Guest Posted August 26, 2003 Share Posted August 26, 2003 Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an meine Frage wegen Jagdwaffen und deren Definition, weil ich mir fürs grobe einen alten Repetierer holen wollte. War gestern doch beim Landratsamt und habe mir ein Anmeldeformular für Schußwaffen geholt. Dann beim Büchsenmacher mein Wunschgewehrchen auf Jagdschein gekauft und dabei einen alten Berthier gefunden, den ich auch gleich eingepackt habe Das bereits ausgefüllte Formular habe ich kopiert und mit Tipp-Ex behandelt, so dass ich wieder ein Blanko-Formular habe (dieses dann natürlich nochmals kopiert ) Ist ok, oder? Gibt doch keine Vorschriften über die Form der Meldung und Copyright wird ja auf solchen Amtsformularen nicht drauf sein. Schaut zwar ein wenig unsauber aus, aber rechtlich einwandfrei ist es, oder? Entschuldigt wenn die Frage wie Blödsinn klingt, aber ich habe da einen Sachbearbeiter... Danke euch, Jeffrey Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted August 26, 2003 Share Posted August 26, 2003 Meist kannst Du die Sache sogar formlos angehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jake Cutlass Posted August 26, 2003 Share Posted August 26, 2003 @Jeffrey: Meines Wissens, ich bin aber kein Jurist, ist es rechtlich unbedenklich, sich eine Kopiervorlage mit Tipp-Ex herzustellen. Sicherheitshalber würde ich mir aber für das nächste Mal ein Original aus dem Amt als Kopiervorlage behalten. Das Berliner Waffenamt ist recht großzügig mit dem Papier und Bedenken wegen Copyright hat da sowieso keiner. Sie stellen sich ihre Vordrucke m.W. auch meist mit dem Fotokopierer her, so daß ein Unterschied sowieso nicht besteht. Aber erzähle doch bitte auch, welches Ordonnanzmodell jetzt Deine Schlechtwetter-Jagdwaffe geworden ist, würde mich interessieren, da ich ja am Anfang auch dabei war... Gruß, Jake C. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 26, 2003 Share Posted August 26, 2003 Langsam denke ich ich werde senil... Ich setze jetzt einfach eine Meldung auf und gut ists. Es steht ja nirgends im Gesetz, dass (bis auf Zwangsangaben) hier Formvorschriften beachtet werden müssen. Oder? Ich habe mich für einen 98k entschieden. Die Enfields hatten alle einen Diopter, was für den Einsatz in der Dämmerung nicht so toll ist (finde ich). Die Waffe ist nicht nummerngleich und hat 210 Oiro gekostet. Schießt aber gut und hat eine gewohnte Sicherung. Jeffrey Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted August 26, 2003 Share Posted August 26, 2003 Formlos, wie unten habe ich meine Plempen gemeldet: Kreispolizeibehörde des Kreises xx Abt.: VL1.2 Dxxxx Str. 26 nnnn xxxx xyz, den 29.07.2002 Betr. Eintragung(en) in waffenrechtliche Dokumente Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit bitte ich um Eintragung der u.g. Positionen in meine waffenrechtlichen Dokumente. Angaben zur Person: Name: Mike Brauer Geb. 30.07.58 in Krankenhaus Straße Heimadresse Ort nnnn xxxx Angaben zur Sache: 1. Erwerb eines Jagdgewehrs Zum 1.8.2003 werde ich von Herrn Donald Duck Forsthaus Entenhausen 12345 Entenhausen ein Jagdgewehr erwerben. Die Erwerbsberechtigung ergibt sich aus meinem Jagdschein xyz/xx, ausgestellt vom Kreis Entenhausen am 06.06.2002, mit Gültigkeit bis 31.03.2005. Daten der Waffe: Waffenart Hersteller Typ Nummer Kaliber Bergstutzen H. Blaser, Isny 750/88 4/12345 9,3 x 74 R 5,6 x 50 R Mag. Ich bitte um Eintrag in meine beiliegende WBK Nummer: xyz/ab 2. Eintragungen in meinen EFP 1234567 Zur Ausübung der Jagd und des Schießsports im benachbarten Ausland benötige folgende Eintragungen in meinem EFP. Waffenart Hersteller Typ Nummer Kategorie Kaliber Pistole Strayer Voigt Infinity 123456 B .40 S&W Rep.-flinte Remington 870 123456 B 12/76 Revolver Smith & Wesson 66-2 123456 B .357 Mag. Rep.-büchse Ruger 77 Mark II 123456 C .30-06 Spr. Bergstutzen H. Blaser, Isny 750/88 4/12345 C 9,3 x 74 R 5,6 x 50 R Mag. Die o.g. Waffen sind eingetragen auf die WBKen yxz/ab und zxy/ba, ausgestellt durch Ihre Behörde. Bitte überprüfen Sie, ob die von mir angegeben Kategorien korrekt sind. Ich habe die Informationen aus den Internetseiten der Polizei Bonn und bin nicht zu 100% sicher, ob diese Einteilung noch dem aktuellen Recht entspricht. Da ich Ende des Monats zu einer Auslandsjagd möchte, bei der ich die Einträge in den EFP benötige, wäre ich für eine zügige Bearbeitung sehr dankbar. Für evtl. notwendige Rückfragen erreichen Sie mich zu Bürozeiten unter telenummer. Mit freundlichen Grüßen Mike Brauer Anlagen: WBK xyz/ab, EFP 123456 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 26, 2003 Share Posted August 26, 2003 Danke Mike! Habe ich mir schon kopiert Jeffrey Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 28, 2003 Share Posted August 28, 2003 Hi Jeffrey, die Sonnenbrille braucht mein Smiley nicht mehr, weil die Sonne jetzt Pause macht. Zur Sache: in Anlage 16 zur WaffVwV werden bislang lediglich die Fragen, die in Anträgen auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbsscheines, eines Waffenscheines oder einer Bewilligung von der Ausnahme vom Alterserfordernis beantwortet werden müssen, aufgeführt. In welcher Art und Weise hiervon Gebrauch gemacht wird, ist unerheblich. Die Behörde kann als Bürgerservice entweder selbst ein entsprechendes Formular erstellen oder es sich professionell von einer Firma gestalten lassen, die dann allerdings alle Rechte darauf hat (in diesen Fällen ist Vervielfältigung und Nachahmung streng verboten !). Du kannst aber genauso die Anträge formlos stellen. Wichtig ist, dass der Inhalt stimmt und alle notwendigen Angaben enthalten sind. Beim Waffenerwerb wird gerne das Überlassungsdatum vergessen. In § 10 Abs. 1 Satz 4, § 13 Abs. 3, § 14 Abs. 4 bzw. § 34 Abs. 2 WaffG steht drin, welche Angaben bei der Meldung enthalten sein müssen. Schriftform sollte aus Gründen der Aktendokumentation und Nachweisbarkeit immer sein. Es ist auch für den Sachbearbeiter schön, wenn eine e-mail-Adresse oder Telefonnummer draufsteht, damit er bei kleinen Rückfragen nicht immer gleich zur Tastatur greifen muss... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted August 28, 2003 Share Posted August 28, 2003 Hallo Sachbearbeiter, ich habe nun eine Meldung gebastelt und auch das "schlampige" Formular mitgeschickt. Ein Copyright war nicht drauf, auch kein Hinweis diesbezüglich. Beim Überlassungsdatum war ich mir bei dem Berthier (musste bestellt werden) unsicher. Bestellt habe ich das Teil telefonisch, musste erst mit meiner Frau sprechen und der Auftrag wurde laut Lieferschein erst am 21.08. ausgeliefert. Die Waffe war in der Post am 25.08. - diesen Tag habe ich als Überlassungs-/Erwerbsdatum angegeben, da ich ja vorher die tatsächliche Gewalt nicht drüber ausüben konnte. War doch richtig so, oder? Ich bin irgendwie ein Nervenbündel geworden. Danke für eure Hilfe. Vielleicht kann ich mich mal erkenntlich zeigen. Danke auch für die guten Tipps im Thread "Endspurt"! Jeffrey Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 28, 2003 Share Posted August 28, 2003 Ach irgendwie beruhigt es mich, wenn nicht nur die Beamten in den Amtsstuben zu Nervenbündeln werden, sondern auch die Kunden selbst. Hast´s schon recht gemacht, Jeffrey. Ich denke am wichtigsten ist es, dass beide Seiten vernünftig miteinander umgehen und stets gemeinsam nach einer Lösung suchen, die für beide akzeptabel ist. Wie in einer guten Partnerschaft eben. (schulterklopfend sich verabschiedet) Link to comment Share on other sites More sharing options...
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