Tethys Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 Hallo, ich hätt da mal ne Frage: Brauche ich als Sportschütze (mit WBK und scharfen Waffen) eigentlich auch einen kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschusswaffen? Beim ausstellen des kleinen Waffenscheins wird doch sowieso nur ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert und wenn da nix drinsteht bekommt man ihn. Als Sportschütze ist doch die Zuverlässigkeit und das saubere Führungszeugnis eigentlich selbstverständlich (mal ganz abgesehen von der Sachkunde). Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted July 9, 2003 Share Posted July 9, 2003 ...egal ob mit oder ohne WBK....den kleinen WS brauchst du zum führen; ohne ist deine Zuverlassigkeit schnell futsch und deine WBK und eigene Waffen schnell Geschichte... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tethys Posted July 10, 2003 Author Share Posted July 10, 2003 Aber dann ist das doch r(zumindest bei den WBK Besitzern) reine Geldmacherei. Es wird doch nur ein Führungszeugnis eingeholt für den kl. Waffenschein und das das in Ordnung ist zeigt doch eigentlich auch das Vorhandensein einer WBK, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 In Antwort auf: Aber dann ist das doch r(zumindest bei den WBK Besitzern) reine Geldmacherei. ... BINGO !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 Im Prinzip hast Du recht. Allerdings: In Antwort auf: und das das in Ordnung ist zeigt doch eigentlich auch das Vorhandensein einer WBK, oder? Nicht zwangsläufig. Zwischen Ausstellen der WBK und der regelmäßigen Überprüfung durch Einholung eines BZR-Auszuges liegen Jahre. Jahre, in denen Du vorbestraft bist und immer noch eine WBK haben kannst! Link to comment Share on other sites More sharing options...
schuulz Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 Es ist reine Geldmacherei. Durch den kleinen Waffenschein wird garantiert nicht eine Straftat verhindert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 10, 2003 Share Posted July 10, 2003 In Antwort auf: Nicht zwangsläufig. Zwischen Ausstellen der WBK und der regelmäßigen Überprüfung durch Einholung eines BZR-Auszuges liegen Jahre. Jahre, in denen Du vorbestraft bist und immer noch eine WBK haben kannst! Ist es denn nicht so, das bei Vorstrafen direkt an die Behörde gemeldet werden muss/soll? Wenn einer Sch*iße baut, sollte dieser wenigstens auf schnellstem Wege sein Zeug abgegeben haben. also ich glaube nicht, das diese Sonderform (auf einmal nicht mehr zuverlässig) mit der Regelüberprüfung so zusammen mischbar ist!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted July 12, 2003 Share Posted July 12, 2003 In Antwort auf: Ist es denn nicht so, das bei Vorstrafen direkt an die Behörde gemeldet werden muss/soll? Konkret: Wer soll was an wen melden? Natürlich muss eine Mitteilung rausgehen (Stichwort: MISTRA), wenn entsprechenden Anhaltspunkte da sind. Nur woher soll das Gericht bzw. der Staatsanwalt wissen, dass der gerade wegen Diebstahls/Hehlerei/Trunkenheit im Verkehr/Körperverletzung... Bestrafte eine WBK hat? Das fällt erst auf, wenn der zuständige Sachbearbeiter alle 2 Jahre die Regelüberprüfung macht. Wenn... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stephan Mantas Posted July 14, 2003 Share Posted July 14, 2003 Man muss sich vor Augen führen, wofür dieser kleine Waffenschein sein soll. Er berechtigt zum führen einer Gaspistole. Eine scharfe Waffe darf ein WBK-Inhaber nicht führen, sondern nur transportieren. Man kann sich sicher darüber streiten, ob eine gültige WBK vielleicht ausreicht, um eine Gaspistole zu führen, aber ich persönlich habe keine Lust, meine WBK ständig bei mir zu tragen. Diese habe ich nur dabei, wenn eine der dort eingetragenen Waffen im Gepäck ist. Ich persönlich glaube auch nicht, dass der kleine Waffenschein Straftaten verhindert, aber ich habe noch weniger Interesse meine Zuverlässigkeit zu verlieren, nur weil ich für meine Gaspistole keine solche Bescheinigung vorweisen kann. Geldmacherei hin oder her - Holt euch dieses Dokument und gut is. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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