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IGNORED

Sicherheitsklasse vom Tresor


Jager

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Geschrieben

Mein Tresor ist Kasse "B". Das steht drinn. So weit, so Gut! Ich habe aber, da ich das Ding vor ca. 5 Jahren gebraucht gekauft habe, keine Papiere. Der Verkäufer ist auch nicht mehr Greifbar. Auf der Kreispolizeibehörde sagte man: Ohne Papiere keine Klasse! confused.gif

Ist das korreckt und bei wem liegt die Beweißlast, ob der Schrank doch "B" ist oder auch nicht?

Und wie sieht das mit Schränken aus, die offensichtlich weit höhere Schutzklassen haben, aber auch ohne Papiere sind?

Geschrieben

Die Beweislast hat unser allseits geliebter Mr. Slug auf den Waffenbesitzer abgewälzt. Das ist die (ganz) schlechte Nachricht.

Tip: Lade die Krininalpolizeiliche Beratungsstelle ein, Deine Aufbewahrung zu begutachten. Das kostet nichts, aber Du bekommst (zumindest in Sachsen) nichts Schriftliches in die Hand. ABER: Die fertigen ein Protokoll für sich an. Schreibe also Deinem Sachbearbeiter, daß die Kripo bei Dir war, das Ganze begutachtet hat und (wenns stimmt), daß sie nichts zu beanstanden gehabt haben. Im Zweifel soll er doch bitte bei Herrn xxx von der yyy nachfragen.

Hilft das nicht, mußt Du wohl oder übel ein kostenpflichtiges Gutachten machen lassen.

Geschrieben

Jungs, Jungs,

immer mit der Ruhe.

700NE schrieb im Thread Aufbewahrung im privaten Bereich...neu!!!

In Antwort auf:

Ob der Sicherheitsstandard eines Behältnisses Widerstandsgrad 0 wirklich "objektiv deutlich höher" ist als der eines B-Schrankes, ist mehr eine technische denn eine juristische Frage. Für die Bestimmungen zur Aufbewahrung kann sie aber dahingestellt bleiben. Hier zählt einzig und allein die genannte Gleichwertigkeits-Fiktion.

Was die tatsächlich oder angeblich mangelhaften A- und B-Schränke betrifft, so darf der Waffenbesitzer einer Etikettierung des Importeurs oder Herstellers vertrauen, soweit eine Falschetikettierung nicht offensichtlich ist. Erst wenn ihm die Behörde objektiv nachweist oder zumindest durch Tatsachen glaubhaft macht, das sein Behältnis nicht der Etikettierung entspricht, hat er zu beweisen, dass dem doch so ist. Der Hinweis auf eine allgemeine Feststellung der Stiftung Warentest reicht hierfür jedenfalls nicht.


Außerdem gab es einen weiteren Thread, den ich leider nicht mehr gefunden habe, in dem ausdrücklich auf die auf dem Typenschild angegebenen Zertifizierungsstellen (oder so) verwiesen wurde, über die notfalls noch einiges mehr in Erfahrung gebracht werden kann.

Was "Papiere" hierzu mehr aussagen sollen, als das Schild im Schrank (kann übrigens jederzeit ein Alu-Bäpper sein, habe das bei den verschiedensten Schränken schon so gesehen!), bleibt mir ein Rätsel. Das fest im Schrank angebrachte Schild dürfte wesentlich schwerer zu fälschen sein, als ein Begleitpapier.

Ich habe 2000 meine B-Schränke gekauft und lediglich eine Rechnung/Lieferschein mit den fraglichen Angaben erhalten, kein besonderes Zertifikat. Das klebt, wie gesagt, mit allen erforderlichen Angaben im Schrank.

Ich verweise hiermit also nochmals auf das Zitat von 700NE.

Gruß, Ronald

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