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IGNORED

Amtlich: Berloques sind anmeldepflichtig


Fritzchen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, Leidensgenossen,

heute habe ich es endgültig vom IM Bayern: Meine beiden (alten) Berloquepistölchen, die mit dem Silbergriffstücken, sind WBK-pflichtig.

Eine Nachstempelung mit PTB kommt natürlich für mich nicht in Frage.

Meine Frau trug sie gern am Charivari.

Also braucht sie jetzt auch eine WBK, oder zumindestens den großen Waffenschein.

Bei öffentlichen Verunstaltungen (Wahl, Volksfest) wird es bestimmt besonders schwierig!

Immerhin: Die mehrschüssige Gummiringpistole ist frei. Die Bestätigung wird mir noch ausgestellt.

Mit Träne im Knopfloch

Fritzchen

Geschrieben

sprichst du von den winzigen kleinen 2mm-stiftfeuer teilchen (frueher mal von k... oder f... in der holzschatulle vertrieben) ?

die haben doch ein ptb, oder taeusche ich mich ?

(meins hats glaube ich... ?!?!?)

Geschrieben

Kleiner Exkurs ins "alte" Waffenrecht (hab das ja auch noch hier rumliegen). Damals (hört sich ja echt nostalgisch an grin.gif) waren Berloquewaffen als Handfeuerwaffen nach § 1 Abs. 4 Ziff. 1 eingestuft, sofern sie einen Lauf hatten. Die Munition fiel unter § 1 Abs. 1 Nr. 5 der 1. WaffV, da Pulverladung unter 15mg und deshalb wie z.B. 4mmM20 frei.

Von Grund auf waren die Waffen also erst mal WBK-pflichtig.

Nur ganz früher gab es mal eine generelle Freistellung für Berloque mit Laufdurchmesser unter 3mm.

Zu beachten war letztendlich, ob die Waffe ein PTB-Zeichen hat oder aber auch, ob deren Geschossen eine Bewegungsenergie von weniger als 0,5 Joule erteilt wurde (dann waren sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 1. WaffV frei).

Tja, kommen wir zum aktuellen Waffenrecht. Kein Wunder, dass das IM eingeschaltet wurde. Gestaltet sich nicht einfach, da was passendes zu finden. Deine Berloque-"Brecher" sind offensichtlich zu stark, um erlaubnisfrei zu sein. Um den "richtigen" Waffenschein kommst Du in dem Fall auch nicht rum, wenn Du oder Deine Frau die Dinger führen möchten.

Ach ja, was ist übrigens eine Gummiringpistole ? Das hab ich ja noch nie gehört... confused.gif

Geschrieben

Ätsch!! tongue.gif Mein 2mm Revolverchen darf ich aber mit Kinderwaffenschein, weil PTB! Das Teil wird jetzt rausgekramt und am Revers befestigt. Mal sehen, ob es einem auffällt! gr1.gif Ist auch ncht kindischer als diese gaga.gif Regelung! `affenrecht für Bekloppte?`Und für so einen Sch... auch noch Steuern bezahlen?

Sachbearbeiter war schneller als ich. Wie, Du nicht kennen Gummiringpistole? Sähhr gefärrlich!!!

Gruß Josef

Geschrieben

In Antwort auf:

nicht einfach, da was passendes zu finden. Deine Berloque-"Brecher" sind offensichtlich zu stark, um erlaubnisfrei zu sein. Um den "richtigen" Waffenschein kommst Du in dem Fall auch nicht rum, wenn Du oder Deine Frau die Dinger führen möchten.

Ach ja, was ist übrigens einen Gummiringpistole?


"Stark" ist gut bei den 2 mm Platzpatronen. Vom Brenneke habe ich mal ein Schreiben gesehen, sie wären trotzdem frei,, weil Perkussion ...

Schade, daß ich das nicht persönlich habe.

Gummiringpistole?

Kennst das nicht? Da werden 6 Gummiringe über eine Schiene gespannt, die die "Waffe" darstellen soll. Vorne hängt man sie einfach ein, hinten auf ein drehbares Rad mit Stiften, das für jeden Ring eins zurückgestellt wird.

Beim Abschießen rutscht das Rad nach vorn und gibt den jeweiligen Gummiring frei. Macht echt Spaß!

Übrigens: Ein PTB-Zeichen kommt mir nicht auf meine 100jährigen Berloques drauf!

MfG

Fritzchen

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