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IGNORED

Frage zum §7 der VO


Berettaman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

(1) Im Schießsport sind die Durchführung von Schießübungen in der Verteidigung mit

Schusswaffen (§ 22) und solche Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen

1. das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,

2. nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,


Ich habe zwr bisher noch nicht am IPSC teilgenommen, aber trifft das nicht auf dem IPSC-Sport zu ?

In Antwort auf:

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 cm (drei Zoll) Länge;

2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer

vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über

die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn

a) die Lauflänge weniger als 42 cm beträgt,

B) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen)

oder

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 mm beträgt;


Damit kann ich mir wohl meine geplante Neuanschaffung abschreiben : ade Thompson, ade Steyr Mannlicher OA-UG crying.gifcrying.gifcrying.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

ade Thompson


Ich hab's gerade nicht zur Hand (ok ... ich bin zu faul zum suchen ... crazy.gif)

Gibt es da nicht eine Baujahreinschränkung die die alten Tommyguns aus den "Kriegswaffen "rausläßt"?

Geschrieben

1. ist die tommygun keine kriegswaffe - problem erledigt.

2. ist das oa-ug in seiner derezeit angebotenen oa-schäftung keine anscheinswaffe, da sie bereits vor dem 1.4. verkauft werden durfte - nur den originalschaft mit pistolengriff wirst du wohl nicht draufschrauben dürfen..., das ist verboten, weil die waffe den "anschein weckt..." usw.

Geschrieben

Hallo Berettaman,

dies trifft nicht auf IPSC zu.

Beim IPSC-Schiessen wird nie aus einer Deckung heraus geschossen. Die dort verwendeten Barrikaden und Wände sind zum einen durchsichtig (Gittergewebe oder Folie) und zum anderen nicht zum Simiulieren von Deckung gedacht, sondern lediglich, um Scheiben zu verdecken bzw. Schiesspositionen zu erschweren.

In gar keinem Fall sollen sie den Schützen aus Sicht der Scheiben verdecken!

Das Überwinden von Hindernissen ist im IPSC-Schiessen erlaubt und wird auch in vielen Matches als Element eingesetzt, um die Geschicklichkeit zu fordern - getreu dem IPSC Motto Geschicklichkeit-Kraft-Schnelligkeit (DVC).

Aber aus Sicherheitsgründen werden solche Hindernisse nur VOR der Abgabe des ersten Schusses eingesetzt (obwohl es nach internationalem Regelment auch danach möglich wäre, aber das oberste Motto beim IPSC heisst SICHERHEIT).

Also ist IPSC nach dieser VO nicht gefährdet. Nur Wettbewerbe nach dem Reglement der IDPA sind nach wie vor in D verboten.

Grüsse aus dem Wilden Süden,

Georg

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