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IGNORED

Erbschaft


Silvaner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag!

Hoffentlich lacht nun keiner, zumal der Anlass eher ein trauriger ist. Und ich hoffe, es hat niemand was dagegen, dass ich mich nur wegen dieser Frage angemeldet habe.

Neulich ist unser Großvater verstorben. In seinem Nachlass waren u.a. drei "Waffen" bei, er hatte diese Dinger bestimmt schon seit Anfang der 70er-Jahre (sagt Oma, aber ist auch nicht sicher). Ich habe diese Waffen einem Freund gezeigt (Jäger), ob er diese evtl. kaufen möchte oder was man damit macht. Laut diesem handelt es sich um ein Gewehr 88 und ein Arisak (??)-Gewehr (da sind japanische Schriftzeichen drauf).

Der Jäger meinte, dass diese Dinger unbrauchbar gemacht sind, und nicht mehr damit geschossen werden kann, aber er meinte, ich sollte einen Büchsenmacher himzuziehen (dieser ist aber 40km einfach weg, deshalb dieses Posting) und kontrollieren lassen, ob die "Unbrauchbarmachung" gesetzeskonform ist. Er meinte er könne dies nicht beurteilen und da ein neues Waffengesetz gelten würde (habe ich hier schon nachgelesen) wäre es besser, hier auf der sicheren Seite zu sein.

Jetzt bitte seid nicht böse, aber ich kenne mich mit den Dingern nicht aus. Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ich habe mir zwar Notizen gemacht, aber naja.

Gewehr 88: der Lauf ist hinten verschweißt ("hinten": die Seite, die zur Schulter des Schützen schaut), der Zylinder (an dem der Repetierhebel (?) befestigt ist) wurde in einem ca.-Winkel 45 Grad unten abgeschnitten.

Bei dem japanischen Gewehr kann man nur sehen, dass der Lauf genauso verschweißt ist.

Mein Freund meinte, dass es auch Bohrungen im Lauf geben müsste und innerhalb des Laufes sollten Metallstifte drinne sein. Diese könnte er aber logischerweise nicht sehen.

Dann Nr. drei: dieses Gewehr kam laut Oma bei einem Baggereinsatz zu Tage, es ist sehr verrostet, die Baggerschaufel hat auch den Lauf verbogen und das Holz splittern lassen. Der "Hinterschaft" (nennt man das so?) fehlt ganz. Mit Mühe kann man noch die Jahreszahl "1917" lesen. Er meinte, dass es keinem deutschen Militärgewehr gleichen würde, das er kennt. Seiner Meinung nach könnte - würde zu Erzählungen hier auf dem Dorf passen - es eine französische Lebel (??)-Waffe sein. Aber sicher ist er da nicht. Jedenfalls geht der Zylinder noch auf, wenn man diesen dann wieder zumacht und den Abzug drückt hört man ein tumbes Klicken. Der Jäger meinte, dass dies zumindest ein "wesentlicher Teil" der Waffe sei.

Danke dass ihr soviel Geduld hattet, bis hierher zu lesen.

Müssen wir diese Waffen nun melden oder besonders aufbewahren? Ich habe hier in diesem Forum über die Aufbewahrung gelesen, da muss ich ehrlich sagen, soviel Aufwand ist es uns nicht wert.

Falls ja, wo kann man sowas entsorgen?

Danke schön,

Silvaner

Geschrieben

hallo silvaner,

zuerst mein beileid zum tod deines großvaters.

ich fange mal mit nr 3 an, was am leichtesten zum kommentieren ist:

dein freund hat recht, der verschluß ("zylinder") ist ein wesentliches teil und wenns noch "klickt" und nicht ebenfalls abgeschliffen ist, wärs m. e. ratsam, da "tätig" zu werden, da es sich beim verschluß um ein wesentliches teil handelt

bei nr. 2 und 1 ists richtig, daß kalibergroße bohrungen mit stiften verschweißt sein müssen.

es stellt sich die frage, ob du die dinger behalten willst.

wenn "nein", gibs ab: polizei oder landratsamt (letzteres wahrscheinlich besser)

wenn "ja", würd ich das mit der abänderung genau prüfen lassen (büchsenmacher).

ist die abänderung gesetzeskonform, brauchst du dafür keine besondere regelungen über die aufbewahrung beachten.

entscheidest du dich für das abgeben, würd ich noch auf ein paar tipps "unsrer" rechtsexperten abwarten.

falci? AZZANGEL.gif

cu

klausp

Geschrieben

Hallo, wenn das Patronenlager verscheißt ist

ist das ein Altdeko Gewehr. Dekogewehre ändert man

zwar heute anders ab, macht aber nichs du kannst die

Gewehre ruhig behalten. Rechtlich ist gegen den Besitz von

Altdeko nicht einzuwenden. Auch brauchst du bei der Aufbewahrung

nichts zu beachten.

Bei deinem Bodenfund hängt es vom Grad der Verrostung ab

ob es als Waffe anzusehen ist wenn es sich noch öffnen

lässt und es "Klick" macht ist es ein Bodenfunden, bei denen

wesentliche Waffenteile nicht völlig unbrauchbar gemacht

worden sind.

Geschrieben

Schönen Abend!

Danke sehr für eure Tips.

Also die "Altdekowaffen" können wir ohne Probleme behalten, da es nach dem Gesetz richtig ist? Das ist so ok und unstrittig, oder?

Der Bodenfund wurde vor längerem von einem Bagger zu Tage gefördert. Das war eher Zufall, der Opa hats behalten aus Gründen die wir nicht mehr nchvollziehen können.

Habe meine Oma noch darauf angesprochen, die meinte, dass Opa seinerzeit "mindestens ne halbe Dose Rostlöser verwenden" musste um den "Verschluss" wieder zu öffnen. Und auch da brauchte er einen Gummihammer. Ist das trotzdem kritisch? Ansonsten sind die Metallteile so zerfressen, es ist schwierig was zu lesen. Ich glaube da steht "L´Elb 1917" Aber genau kann ich das trotz Lupe nicht sagen. Wird aber eh irrelevant sein, denke ich.

Oh, gibt das keinen Ärger, wenn man das der Polizei bringt? Ich meine, macht das Klick im Verschluss den Rostklumpen zu einer Waffe?

Was ist falci?

Nochmals Danke sehr!

silvaner

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo, wenn das Patronenlager verscheißt ist

ist das ein Altdeko Gewehr. Dekogewehre ändert man

zwar heute anders ab, macht aber nichs du kannst die

Gewehre ruhig behalten. Rechtlich ist gegen den Besitz von

Altdeko nicht einzuwenden. Auch brauchst du bei der Aufbewahrung

nichts zu beachten.


Sehe ich genauso. Schau mal ob ein <BKA> Stempel auf der Waffe ist, wenn ja, alles paletti und Du must Dir überhaupt keine Sorgen machen.

Wenn nicht, gäbe es 2 Möglickeiten:

1) die Änderung wurde vor 1972 gmacht (und sollte somit auch rechtens sein, aber da kenne ich mich nicht aus)

2) Die Änderung wurde nach 1972 gemacht, aber nicht fachgerecht. (glaube ich eher nicht, nach Deiner Beschreibung)

In beiden Fällen, würde ich zumindest zur Sicherheit beim Landratsamt mal anrufen (besser noch Vorbeischauen) und Dein Problem schildern. Eigentlich sollten die Damen und Herren dann schon zufrieden sein.

In Antwort auf:

Bei deinem Bodenfund hängt es vom Grad der Verrostung ab

ob es als Waffe anzusehen ist wenn es sich noch öffnen

lässt und es "Klick" macht ist es ein Bodenfunden, bei denen

wesentliche Waffenteile nicht völlig unbrauchbar gemacht

worden sind.


So Bodenfunde sind ne heikle Sache, der eine sieht es so, der Andere so. Wenn Dein Herz nicht Dran hängt, dann nimm die Flex und schneide das Teil in Stücke und tus ins Altmetall, wenn Dein Herz dran hängt, dan wende Dich ans Landratsamt.

Vielleicht haben unsere Rechtsgelehrten noch bessere Tips.

PS. Herzliches Beileid.

Geschrieben

Guten Abend!

Erstmal Danke dass ihr euch so um mich bemüht.

Leider haben die Dinger keinen BKA-Stempel (habe im Internet gesucht, das müsste eine Raute sein-keine da, auf keinen).

Wäre es rechtlich einwandfrei, die Dinger in eine Schachtel zu packen und dann doch zu einem Büchsenmacher zu fahren? Kann uns da jemand Schwierigkeiten machen?

Grüße,

Silvaner

Geschrieben

Hallo Silvaner,

unter der Annahme, daß Dein Großvater gerade erst vor kurzen gestorben ist und Du (oder Deine Eltern) die Erblasser sind, so habt Ihr nicht zu Befürchten wegen unerlaubten Waffenbesitz angeklagt zu werden, selbst wenn es scharfe Waffen wären.

Vorrausetzung ist allerdings, daß Ihr die "Waffen" beim Landratsamt meldet. Nun sind die "Waffen" nicht mehr schußfähig und daher ist fraglich, inwieweit sie überhaupt meldepflichtig sind. Um das Herauszufinden musst Du zu einen Büchsenmacher fahren oder zum Landratsamt.

Mein Tip (für übervorsichtige): Ruf die Waffenbehöhrde beim Landratsamt an, schildere Ihnen genau das, was Du uns geschildert hast (Zustand der Waffen etc) und sage, daß Du die "Waffen" zwecks Begutachtung zu einem Büchsenmacher verbringen willst. Dann ist für das Amt alles in Ordnung und falls der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten sollte, daß Dich die Ordnungshüter auf der Fahrt zum oder vom Büchsenmacher anhalten sollten, so kann man gleich mit der Waffenbehörde klären, daß Du nichts unrechtes tust.

Immer schön nach dem Prinzip "Melden macht frei"

cool.gif

Ich hoffe das Hilft.

Geschrieben

Hallo Georg,

habe vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe es genauso gemacht wie Du gesagt hast, nur mit einer kleinen Änderung. Ich habe "meinen" Jäger telefonisch so lange bekniet, bis er mir zugesagt hat mich heute nachmittag zu begleiten. Wir gehen zum Büchsenmacher und dann hören wir mal was der sagt.

Ich habe gestern nacht auch ein wenig gesucht und mir einen Flyer heruntergeladen, ich wusste nicht, dass es eine Art "Amnestieregelung" für Erbfälle gibt. Ich dachte wirklich schon wir stehen mit einem Bein im Knast. Klingt vielleicht naiv für Dich, aber wenn man als Laie nichts damit zu tun hat ist das schon irgendwie nervenaufreibend. Schließlich möchte wohl keiner Ärger wegen eines Rostklumpens kriegen.

Aber vielleicht machen wir uns zuviele Gedanken. So wie ich Opa kenne, hätte er die Dinger gar nicht behalten, wenn irgendwas nicht in Ordnung gewesen wäre.

Großvater ist heute morgen vor zwei Wochen gestorben.

Ich bin wirklich gespannt, was der Schmied sagt.

Grüße,

Silvaner

Geschrieben

hallo Silvaner,

Langsam, keine Hektik, die hat schon so manchen ehrlichen Erben oder Finder eine Anzeige eingebracht.

Die Dekos wuerde ich einfach als das ansehen, was sie sind: altmetall, das vom Waffg nicht erfasst ist und als Erinerung an der Wand haengen kann.

Abr der baggerfund...das ist bei strenger Auslegung eine Schusswaffe im Sinne des WaffG, fuer die man eine Erlaubnis braucht. Aehnliche Faelle, die auch solche "Erbstuecke" bei den Behoerden abgeben wollten, haben ne Verurteilung wg. illegalem Waffenbesitz dafuer kassiert.

Es gab vor gar nicht allzulanger Zeit dazu einen Bericht in Visier, vielleicht kann sich noch wer dran erinnern, wo das genau stand.

Also erst mal Fuesse still halten und auf keinen Fall mit dem Gewehr zur Wache marschieren, bevor nicht genau klar ist, was Sache ist.

gruss, Frank

Geschrieben

Hi Promillo,

ich sehe es nicht ganz so wie Du.

Silvaner hat das Ding nicht gefunden sonderen geerbt.

Er kann für den Rostklumpen (und für den Rest) nicht belangt werden, wenn er unverzüglich "Meldnug" macht, da die "Waffen" bisher nicht in seinem Besitz waren. Das Waffenrechtliche vergehen hätte nicht er, sondern sein Opa begangen. Und der Opa ist von irdischen Gerichten nicht mehr zu belangen.

@Silvaner: Die Idee mit dem Jäger ist gut. Geht zum Büma und lasst die Sache checken. Wenn der Zweifel äussert, lass Ihm die Sachen zur Aufbewahrung und melde Dich beim Amt.

Oder schenk (verkauf) dem BüMa die Dinger und gut ist.

PS: Promillo hat schon recht, das Bodenfunde heikel sind (aber nur für den der sie findet und nicht meldet). Mein Tip: gebs dem BüMa zwecks Entorgung.

(Falls das Ding wirklich als Waffe eingestuft würde, müßtest du eine WBK beantragen (das ginge, da Du Erbe bist, ca. 70-90 Euro und das Ding muste in einem Waffentresor der Stufe A (ca. 300 Euro) aufbewahrt werden. Das ist der "Schrott" sicherlich nicht wert.)

Geschrieben

Hallo Georg, hallo Promillo,

naja, wert sind die Dinger nichts. Da ist nicht mal ideeller Wert dabei, da die Trümmer seit bestimmt 20 Jahren auf dem Dachboden rumgammeln.

Wie gesagt, ich möchte Ärger wegen so nem Mist vermeiden. Ich interessiere mich kaum dafür und wie Du, Georg, richtig gesagt hast, ist es Schrott - nicht mehr.

Heute nachmittag wissen wir mehr.

Grüße,

Silvaner

Geschrieben

Hi Silvaner!

Falls Du Dich von den Erbstücken trennen willst, gegen Bezahlung versteht sich, schick mir mal ne Mail oder PN. Unser Versammlungsraum im Schießverein hat noch freie Plätze an der Wand.

MfG

AWO425

Geschrieben

In Antwort auf:

(Falls das Ding wirklich als Waffe eingestuft würde, müßtest du eine WBK beantragen (das ginge, da Du Erbe bist, ca. 70-90 Euro und das Ding muste in einem Waffentresor der Stufe A (ca. 300 Euro) aufbewahrt werden. Das ist der "Schrott" sicherlich nicht wert.)


Geht nicht, da der Erbe nur eine WBK bekommt, wenn der Erblasser die Waffe rechtmässig besessen hat (§ 20 Satz 2 WaffG).

Gruss

jos

Geschrieben

Abend!

Ich komme gerade mit "meinem" Jäger vom Büchsenmacher.

Also: die Dekowaffen sind ordnungsgemäß abgeändert, er hat sogar das Holz abgemacht um die Bohrungen sehen zu können. Also alles in Ordnung.

Naja, bei dem ausgebaggerten Rostklumpen hat er schier einen Lachanfall gekriegt. Auch da war alles im grünen Bereich und das Ding keine "Schusswaffe" mehr im gesetzlichen Sinne. Der Verschluß ging zwar noch auf, aber dieser ist unbrauchbar, da gerissen. Also kein Verschluss mehr.

Der Lauf war ja schon total verbogen und verrostet. Auch das Patronenlager (ich habe mir die Bezeichnungen sagen lassen laugh.gif) war so voller Rost, dass da kein Durchkommen mehr war.

Was bei dem Abzug geklickt hat wurde uns erst dann klar: das Stückchen, welches noch nicht weggerostet war, war so mit einem anderen Stück verbacken, dass immer (wir sind ja davon ausgegangen, dass das Klick was mit dem Öffnen und Schließen des Zylinders zu tun hatte) wenn der Abzug gedrückt wurde, dieses Metallstück "mitging" und "Tiung" machte.

Achja, noch ein paar mal mehr "Auf und zu", dann wäre die rechte Seite des Fensters weggebrochen, auch die weist Risse auf und läßt sich bereits per Hand bewegen.

Was ich dachte zu lesen ("1917") war scheinbar nur ein Produkt meiner Phantasie - die beiden konnten jedenfalls nichts erkennen smile.gif

Der Büchsenmacher hat das Ding zu verschrotten dabehalten und für mich ist die Sache damit erledigt.

Ich bin deswegen so erleichtert, das glaubt mir keiner...

Naja, mein Kumpel war leicht belämmert, er hätte auch sehen müssen, dass der Verschluss gerissen war chrisgrinst.gif und auch noch die Teile fehlten, die die "Schlagbolzenfeder" spannten. Hmm, ich werfe mit Begriffen um mich, die ich selber nicht richtig verstehe...hoffe ihr versteht mich trotzdem.

Herzlichsten Dank an euch alle. Ich freue mich sehr, dass ihr mir so viele gute Ratschläge gegeben habt.

Verkaufen möchte ich die beiden Dekos nicht. Die sollen mir als Erinnerung bleiben, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird smile.gif

Pfuu, ich bin im Himmel smile.gif Was ich für unnötige Ängste ausgestanden habe, tsts. Dachte nur meine Freundin kann hysterisch werden chrisgrinst.gif

Viele Grüße wünscht euch der erleichterte

Silvaner (der sich zur Feier des Tages auch einen genehmigt)

Geschrieben

hallo silvaner,

dann bist du auf der sicheren seite icon14.gif

war zwar nun doch der aufwand, den du eigentlich nicht betreiben wolltest (büchsenmacher-besuch), aber ferndiagnosen sind immer problematisch.

hätt ich an deiner stelle auch so gemacht.

wünsch dir alles gute (nachdem du dich nur für diesen zweck angemeldet hast).

und übertreibs mit dem genehmigen zur feier des tages heute ned... wink.gif

cu

klausp

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Georg, hallo Promillo,

naja, wert sind die Dinger nichts. Da ist nicht mal ideeller Wert dabei, da die Trümmer seit bestimmt 20 Jahren auf dem Dachboden rumgammeln.

Silvaner


Hallo Silvaner, wenn du Zeit hast schu doch mal

in den Frankonia Katalog. Dort werden auch Deko/Salut

Gewehre angeboten. 20 Jahre auf dem Dachboden machen

einem Gewehr eigentlich nicht viel aus. Mit Ballistrol das

Holz und Metall einreiben und sie sehen wieder anshnlich aus.

Geschrieben

Nochmals hi,

also nach dem Besuch beim Büchsenmacher bin ich mir offen gesagt nicht mehr so sicher, ob ich mich nicht weiter mit dem Zeugs beschäftigen werde.

Bis vor ein paar Tagen waren Waffen eigentlich nichts weiter als nur, naja, Gegenstände, die man selber nicht hat und braucht. Aber die Ausstellungsstücke die ich dort gesehen habe - irgendwie ästhetisch. Die blau-schwarze Auflage so, wie wenn man durchsehen könnte und die Gravuren so lebensecht, dass es mich nicht gewundert hätte wenn die Gamsen ´rausgehupft wären smile.gif Bitte seht mir den Pathos nach, aber so was schönes habe ich selten gesehen.

Vielleicht schlägt mich mein Kumpel doch noch breit den Jagdschein zu machen...

Aber mal was anderes: angenommen es wäre eine richtige Schusswaffe gewesen, die Opa gehabt hätte, wären wir doch auch durch die Amnestie des neuen Waffengesetzes geschützt gewesen? Das meinte jedenfalls der Büchsenmacher. Ich habe auch mal ein wenig gestöbert und finde dass dieser Punkt genau getroffen hätte. Der illegale Besitz (wäre das Erwerb oder Besitz gewesen?) ist straffrei, wenn die Waffe

a) unbrauchbar gemacht

B) zerstört

c) einem "Berechtigten"

d) der Polizei übergeben

wird.

Ich hätte dann also das Teil meinem Jäger gegeben, der es dann beim Büchsenmacher verschrotten lässt? Für meinen Kumpel hat dies keine Folge, da er berechtigt ist, die Waffe ist hinterher kaputtgemacht und alle sind glücklich? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ihr könnt lachen, aber so langsam interessiert mich das richtig.

Grüße und gute Nacht,

ein leicht beschwipster Silvaner

Geschrieben

hallo silvaner,

"blut geleckt", wa? grlaugh.gif

hätte dein opa das ding illegal besesen, dann hättest du vorgenannte möglichkeiten.

wäre die waffe legal in seinem besitz gewesen, hättest du sie auch erben können.

cu

klausp

Geschrieben

Hi Silvaner,

gut dass es so ausgegangen ist. Freut mich für Dich.

Ich würde Dir auch empfehen, die Dekos zu behalten (mit Schrott meinte ich den Baggerfund). Es würde mich auch freuen, wenn sich bei Dir etwas interesse für die Materie regt und wir noch mehr von Dir hören.

Schiessen ist ein schönes Hobby auch wenn es einem nicht immer leicht gemacht wird.

Machs gut.

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber mal was anderes: angenommen es wäre eine richtige Schusswaffe gewesen, die Opa gehabt hätte, wären wir doch auch durch die Amnestie des neuen Waffengesetzes geschützt gewesen? Das meinte jedenfalls der Büchsenmacher. Ich habe auch mal ein wenig gestöbert und finde dass dieser Punkt genau getroffen hätte. Der illegale Besitz (wäre das Erwerb oder Besitz gewesen?) ist straffrei, wenn die Waffe

a) unbrauchbar gemacht

B) zerstört

c) einem "Berechtigten"

d) der Polizei übergeben

wird.


Um nochmal auf Deine Fragen zurückzukommen.

Dir wäre nichts passiert. Dein Opi hätte die Dinger illegal besessen. Du hättest es enteckt und sofort der Behörde gemeldet. Dort hättest Du die Dinger abgegeben (oder einen BüMa) und gut wärs gewesen.

Du kannst nicht für die "Straftaten" Deines Opas belangt werden.

Anderst sähe es aus, wenn Die Dinger erstmal ne weile in Deinem Besitz gehabt hättest.

Hier nochmal der Paragraph zum Thema erben:

In Antwort auf:

§ 20

Erwerb und Besitz von Schusswaffen

durch Erwerber infolge eines Erbfalls

Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der

Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der

Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer

Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden

erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in

eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen;

für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten

beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemß Satz 1

beantragte Erlaubnis abweichend von § 4 Abs. 1 zu erteilen,

wenn der Erblasser berechtigter Besitzer
war und der

Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.


Also illegale Waffen: innerhalb eines Monats abgegeben, legale Waffen: innerhalb eines Monats WBK beantragen.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

PS: Silvaner,...., aus welche Weinregion kommste denn?

Archiviert

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