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IGNORED

kleiner Waffenschein auch für WBK-Besitzer?


Tethys

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hätt da mal ne Frage: Brauche ich als Sportschütze (mit WBK und scharfen Waffen) eigentlich auch einen kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschusswaffen? Beim ausstellen des kleinen Waffenscheins wird doch sowieso nur ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert und wenn da nix drinsteht bekommt man ihn. Als Sportschütze ist doch die Zuverlässigkeit und das saubere Führungszeugnis eigentlich selbstverständlich (mal ganz abgesehen von der Sachkunde).

Geschrieben

...egal ob mit oder ohne WBK....den kleinen WS brauchst du zum führen; ohne ist deine Zuverlassigkeit schnell futsch und deine WBK und eigene Waffen schnell Geschichte... crazy.gif

Gruss

Christian

Geschrieben

Aber dann ist das doch r(zumindest bei den WBK Besitzern) reine Geldmacherei. Es wird doch nur ein Führungszeugnis eingeholt für den kl. Waffenschein und das das in Ordnung ist zeigt doch eigentlich auch das Vorhandensein einer WBK, oder?

Geschrieben

Im Prinzip hast Du recht. Allerdings:

In Antwort auf:

und das das in Ordnung ist zeigt doch eigentlich auch das Vorhandensein einer WBK, oder?


Nicht zwangsläufig. Zwischen Ausstellen der WBK und der regelmäßigen Überprüfung durch Einholung eines BZR-Auszuges liegen Jahre. Jahre, in denen Du vorbestraft bist und immer noch eine WBK haben kannst!

Geschrieben

In Antwort auf:

Nicht zwangsläufig. Zwischen Ausstellen der WBK und der regelmäßigen Überprüfung durch Einholung eines BZR-Auszuges liegen Jahre. Jahre, in denen Du vorbestraft bist und immer noch eine WBK haben kannst!


Ist es denn nicht so, das bei Vorstrafen direkt an die Behörde gemeldet werden muss/soll?

Wenn einer Sch*iße baut, sollte dieser wenigstens auf schnellstem Wege sein Zeug abgegeben haben.

also ich glaube nicht, das diese Sonderform (auf einmal nicht mehr zuverlässig) mit der Regelüberprüfung so zusammen mischbar ist!!

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist es denn nicht so, das bei Vorstrafen direkt an die Behörde gemeldet werden muss/soll?


Konkret: Wer soll was an wen melden? Natürlich muss eine Mitteilung rausgehen (Stichwort: MISTRA), wenn entsprechenden Anhaltspunkte da sind. Nur woher soll das Gericht bzw. der Staatsanwalt wissen, dass der gerade wegen Diebstahls/Hehlerei/Trunkenheit im Verkehr/Körperverletzung... Bestrafte eine WBK hat? Das fällt erst auf, wenn der zuständige Sachbearbeiter alle 2 Jahre die Regelüberprüfung macht. Wenn...

Geschrieben

Man muss sich vor Augen führen, wofür dieser kleine Waffenschein sein soll. Er berechtigt zum führen einer Gaspistole. Eine scharfe Waffe darf ein WBK-Inhaber nicht führen, sondern nur transportieren. Man kann sich sicher darüber streiten, ob eine gültige WBK vielleicht ausreicht, um eine Gaspistole zu führen, aber ich persönlich habe keine Lust, meine WBK ständig bei mir zu tragen. Diese habe ich nur dabei, wenn eine der dort eingetragenen Waffen im Gepäck ist.

Ich persönlich glaube auch nicht, dass der kleine Waffenschein Straftaten verhindert, aber ich habe noch weniger Interesse meine Zuverlässigkeit zu verlieren, nur weil ich für meine Gaspistole keine solche Bescheinigung vorweisen kann.

Geldmacherei hin oder her - Holt euch dieses Dokument und gut is.

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