Zum Inhalt springen
IGNORED

Gravur


Mubarek

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aus bestimmten Gründen will ich auf einem Schlitten eine zusätzliche Namensgravur anbringen lassen. Nun ist der Schlitten aber ein wesentlicher Bestandteil der Waffe.

Das leihweise Überlassen im Sinne der Verordnung kommt nicht in Frage, da der Graveur keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.

Darf ich den Schlitten "einfach so" an einen Graveur geben?

Wie sieht in diesem Fall die Lage aus?

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.