nächsten Wochen mit einer Anerkennung rechnen.

Bis dorthin wird man wohl mit der Auffassung der Behörte leben müssen. In Bayern wurden zwar alle alten Verbände übergangsmäßig anerkannt, das hat aber für die anderen Länder keine Bedeutung.

Nichts desto Trotz kann er ja seinen Antrag unabhängig einer Zugehörigkeit zu einem Verband stellen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

In Antwort auf:

Nichts desto Trotz kann er ja seinen Antrag unabhängig einer Zugehörigkeit zu einem Verband stellen.


Naja, genau das hat er ja getan. Nur die Behörde stellt sich da quer.

Mein Vorschlag: 1. FWR kontaktieren und mit denen das weitere Vorgehen absprechen. 2. Dem Amt den Brief von Frau Wutke-Götz aus dem BMI an IWÖ zukommen lassen (gibt's hier irgendwo als Download), in dem das BMI eindeutig klarstellt, dass auch Schützen, die nicht einem anerkannten Verband angehören, weiterhin ein Waffenerwerb zu ermöglichen ist.

bye knight

Geschrieben

@Makalu

Tja, er wird "damit leben müssen", wenn er sich nicht endlich aufrafft (wie ihm schon mehrfach nahegelegt), in der Mitgliederliste des FWR aufzutauchen und gleichzeitig TOP-Rechtsschutz zu zeichnen.

@knight

Danke für den Tip, ich mache mich mal auf die Suche.

Allerdings habe ich die Befürchtung, dass dieses Schreiben ignoriert wird, "Ausführung ist Ländersache".

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