Zum Inhalt springen
IGNORED

Rettungsflieger dürfen nicht fliegen


Smithy

Empfohlene Beiträge

Hallo

schon vor ein paar Wochen stand bei uns ein Musterbeispiel für die unsinnigkeit des neuen Waffenrechts in der Zeitung. Ich habe immer gedacht das kommt hier noch. Aber anscheinend ist Regensburg doch Provinz. Also:

In Regensburg dürfen die Rettungsflieger, stationiert an der Universitätsklinik Regensburg nachts nicht fliegen. Warum? Die haben zwar um hunderttausende Euro Nachtsichtgeräte angeschafft aber sie dürfen diese wegen des neuen Waffenrechts nicht benutzen mad1.gif Es sind speziell angefertigte, in den Helm integrierte Nachtsichtgeräte für die Hubschrauberpiloten. Die waren erst ein paar Tage da,, da trat das neue Waffengesetz in Kraft und hat die Geräte verboten.

Dabei sollte die Uni Herzzentrum für ganz Ostbayern sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachtsichtzielgeräte und Nachtsichtvor- oder Aufsätze, wenn diese für Zielgeräte bestimmt sind, gehören zu den verbotenen Gegenständen. Von Hubschrauberpilotenhelmen mt Nachtsichtvorsatz habe ich noch nichts im Waffengesetz gelesen...

In Holland gibts die Teile im Übrigen frei zu kaufen, was die Frage beantworten dürfte, wie sehr die innere Sicherheit durch diese Teile zu leiden hat...

Brauchbare nachtsichtzielgeräte sind unter 3500,-- Eur kaum zu haben und es wird sehr viel Schrott verkauft!

Gruß,

frogger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Hallo

schon vor ein paar Wochen stand bei uns ein Musterbeispiel für die unsinnigkeit des neuen Waffenrechts in der Zeitung. Ich habe immer gedacht das kommt hier noch. Aber anscheinend ist Regensburg doch Provinz. Also:

In Regensburg dürfen die Rettungsflieger, stationiert an der Universitätsklinik Regensburg nachts nicht fliegen. Warum? Die haben zwar um hunderttausende Euro Nachtsichtgeräte angeschafft aber sie dürfen diese wegen des neuen Waffenrechts nicht benutzen
mad1.gif
Es sind speziell angefertigte, in den Helm integrierte Nachtsichtgeräte für die Hubschrauberpiloten. Die waren erst ein paar Tage da,, da trat das neue Waffengesetz in Kraft und hat die Geräte verboten.

Dabei sollte die Uni Herzzentrum für ganz Ostbayern sein.


HAllo Smithy,

kannst du eine Reverenz angeben wo du den Quatsch her hast ? So wie ich das sehe hat mein Vorredner generell Recht mit seiner Aussage. Ich kann mir nur vorstellen dass die Geraete von den Nachtsicht geraeten der Kampfhubschrauber, die mit der automatischen Waffennachfuehrung, abgeleitet sind und man deshalb ein Verbot konstruiert. Aber dazu muesste man mehr Hintergrundwissen haben.

Gruss Nobody

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, ich habs gefunden. Steht auf www.donau.de. Dann aber suche im Archiv und es erscheint in einem Fenster so dass ein Link schwierig ist. Deshalb habe ich den Text kopiert. Hier ist er:

"Bürokraten verhindern Einsatz über Bayern

Von Karl-Heinz Weigel, MZ

REGENSBURG/BRAUNSCHWEIG. Bürokraten verhindern, dass Hubschrauber-Piloten der am Uni-Klinikum Regensburg stationierten Luftrettung ihre im Rahmen der 2. BMW-Benefiz-Gala gestifteten Nachtsichtgeräte einsetzen können. Die Geräte fallen unter das Kriegswaffen-Kontrollgesetz.

«Es ist höchste Zeit, dass das bundesweite Pilotprojekt nun in trockene Tücher kommt», sagte gestern BMW-Sprecher Dr. Rudolf Ebneth im MZ-Gespräch. Er zeigte nicht sehr viel Verständnis für diverse Vorschriften des Luftfahrtbundesamtes in Braunschweig (LBA) das Amt verhindert den Einsatz der in Israel und den USA hergestellten Bildverstärkerbrillen (BIV) bzw. Restlichtverstärker. «Wir müssen politischen Druck machen», war sich Ebneth sicher.

Der Appell wurde am Mittwoch im kleinen Hörsaal des Regensburger Uni-Klinikums sehr wohl gehört. Staatsminister Erwin Huber (CSU), seit Jahren Stammgast und Loskäufer der BMW Charity-Galas und auch bei der Gala 2002 mit seiner Gattin präsent, will sich der Sache nun persönlich annehmen.

ARD-«Wetterfrosch» Jörg Kachelmann und Minister Huber waren am Mittwoch «Promi»-Gäste bei der Inbetriebnahme der neuen Wetterstation am Klinikum, die ebenfalls der Luftrettung dient. Als Klaus Graf (42) von der zuständigen Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) in einer Ansprache im Hörsaal das Defizit ansprach, nickte Huber zustimmend. Die Körpersprache war so zu interpretieren: Ich setz mich ein!

Bundeswehr, Bayerische Polizei und BGS dürfen die Brillen, die den strengen Bestimmungen des Kriegswaffen-Kontrollgesetzes unterliegen, dank ihrer hoheitlichen Aufgaben bei Bedarf einsetzen. Öffentlich-rechtliche Luftretter werden von Braunschweig jedoch wie ein «ziviles Luftfahrunternehmen» behandelt, klagte DRF-Luftrettungsleiter Graf. «Das ist der Knackpunkt.» Wegen des Nutzungsverbots nutzt die Rettungsflugwacht die angeschafften Brillen nun zur theoretischen Ausbildung.

Auf dem steinigen Weg zum BIV-Brillen-Einsatz über Ostbayern die Geräte erlauben eine sichere Landung bemühten sich die Luftretter mit Erfolg um einer teure Musterzulassung. Sie bauten, so Graf zur MZ, das Hubschrauber-Cockpit um und dämpften die Lichtquellen. Allerdings müssten sich die beiden Hubschrauber-Hersteller ebenfalls in Europa bzw. USA um eine 25 000 Euro teure Musterzulassung bemühen, «ganze Papierberge abliefern», so Denk. Diese Ausgabe haben die Hersteller bis dato gescheut.

Wie die LBA-Pressesprecherin gestern auf Anfrage der MZ mitteilte, fehlen bisher gesetzliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, damit die Geräte auch bei der zivilen Flugrettung in der Nacht eingesetzt werden können. «Auf allen Ebenen», so die Sprecherin, fänden derzeit Gespräche zum Thema statt; das sei europaweit von Interesse. Fachleute arbeiteten intensiv an Lösungen

Quelle: www.donau.de /Archiv/Suche-Nachtsichtgeräte

PS: Die Kosten für die Dinger standen in irgendeinem "Wochen-Ableger" der Zeitung. Die haben keine eigene Seite und finde ich daher nicht mehr. Jedenfalls haben die "Spender" sich darüber moniert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Smithy,

ist so wie ich mir das gedacht habe. Allerdings duerften die BIVs ohne die Zieleinrichtungen nicht unter KWKG fallen sondern nur Ausfuhrgenehmigungspflichtig sein, was in diesem Fall irrelevant ist. Das es kein Problem mit KWKG ist siehst du daraus dass die Flugrettung die BIVs bereits hat und sie nur nicht einsetzen darf. Fielen sie unter KWKG waere bereits der Besitz verboten. Ich denke das Problem liegt beim LBA und der Zulassung. Da die Musterzulassung ein Schweinegeld kostet hat sich offensichtlich noch keiner gefunden der das sponsert. Im Endeffekt verhindert also mal wieder der schnoede Mammon dass Leben gerettet werden koennen. Traurige Sache.

Gruss Nobody

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

Es ist also eher ein flugrechtliches Problem...


Auf so ein Zeug würde ich nicht das Leben der Besatzung, Patienten und Maschine hängen wollen ...

Für die Durchführung von Nachtsichtflügen gibt´s entprechende Vorschriften gemäß den Flugrechtsbestimmungen und wenn die Voraussetzungen für Nachtsichtflüge nicht gegeben sind, dann müssen eben IFR-Flüge durchgeführt werden, sofern die Maschine dafür geeignet ist, aber Nachtsichtgeräte einsetzen zu wollen gaga.gif

Gruß

Toni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, nur IFR für Rettungshubschrauber macht nicht viel Sinn. Es nutzt ja nichts, in einer gegebenen Höhe sicher zu fliegen, wenn man keinerlei Möglichkeit hat, zu landen. Wir reden ja hier nicht davon, von einem Flughafen zum anderen zu fliegen, sondern von einem Sportplatz, Parkplatz, Innehhof der Feuerwehr o.ä. zu einem anderen.

Harry Callahan

(Christoph77) www.christoph77.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.