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Eintragungspflicht von Einsteckläufchen 4M20


Dieter H.Marschall

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Hallo,

schon mehrfach wurde in meinem Sammlerkreis folgendes Problem diskutiert: Für Walther-Pistolen gibt es Einstecksysteme im Kal. 4M20 für Pistolen im Kal. 7,65 bzw. 9mm kz. Diese wurden vor 1945 von Carl Walther/Zella-Mehlis gefertigt und tragen natürlich kein PTB-Zeichen. Nach dem Krieg wurden technisch identische Einsteckläufchen von Lothar Walther gefertigt - diese erst ab 1972 mit PTB-Zeichen. Welche dieser Läufchen sind denn nun eintragungspflichtig und welche nicht - wenn überhaupt? Wie wird mit Altbesitz verfahren?

Dieter.

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Hallo,

die Informationen in dem genannten Thread geben zwar Auskunft drüber, dass die Einsteckläufchen erlaubnis frei sind, wenn eine Basiswaffe (im größeren Kaliber) vorhanden ist. Damit ist allerdings nicht geklärt, ob sie auch nicht eintragungspflichtig (z.B. in Sammler-WBK) sind.

Dieter.

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In Antwort auf:

Wenn sie erlaubnisfrei sind, dann sind sie auch nicht eintragungspflichtig. Denn es ist nicht nur der Erwerb erlaubnisfrei, sondern auch der Besitz.


...nicht nur das - wie im angegebenen Thread festgestellt wurde, nicht mal eintragungsfähig (solange eine entsprechende Basiswaffe vorhanden ist)!

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