Guest Kerfent Posted August 6, 2003 Share Posted August 6, 2003 Hallo, hat schon jemand im Saarland Munitions-"Altbestände" gemeldet? Würde mich interessieren wie die Erfahrungen waren (Rückfragen?) und welche Formulare (FWR?) akzeptiert wurden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted August 6, 2003 Share Posted August 6, 2003 Hab es formlos zusammen mit der Angabe über die Waffenaufbewahrung gemacht. Bis jetzt keine Rückmeldung vom LRA Saarlouis. Angabe der vor dem 01.04. erworbenen Munition bezog sich lediglich auf "Patronenmunition". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Kerfent Posted August 14, 2003 Share Posted August 14, 2003 Hi 9x19, danke für die Info! Frage an alle: welches Formular soll ich nehmen? Höre immer von dem Formular des FWR. Bin ja Mitglied im FWR, kann mich aber nicht erinnern so ein Formular bekommen zu haben. Vielleicht hab ichs auch nur "verlegt"... Kann ich das auch irgenwo runterladen? Langsam wird die Zeit etwas knapp, daher bin ich für jede Hilfe dankbar! Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted August 14, 2003 Share Posted August 14, 2003 Schau mal irgendwo im Visier-oder DWJ-Forum. Die Formulare wurden s.Zt. an jeder Ecke publiziert. Wenn nicht, mach's einfach formlos. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Georg Posted August 14, 2003 Share Posted August 14, 2003 In Antwort auf: Hi 9x19, danke für die Info! Frage an alle: welches Formular soll ich nehmen? Höre immer von dem Formular des FWR. Bin ja Mitglied im FWR, kann mich aber nicht erinnern so ein Formular bekommen zu haben. Vielleicht hab ichs auch nur "verlegt"... Kann ich das auch irgenwo runterladen? Langsam wird die Zeit etwas knapp, daher bin ich für jede Hilfe dankbar! Schau mal im Anhang. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SWAT Posted August 14, 2003 Share Posted August 14, 2003 In Antwort auf: Hab es formlos zusammen mit der Angabe über die Waffenaufbewahrung gemacht. Hi 9x19, ich vermute, dass die Aufbewahrung Deiner Waffen bei Inkraftreten des neuen Waffengesetzes nicht den aktuellen Bestimmungen entsprach, oder ? Anders kann es eigentlich nicht sein, weil nur dann eine Meldung zur Aufbewahrung erforderlich war/ist. Wenn Du die Waffen schon vorher gem. den neuen Bestimmungen aufbewahrt hast, war keine Meldung an die Behörde erforderlich. SWAT Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted August 15, 2003 Share Posted August 15, 2003 Das weiß ich. Habe es dennoch gemacht. Nicht erforderlich heißt ja nicht, dass man es nicht doch machen kann. Wollte die Akten insoweit vervollständigen, weil ich vor Jahren den Beratungsdienst der Kripo wg. der Absicherung meiner Kanonen eingeschaltet hatte und ein entsprechender Wisch von denen bei meinem LRA seit dieser Zeit in den Akten war. So habe ich nur die von mir durchgezogenen Maßnahmen abschließend dem Amt zur Kenntnis gebracht. Na und, was ist schon dabei ? . Link to comment Share on other sites More sharing options...
SWAT Posted August 19, 2003 Share Posted August 19, 2003 Hi 9x19, da ist grundsätzlich natürlich nichts dabei; muß sowieso letztlich jeder selber wissen, was er wann seiner Behörde meldet oder nicht. Meine Frage diente insofern lediglich der Klarstellung weil es genug Leute gibt, die glauben, dass sie auf jeden Fall zur Aufbewahrung eine Anzeige bei der zuständigen Behörde machen müssen. Grüße SWAT Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted August 19, 2003 Share Posted August 19, 2003 Ich glaube nur an Gott. Ansonsten verfüge ich über ein mit Auszeichnung bestandenes Examen an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Aber Du hast natürlich recht. Niemand muß die Hosen runterlassen, wenn er das nicht zu tun braucht. Ich hatte eben meine Gründe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sharps Posted August 19, 2003 Share Posted August 19, 2003 MZG verlangt genaue Angaben von Art und Menge. Habe das mal schriftlich verlangt, mal abwarten, was kommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted August 19, 2003 Share Posted August 19, 2003 Ich weiß. Hast Du glaube ich an anderer Stelle mal geschrieben. Warte einfach ab. Vielleicht stimmen die sich ja mit Saarlouis etc. noch ab. Ist ja ein Unding, dass in einem so kleinen Bundesland die Materie unterschiedlich gehandhabt wird. Vielleicht schwenken die Saarlouiser aber auch auf die MZG-Linie ein. Dann hätten die aber hoffentlich viel Arbeit mit den ganzen Widersprüchen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted August 19, 2003 Share Posted August 19, 2003 Hmm, und was ist zu tun wenn man am 1.4 "Altbesitzmunition" hatte diese aber demonstrativ und mutwillig noch vorm 31.8 verballert? ... ma sehn ich könnte ja eine Meldung abgeben dass ich Munition hatte ... MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Harlekin Posted August 19, 2003 Share Posted August 19, 2003 So, hier nun die Erfahrung aus dem hohen Norden: der Zentralen Waffenbehörde der Polizei Hamburg reicht meine Anmeldung nur mit Munitionsart nicht aus. Sie wollen auch noch Kaliber und Stückzahl. Sie bestätigen aber den Eingang meiner Anmeldung! Habe ich damit nicht schon die Erlaubnis zum Besitz erhalten? Habe schriftlich auf fehlende gesetzliche Grundlage hingewiesen und um einen rechtmittelfähigen Bescheid gebeten, wenn sie weiterhin auf Kaliber und Stückzahl bestehen. Mal sehen was kommt. Joki am Rande: habe zur Anmeldung das Formular des Polizeipräsidiums Düsseldorf aus dem Downloadbereich genutzt. Sie haben mir zwei fast gleiche Formulare zur erweiterten Anmeldung geschickt. Das Düsseldorfer Formular war nur um eine Tabelle mit Kaliber und Stückzahl erweitert! Wer hat da wohl von wem abgeschrieben? Harlekin Link to comment Share on other sites More sharing options...
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