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Bajonettumbau


MadMax

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Geschrieben

Hallo Waffenrechtler, oder Blankwaffenfreunde,

wer sein Bajonett nach dem Visiervorbild umbauen möchte, hat dann einen Dolch (?) und kein Bajonett mehr. Die Klinge des "Neuen Dolches" ist dann beidseitig geschliffen, über 8,5 cm lang und das vorgeschriebene Verhältnis von Klingenbreite zu -länge ist massiv gestört. D. h. nach einem schönen Umbau hat man dann einen "verbotenen Gegenstand". Sehe ich das rechtl. falsch oder bleibt der Bajonetcharakter erhalten.

Danke für Eure Antworten 8und einen guten Rutsch

Gruß Max

Geschrieben

In Antwort auf:

Diese Verhältnisrechnung findet nur auf Klappmesser Anwendung.


...und hier haben wir wieder ein perfektes Beispiel "durchdachter" bundesrepublikanischer Gesetzgebung. Ein *böseshundepfui* Kirmesspringmesser mit einer 8,5 cm langen Klinge ist sooo viel gefährlicher als ein Dolch mit 20 cm langer Klinge.

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