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Dragunov SWD Erwerb möglich oder nicht???


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Wer hat eine Ahnung, ob es im Rahmen des neuen Waffengesetzes möglich ist, ein russisches Scharfschützengewehr Dragunov SWP auf die grüne WBK zu erwerben. Da der § 37 weggefallen ist (Anscheinwaffen)müsste das doch (auf 2 Schuss im Magazin reduziert) möglich sein. Wer hat hier einen Tip?

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Das SVD ist und bleibt leider Kriegswaffe!

Es sei denn, Du bekommst eins, dass nach altem §37 abgeändert ist, dann müsste es auf grün gehen.

MfG

AWO425

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Auf der Börse glaube ich eins gesehen zu haben. Scheint also kein Problem mehr zu sein. Hatte es mir aber nicht näher angesehen, keine Ahnung ob es original war oder nicht.

Die Begrenzung auf zwei Schuss ist übrigens nur für jagdliche Verwendung relevant.

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@JV

das auf der Börse( Kassel, oder) beim Hindelmeier war leider ein Rüm. FPK, sonst wäre es jetzt meins!

Der Erwerb von " Altbestandwaffen" ist jetzt auch ohne Genehmigung des BKA zulässig( nach aussage BKA ZV25). Allerdings ist der "Rückbau" dieser WAffen noch umstritten, bzw. unklar ob legal. Aber in der nach $ 37 (alt) umgebauten Form problemlos auf GRÜNE WBK oder 2-Schüssig auf JJS. icon14.gif

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@ Frosch

das mit dem Tigr hatte ich mir auch überlegt, trotz des "falschen" Kalibers. Als ich dann am Donnerstag in Kassel war hab ich mir ein paar angesehen. ABER die verarbeitung liegt um einiges unter dem Orginal( irgendwie fehlt der schöne Kontast des Holzes die Waffe wirkt nicht so "schlank" wie das Orginal, irgendwie wirkt sie "plump"), so das ich mir ggf. erst eines Zulegen werde wenn die Schußleistung in Test von " Fachzeitschriften" getestet wurde!

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