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IGNORED

Betäubungsgewehre


Arne

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ich habe diese Frage schon bei co2air.de gepostet, aber eine endgültige Antwort konnte nicht gefunden werden. Deshalb werde ich sie hier nochmal posten, vielleicht weiß ja jemand Rat:

Da alte Windbüchsen aufgrund der 71er Regelung frei ab 18 sind, interessiert es mich, ob das auch für Betäubungsgewehre (mit Kaltgas-Antrieb) gilt, die vor 1971 gebaut wurden.

Ich weiß nur, dass man für moderne Betäubungsgewehre mit mehr als 7,5Joule eine WBK braucht, die man in diesem Fall nur als Veterinär oder Bauer bekommt, nach Teilnahme an einem Teleinjektionslehrgang mit abschließender Prüfung.

Danke für jede Info! laugh.gif

Geschrieben

Hi Arne,

Die Frage hab ich bei Co2air irgendwie verpasst.

Aber seis drum.

Im Prinzip sind alte Windbuechsen vor 1970 auch weiterhin frei.

nur das schiessen mit ihnen ist, sofern sie die 7.5 Joule ueberschreiten wiederrum nur auf zugelassenen Schiesstaenden erlaubt.

Du darfst Dir Dein altes Betaeubungsgewehr daher ohne WBK an die Wand haengen, nur schiessen darfst Du damit nicht. cool3.gif

Gruss Frank

Geschrieben

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz: Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Gase Verwendung finden, die vor dem 1.1.1970 (bzw. in der DDR vor dem 2.4.1991) hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind.

Erlaubnisfreies Verbringen und erlaubnisfrei Mitnahme dieser Waffen in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes: Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7.1.

Also ab 18 erlaubnisfrei, aber Aufbewahrungspflicht nach § 36 WaffG nicht vergessen - bitte nicht wie es Promillo gesagt hat, mit dem Nagel an die Wand hängen sondern ab in den A-Schrank (Narkosewaffen sind auch dann Schusswaffen, wenn sie nicht zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken geeignet sind) und gut ist !!!

Geschrieben

die aufbewahrung in einem klassifizierten behältnis ist sicher empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben.

soweit munition vorhanden ist und diese nicht getrennt gelagert wird, langt aber auch kein a-schrank, sondern es muss einer mit einer null sein.

Geschrieben

Hi Leute

Genau, wo bitte steht im Gesetz, dass nicht WBK-pflichtiger Altbesitz an Druckluftwaffen im A-Schrank gelagert werden muss?

Das scheint mir eine sehr gewagte These zu sein. Die muessen nur gegen Unbefugte gesichert sein und das kann auch durch eine abgesperrte Schrank- bzw sogar Zimmertuer gegeben sein (Je nach haeuslicher Situation).

Munition fuer Druckluft gibt es in dem Sinne uebrigens nicht.

Was Munition ist, wird in der Anlage 1, Abschnitt1, Unterabschnitt3 definiert. http://www.europaeische-legalwaffen-foeder...ffgneu.htm#Anl1 Ergo kannst Du auch die Diabolos im gleichen Schrank bunkern wie die Druckluftwaffen, ohne auf irgendeine Klassifizierung zu achten.

Gruss, Frank

Geschrieben

Müssen nicht, wie aber falcon treffend ausgeführt hat, empfiehlt sich sowas schon, denn im Zweifel hat immer der Waffenbesitzer selbst die A...karte. shocked.gif

Gesetzlich vorgeschrieben ist für diese Waffen nichts konkretes. Orientieren sollte man sich in diesen Fällen am alten § 42, der nach Empfehlungen des LKA etc. im alten Merkblatt mindestens einen Stahlblechschrank mit Stangenriegelschloss (Schwenkriegelschloss reicht eigentlich auch schon) empfohlen hatte. Jedes schlechtere Behältnis birgt die Gefahr, dass es irgendwann mal Ärger gibt... mad1.gif

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