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IGNORED

Mengenbeschränkung des § 14 II Ziff.2 S. 2 WaffG


carlo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie ist die Meinung zur Erwerbsmengenbeschränkung nach

§ 14 II Ziff.2 S. 2 WaffG, gilt diese auch

- für den Bereich der gelben WBK, mir scheint es so zu sein

- und wenn ja, auch für den Bereich der alten gelben WBK=

= Einzelladerlangwaffen, die doch bis 31.03.03

unkontingentiert erworben werden durften,

wenn heute nicht mehr, wäre das eine Verschlechterung

gegenüber früher = Einschränkung des

Genehmigungsbereich der alten WBK, vielleicht insoweit auch des Bestandschutzes

Vielen Dank

Geschrieben

Hallo Carlo,

ich meine diese Mengenbeschränkung gilt nicht auf die Gelbe WBK, weder die Alte noch die Neue. Dies geht aus der VO hervor und aus der Stellungnahme des BMI.

Die entsprechenden Textpassagen habe ich zwar nicht griffbereit aber Du kannst diese hier im Thema Wafferecht unter SC runterladen.

Sinngemäß steht dort, dass die Gelbe WBK zeitlich und mengenmässig unbegrenzt gilt. "Wenn die erste Gelbe WBK mit 8 Eintragungen vollist, ist eine weitere formlos auszuhändigen.

Letzter Tipp: Das Thema Gelbe WBK ist weiter unten hinreichend diskutiert.

Mit vielen Grüssen

Kay

Geschrieben

ohne benutzername & kennwort kann er nix "unter SC runterladen" grlaugh.gif

---

In Antwort auf:

Die so genannte Gelbe Waffenbesitzkarte, also die unbefristete Erlaubnis zum Waffenerwerb durch Sportschützen, soll über die Einzellader-Langwaffen hinaus auf die vorstehend genannten, von dem Kontingent ausgenommenen Schusswaffen erstreckt werden. Für auf dieser Grundlage erworbene Waffen ist binnen zwei Wochen die Eintragung der erworbenen Waffe in die Waffenbesitzkarte zu beantragen - § 14 Abs. 4.


Geschrieben

Hallo,

ich würds ja gerne glauben, aber die Systematik des Gesetzes spricht - leider!- für meine Befürchtungen.

Das hier mitgeteilte Zitat sagt überhaupt nichts über die Mengenbegrenzung aus, sondern nur über den erweiterten Geltungsbereich der neuen gelben WBK, und, binnen welcher Frist erworbene Waffen anzumelden sind.

Was anderes habe ich bisher nicht gefunden, leider. crying.gif

Geschrieben

moin Carlo,

nach den BMI-Regelungen gilt die alte WBK gelb in vollem Umfang weiter. Von einer Mengen-Beschränkung der WBK gelb -neu- ist in der Anlage keine Rede....(Seiten 9-11 des Anhanges)

Gruss

Christian

Geschrieben

Hallo,

vielleicht bin ich mißverstanden worden:

Mir geht es um die zeitliche Mengenbegrenzung:

" in der Regel nicht mehr als zwei Waffen pro halbes Jahr "

Eine solche gab es bis 31.03.03 meiner Kenntnis nicht.

Gelten die alten gelben WBKs ohne jene zeitliche Mengenbegrenzung jedenfalls für Einzellader-Langwaffen über den 31.03.03 fort ?

Vielen Dank

Geschrieben

mönsch carlo, sach datt doch.... rolleyes.gif

im § 14 WaffG ist von einer Regel die Rede - unabhängig von Gelb oder Grün...

m.E. gilt die 6-Monats-Frist für beide Karten - egal, ob gelb alt oder neu...

Auch § 58 Abs. 1 gibt nichts verwertbares her...

Im alten Gesetz gab es diese Regelung nicht.

Gruss

Christian

Geschrieben

Wurde bereits mehrfach besprochen grin.gif-

die Rechtskundigen waren mehrheitlich der Meinung,daß es für neue Gelbe fraglich ist(für alte dann gleich sowieso)

TIP : Rede doch einfach mit Deinem Sachbearbeiter darüber-ist schon der Formulierung nach ein absoluter Gummibegriff chrisgrinst.gif - also klär es mit dem ab, der dafür bei DIR zuständig ist wink.gif

Mouche

Archiviert

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