627 PC Posted December 17, 2003 Posted December 17, 2003 Ich habe eben bei meinem zuständigen Ordnungsamt wegen einem noch offenstehenden Waffenantrag angerufen. Dort ist es anscheinend noch unklar, ob außer dem DSB auch die angeschlossenen Landesverbände anerkannt worden sind. Im Laufe des Gesprächs kam dann der Oberhammer. Meine Munitionsanmeldung habe ich nach den Empfehlungen des FWR (nur Munitionsart und nicht Kal. und Menge) fristgerecht abgegeben. Ein Schreiben der Behörde dies nachzureichen habe ich - da für mich die rechtliche Grundlage fehlt - ignoriert. Der Sachbearbeiter teilte mir nun mit, dass er, nicht nur in meinem Fall, bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt und folgende Auskunft erhalten habe: Das Fehlen dieser Angaben stellt einen "Straftatbestand" dar und könnte Waffenrechtliche Konsequenzen haben. Ich sollte die fehlenden Angaben jetzt schleunigst nachmelden (ist für mich eigentlich kein Problem). Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?? Gruss Manfred
SC Posted December 17, 2003 Posted December 17, 2003 @ Manfred: setzt Dich diesbezüglich mit dem FWR in Kontakt
karl22 Posted December 17, 2003 Posted December 17, 2003 Wenn es einen Straftatbestand darstellt, dann wird die Staatsawaltschaft auch ein Verfahren eröffnen, das müsste dann aber zwangsweise auch waffenrechtliche Konsequensen nach sich ziehen. Dem Verfahren würde ich gelassen entgegensehen. Karl
627 PC Posted December 17, 2003 Author Posted December 17, 2003 Tu' ich auch - nach Rücksprache mit dem FWR. Das FWR ist sogar der Meinung, das diese Aussage einfach so in's "Blaue" erfolgte. Für einen Straftatbestand (unerlaubter Munitionsbesitz) fehlt die Grundlage (die Meldung ist ja fristgerecht vorgenommen worden) Gruss Manfred
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