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IGNORED

Sind auch Saugnapfpfeil-Armbruste Stolperfallen?


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

An anderer Stelle hier im Forum wurde das Thema "Armbruste für Kinder" angeschnitten.

Ich war kurz davor, den ausgelösten Alarm abzublasen, als ich bei der Durchsicht der passenden Paragraphen ins Grübeln kam:

Insbesondere geht es mir um diese kleinen Plastikarmbruste (evtl. mit Metallbogen), die Saugnapfpfeile verschießen. Diese dürften in verschiedenen Kinderzimmern zu finden sein und müßten, falls nachfolgendes gilt, seit 01.04.2003 an einem für die Kinder unzugänglichen Ort aufbewahrt werden, ganz zu schweigen von dem grundsätzlichen Schießverbot der Kleinen damit.

Wie üblich kratzt hier weniger (bei manchen vielleicht auch schon mehr) das Verbot als die bei Verstoß dagegen zu erwartenden Probleme bzgl. Zuverlässigkeit.

Mein Verdacht, dass dies so ist, baut auf folgenden Stellen im WaffG auf:

Nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.2.2 fallen sie ohne Zweifel unter das Waffengesetz, zumal Armbruste in Abschnitt 3, Unterabschnitt 2, Punkt 2 explizit als nicht ausgenommene Waffen bezeichnet werden und auch nicht unter die 0,08 Joule Grenze fallen können, selbst wenn sie nur eine so geringe Energie zustande brächten.

Weitere Implikationen habe ich mir noch nicht näher angesehen, in der nun folgenden hoffentlich regen Diskussion wird sich aber sicherlich noch der eine oder andere wunderliche Punkt finden. In dem von mir zitierten anderen Thread wurde von einem "eindeutigen juristischen Fehler" gesprochen.

Gruß, Ronald

Geschrieben

hallo

wenn man sich die Aussage vom DSB durchließt: http://www.schuetzenbund.de/pdf/waffenrech...affengesetz.pdf

bekommt man doch einen Eindruck, wie kleinkariert man einen Gesetzestext lesen muß.

Wenn diese Geräte unter 0,08 Joule sind, darf das Kind damit "schiessen", wobei "schießen" per Gesetz genau definiert ist. crazy.gif

Über 0,08 Joule darf nur unter Aufsicht eines über 18-jährigen "geschossen" werden, der das Teil unter Kontolle hat.

Nebenbei:

vor 2-3 Jahren hat sich unser Verein mit der Armbrust an einem Stadtfest beteiligt; dafür war keine behördliche Erlaubnis erforderlich! Wie das Heute aussieht, weiß ich nicht. Ein Luftdruckwaffen-Stand (Kegel-Schießen) fiel damals unter eine kostenpflichtige und auch kontrollierte Erlaubnis, der Mann vom Ordnungsamt hat sich eine solche Anlage vor einem Jahr peniebel angesehen, Mängel mußten umgehend beseitigt werden, sonst hätten wir einpacken können.

Gruß

Christoph

Geschrieben

Schießen mit der Armbrust ist kein Schießen im Sinne des Waffengesetzes. Somit ist das Schießen mit der Armbrust kein Umgang. Werden also die Spielzeug-Armbrüste unter der Aufsicht von Erwachsenen benutzt, ist rein rechtlich alles in Butter.

Geschrieben

So Ihr zwei,

seid so nett und lest mal an den oben von mir zitierten Stellen im Gesetz nach (der Link auf die Stelle ist, soweit möglich, ja auch mit dabei).

Die Armbruste fallen eben nicht unter die Spielzeugausnahmeregelung!!! Die einzige Stelle, an der im Gesetz 0,08 (2 mal) vorkommt, ist die von mir zitierte.

Wie Völker schon sagte, gehe auch ich davon aus, dass unter Aufsicht mit Armbrusten durch Kinder geschossen werden darf, egal, wie alt diese sind. Aber eben nur unter Aufsicht, noch nicht einmal mit den Saugnapfteilen dürfen Kinder alleine umgehen.

Meine Hauptsorge ist allerdings die Aufbewahrung. Da keine Ausnahme gemacht wird, dürfen nur Erwachsene Zugriff darauf haben, also müssen die Teile weggeschlossen werden!!!

Gruß, Ronald

Geschrieben

@Ronald: Ganz richtig!

Aber warum wärmen wir eigentlich Sachen auf, die vollkommen klar sind - abgesehen von der Idiotie des Ganzen?

Mit 0,08 Joule hat das alles nichts zu tun. Armbrust ist übrigens keine Schußwaffe, aber diesen gleichgestellt.

In Antwort auf:

So Ihr
zwei
,

seid so nett und lest mal an den oben von mir zitierten Stellen


confused.gif

Geschrieben

Hallo Völker,

ich wollte Dich damit nicht beleidigen!

Meines Wissens nach hatten wir das Thema hier noch nicht. Auch die einschlägigen Fachzeitschriften haben diese Teile nicht unter der Rubrik Zuverlässigkeits-Stolperfallen aufgeführt!

Ich weiß zwar nicht, wie verbreitet diese Spielzeugarmbruste sind, da sie jedoch in meinen Augen ein wirklich sinnvolles Spielzeug darstellen, werden sicherlich einige Waffenbesitzer ihren Kindern welche gekauft haben.

Damit diese nicht in die Falle tappen, wollte ich das Problem hier erwähnen.

Außerdem erinnere ich mich an eine Bemerkung in einem anderen Thread, dass man solche unglaublich idiotischen Regelungen medienwirksam ausschlachten sollte.

Richtig angepackt ist das ein weiterer Sargnagel für die Dilletanten in Berlin.

Damit mitlesende Journalisten auch wissen, um was es hier geht: Meine Kinder haben zwei solche Armbruste. Die Teile sind ca. 30x40cm groß, die eine aus Holz, die andere aus Plastik, beide mit einem dünnem, federstahlartigem Bogen und einer Sehne aus einfacher Schnur.

Verschossen werden damit 10-20g leichte, 6-8cm lange Platikpfeile mit Saugnapf an der Spitze, der auf glatten Flächen wie der zugehörigen Zielscheibe aus beschichtetem Karton haftet. Schußentfernung unter guten Bedingungen ist ca. 5m. Bei größerer Entfernung reicht die Wucht des Aufpralls nicht mehr aus, um den Pfeil haften zu lassen.

Selbst auf 20cm auf ein unbekleidetes Körperteil abgeschossene Pfeile verursachen keinen Schmerz sondern lediglich eine kurze Zeit später verschwindende, kaum wahrnehmbare Rötung.

Ein geworfenes Matchbox-Auto der kleineren Serien ist etwa 50-100mal gefährlicher.

Gruß, Ronald

Geschrieben

hallo Ronald

Achtung, jetzt kommt eine Satire:

" Beschlagnahme die Armbrüste deiner Kinder, verschrotte diese Geräte ... und kauf den zweien Pfeil und Bogen, dann gibt´s auch keinen Ärger mit dem Waffengesetz" Satire aus

Obwohl Pfeil und Bogen nicht ohne sind, werden sie nach meinem Wissen nicht vom Waffenrecht berührt.

Nicht Steinigen, falls ich unrecht habe!!

Gruß

Christoph

Geschrieben

Hallo Ronals, hallo schuster,

nein, ich bin nicht beleidigt. cool.gif

Und ich habe vor einiger Zeit meinen Kindern auch so ein Teil gekauft (aber noch nicht ausgehändigt, weil noch zu klein) - gerade wg. diesen Affengesetz.

Darauf, daß die Dinger "Waffen" im Sinne des Affengesetzes sind, bin ich durch den Thread mit dem elektischen Schießtrainer gekommen, wo ich auf den Aufsatz des DSB-Vize Kohlheim zum Armbrust-Problem gefunden und gepostet habe.

Ja, das sollte man wirklich mal publikumswirksam machen - wie man den Knaller anbrignt, keine Ahnung.

Die Grenze von 0,08 Joule - die hier eh nicht greift, obwohl

In Antwort auf:

Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen

1.

Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind,

wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,

sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.


In Antwort auf:

Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,

1.2.2

bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B.
Armbrüste
).


denn ein Holzpfeil von 10 g dürfte, um die Grenze von 0,08J einzuhalten, nur eine vo von 4m/s aufweisen und schlägt somit nach dem Abschuß waagerecht aus 1 m Höhe nach 1,80 m auf dem Boden auf. Na klasse! Da macht Armbrustschießen richtig Spaß!

Geschrieben

Ich kanns mir leider nicht verkneifen, aber da wir schon beim Erbsenzählen sind:

In Antwort auf:

So Ihr zwei,

Die Armbruste fallen
eben nicht
unter die Spielzeugausnahmeregelung!!! Die einzige Stelle, an der im Gesetz 0,08 (2 mal) vorkommt, ist die von mir zitierte.

Wie Völker schon sagte, gehe auch ich davon aus, dass unter Aufsicht mit Armbrusten

durch Kinder geschossen werden darf,

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

egal, wie alt diese sind.

dafür sind 0,08 Joule wohl zuwenig

Meine Hauptsorge ist allerdings die
Aufbewahrung
. Da keine Ausnahme gemacht wird, dürfen nur Erwachsene Zugriff darauf haben, also müssen die Teile weggeschlossen werden!!!

Gruß, Ronald


Ich frage mich was mir mein Zehnjähriger sagt wenn ich ihm seine Holzarbrust die er sich vom Taschengeld gekauft hat wieder wegnehme und in meinen Tresor sperre.

Sein 18 lbs Recurve Bogen liegt ja auch nur im Regal.

Er weiss um die Gefährlichkeit und den richtigen Umgang damit.

Wenn ich bedenke wie gut er bei erwachsenen Schützen auf dem

Bogenplatz meckert, wenn schon einer nur seinen Pfeil einnockt, solange noch Mitschützen an den Scheiben sind, dann habe ich keine Bedenken ihm seine Armbrust zu lassen.

Gruß

Jogi

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