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IGNORED

Bedürfnisbestätigung Württembergischer Schützenv.


Gast Mouche

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute-

der Württembergische Schützenverband hat als Dachverband eine Bedürnisbestätigung, die bis zur Anerkennung der Verbände zu verwenden ist, herausgebracht!

Dort wird unter anderem für jede beantragte Waffe nach der jeweiligen Disziplin der Sportordnung gefragt !

Außerdem sind u. a. Halbautomatischen Langwaffen vordruckmäßig erfaßt!

Seit wann hat der DSB Diszipline für Halbautomatische Langwaffen confused.gif

Oder anderst gefragt :Auf welcher Grundlage bestätigt der WSV das Bedürfnis für eine Halbautomatische Langwaffe confused.gif

Mouche

Geschrieben

Krass...

Hinweis auf Datenschutzfreigabe nach dem Bundesdatenschutzgesetz:

Der Antragsteller stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung dieses

Antrags erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Er ist mit der Speicherung auf unbestimmte Zeit

ausdrücklich einverstanden.

Die vorstehenden Angaben wurden wahrheitsgemäß gemacht. Die Hinweise für den Datenschutz habe ich

gelesen.

Richtig Krass...

Anlagen:

Die Kopien aller meiner waffenrechtlichen Erlaubnisse sind als Anlage beigefügt

Ich frage mich immer mehr, ob die Autoren solcher Formulare schon einmal das Bundesdatenschutzgesetz gelesen haben...?

Gruß,

frogger

Geschrieben

@ frosch:

Bundesdatenschutzgesetz? confused.gif

Nö, nie gehört.

Wäre mal interessant zu erfahren, was passiert, wenn der Antragsteller den entsprechenden Passus in seinem Antragsvordruck einfach streicht!

Hat das schon mal jemand ausgetestet? Reaktion des LV? Berechtigter Antrag nicht bearbeitet oder wegen unvollständiger Angaben an den Antragsteller zurückgereicht?

MfG, MaCu

Geschrieben

hallo macu,

der selbe passus steht auch im vorläufigen antragsformular des bdmp!!

gruß,

goasbeda

Geschrieben

Moin,

bei uns in Schleswig-Holstein haben wir das unabhängige Datenschutzzentrum, bei dem man seine Sorgen und Nöte loswerden kann. Das geht sogar recht einfach. Einfach Unterlagen mitnehmen und hingehen. Das kann für denjenigen, welcher unberechtigt Daten anhäuft, sogar recht unangenehm werden. Ein Apotheker aus Schleswig-Holstein, welcher Landesbeauftragter für den Schießsport in dem schleswig-holsteinischen Landesverband des VdRBw e.V. ist, hat schon schmerzhafte einschlägige Erfahrungen sammeln dürfen.

Vieleicht gibt es ja in Baden-Würtemberg auch eine entsprechende Einrichtung, die sich solcher Sachen annimmt.

http://www.datenschutzzentrum.de/ldsh/gvinfo.htm

Gruß,

frogger

Geschrieben

Pardon Leute blush.gif - ich glaube Ihr habt MEIN Problem mißverstanden wink.gif

NOCHMAL : Da für jede Bedürfnisbestätigung eine passende Schießdisziplin anzugeben ist, frage ich mich, auf Grundlage welcher Disziplin das Bedürfnis für eine Halbautomatische Langwaffe bestätigt werden kann confused.gif

So was gibt es IMHO beim DSB nicht - wieso steht es dann im Vordruck confused.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo Mouche

meinst Du KK oder GK? Einen Halbautomaten in KK bekommst Du über den DSB.

Wenn Du also KK meinst schick mir mal ne PN mit Angabe einer Mailadresse.

Geschrieben

In Antwort auf:

Einen Halbautomaten in KK bekommst Du über den DSB


Seit wann das? Nach welcher Schießsportdisziplin des DSB?

Bitte um Aufklärung!

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Habakuk - bleib cool grin.gif-

wir haben das Pech, daß die Pfalz nicht mehr und Württemberg noch nie zu Bayern gehört grin.gifgrin.gif

Der Bayrische Verband ist halt ein bischen aktiver icon14.gif

Mouche

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