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IGNORED

Gravur


Mubarek

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Aus bestimmten Gründen will ich auf einem Schlitten eine zusätzliche Namensgravur anbringen lassen. Nun ist der Schlitten aber ein wesentlicher Bestandteil der Waffe.

Das leihweise Überlassen im Sinne der Verordnung kommt nicht in Frage, da der Graveur keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

Darf ich den Schlitten "einfach so" an einen Graveur geben?

Wie sieht in diesem Fall die Lage aus?

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