carlo Posted July 8, 2003 Posted July 8, 2003 Hallo, wie ist die Meinung zur Erwerbsmengenbeschränkung nach § 14 II Ziff.2 S. 2 WaffG, gilt diese auch - für den Bereich der gelben WBK, mir scheint es so zu sein - und wenn ja, auch für den Bereich der alten gelben WBK= = Einzelladerlangwaffen, die doch bis 31.03.03 unkontingentiert erworben werden durften, wenn heute nicht mehr, wäre das eine Verschlechterung gegenüber früher = Einschränkung des Genehmigungsbereich der alten WBK, vielleicht insoweit auch des Bestandschutzes Vielen Dank
Kay Posted July 8, 2003 Posted July 8, 2003 Hallo Carlo, ich meine diese Mengenbeschränkung gilt nicht auf die Gelbe WBK, weder die Alte noch die Neue. Dies geht aus der VO hervor und aus der Stellungnahme des BMI. Die entsprechenden Textpassagen habe ich zwar nicht griffbereit aber Du kannst diese hier im Thema Wafferecht unter SC runterladen. Sinngemäß steht dort, dass die Gelbe WBK zeitlich und mengenmässig unbegrenzt gilt. "Wenn die erste Gelbe WBK mit 8 Eintragungen vollist, ist eine weitere formlos auszuhändigen. Letzter Tipp: Das Thema Gelbe WBK ist weiter unten hinreichend diskutiert. Mit vielen Grüssen Kay
SC Posted July 8, 2003 Posted July 8, 2003 ohne benutzername & kennwort kann er nix "unter SC runterladen" --- In Antwort auf: PDF-File - Seite 4-5/14 -> 4. Regelungen betreffend Sportschützen Die so genannte Gelbe Waffenbesitzkarte, also die unbefristete Erlaubnis zum Waffenerwerb durch Sportschützen, soll über die Einzellader-Langwaffen hinaus auf die vorstehend genannten, von dem Kontingent ausgenommenen Schusswaffen erstreckt werden. Für auf dieser Grundlage erworbene Waffen ist binnen zwei Wochen die Eintragung der erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte zu beantragen - § 14 Abs. 4.
carlo Posted July 9, 2003 Author Posted July 9, 2003 Hallo, ich würds ja gerne glauben, aber die Systematik des Gesetzes spricht - leider!- für meine Befürchtungen. Das hier mitgeteilte Zitat sagt überhaupt nichts über die Mengenbegrenzung aus, sondern nur über den erweiterten Geltungsbereich der neuen gelben WBK, und, binnen welcher Frist erworbene Waffen anzumelden sind. Was anderes habe ich bisher nicht gefunden, leider.
CB Posted July 9, 2003 Posted July 9, 2003 moin Carlo, nach den BMI-Regelungen gilt die alte WBK gelb in vollem Umfang weiter. Von einer Mengen-Beschränkung der WBK gelb -neu- ist in der Anlage keine Rede....(Seiten 9-11 des Anhanges) Gruss Christian
carlo Posted July 10, 2003 Author Posted July 10, 2003 Hallo, vielleicht bin ich mißverstanden worden: Mir geht es um die zeitliche Mengenbegrenzung: " in der Regel nicht mehr als zwei Waffen pro halbes Jahr " Eine solche gab es bis 31.03.03 meiner Kenntnis nicht. Gelten die alten gelben WBKs ohne jene zeitliche Mengenbegrenzung jedenfalls für Einzellader-Langwaffen über den 31.03.03 fort ? Vielen Dank
CB Posted July 10, 2003 Posted July 10, 2003 mönsch carlo, sach datt doch.... im § 14 WaffG ist von einer Regel die Rede - unabhängig von Gelb oder Grün... m.E. gilt die 6-Monats-Frist für beide Karten - egal, ob gelb alt oder neu... Auch § 58 Abs. 1 gibt nichts verwertbares her... Im alten Gesetz gab es diese Regelung nicht. Gruss Christian
Guest Mouche Posted July 10, 2003 Posted July 10, 2003 Wurde bereits mehrfach besprochen - die Rechtskundigen waren mehrheitlich der Meinung,daß es für neue Gelbe fraglich ist(für alte dann gleich sowieso) TIP : Rede doch einfach mit Deinem Sachbearbeiter darüber-ist schon der Formulierung nach ein absoluter Gummibegriff - also klär es mit dem ab, der dafür bei DIR zuständig ist Mouche
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