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IGNORED

Gaswaffe unter 18?


kunigunde1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

was braucht man eigentlich, um legal eine Gaspistole (z. B. eine Walther P22) mit sich zu führen (kleiner Waffenschein oder ähnliches)?

Was passiert eigentlich, wenn sich eine Person unter 18 Jahren von einer Volljährigen Person eine Gaspistole kaufen lässt bzw. welche Strafen gibt es dafür?

Danke für Eure Antworten!

Gruß

Kunigunde smirk.gif

Geschrieben

Ein gut gemeinter Ratschlag: Vergiss das mit der Gaspistole. Strafbar isses allemal, da der Besitz erst ab 18 Jahren frei ist, und man konsequenterweise unter 18 Jahren auch keinen kleinen Waffenschein bekommt. Und zum Selbstschutz ist Pfefferspray ohnehin viel geeigneter - und zudem noch völlig legal.

Geschrieben

Hallo Clausi,

es geht net darum, dass ich mir eine Gaspistole anschaffen will. Ich habe mal von einem derartigen Fall gehört und wollte jetzt nochmal genau wissen, welche Konsequenzen es gibt.

Gruß

Kunigunde

Geschrieben

Moin kunigunde,

der Erwerb von Gaswaffen mit PTB-Zeichen ist erst aber 18 Jahre gesetzlich erlaubt. Für das Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit ist der kleine Waffenschein vorgeschrieben, welcher auch erst mit 18 Jahren beantragt werden kann.

Auf die Frage welche Konsequenzen ein Verstoß hat, kann man nicht so pauschal antworten. Die Strafen im Waffengesetzt fangen bei Geldbußen an und hören in besonders schweren Fällen bei 10 Jahren Knast auf.

Geschrieben

Ist trotzdem mal ´ne interessante Frage. Zwar ist der Besitz von Gaswaffen unter 18 nicht erlaubt, andererseits sind Personen unter 18 nicht mal volljährig. Was sieht denn das Jugendrecht für illegalen Waffenbesitz vor?

Mike

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist trotzdem mal ´ne interessante Frage. Zwar ist der Besitz von Gaswaffen unter 18 nicht erlaubt, andererseits sind Personen unter 18 nicht mal volljährig. Was sieht denn das Jugendrecht für illegalen Waffenbesitz vor?


Das JGG ist sehr allgemein gehalten, und konkrete Fälle dieser Art kenne ich nicht. Ich gehe im Moment mal davon aus, dass ohne Vorliegen weiterer Tatbestände (z.B. Nutzung der Gaspistole im Rahmen einer Körperverletzung oder eine Raubdelikts, kriminelle Vorgeschichte des Täters) kaum mehr als eine Verwarnung und ggf. ein paar Auflagen (Arbeitsstunden) herauskommen.

Geschrieben

Die Pressemeldungen bestehen wieder aus ´ner Menge Bla Bla (und haben auch nicht zur Aufklärung der eigentlichen Frage beigetragen). Teilweise sind sie auch wieder einmal falsch, z.B. wird im zweiten Artikel angegeben, zum BESITZ einer solchen Waffe sei ein Waffenschein notwendig. Bekannterweise ist dieser aber nur zum Führen nötig.

Die Presse lernts nie...

Mike

Geschrieben

@Kunigunde 1

Die erste Meldung des Rechtsmediziners ist ein alter Hut und nicht ganz richtig. Zur zweiten kann man nur sagen, lieber Herr Innenminister hättest Du geschwiegen wärst Du ein Weiser geblieben.

nun zum Thema

Es gibt keine legale Möglichkeit unter 18 Jahre an eine Schreckschusswaffe zu kommen. Wenn heute einer noch eine hat, kann er nur die Übergangsfrist ausnutzen um straffrei auszugehen.

Grundsätzlich gilt, der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn jemand über 18 einem Jugendlichen (14-18) eine Schreckschusswaffe überläßt,kann es ein Verbrechen oder eine Ordnungwidrigkeit sein. Es kommt u.a. auch darauf an, ob sie ein Prüfzeichen trägt oder nicht.

Siehe dazu § 2 Grundsätze des Umgangs, § 34 Überlassen von Waffen oder Munition und die Strafbestimmungen in § 52 und § 53.

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