Hagen Posted June 11, 2003 Share Posted June 11, 2003 Antwort bezüglich meiner Anfrage nach der Unverletzlichkeit der Wohnung: Angebliche Abschaffung von Grundrechten Gegen den Willen des Betroffenen dürfen zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung Wohnungen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden (§ 36 Abs. 3 Satz 3 Waffengesetz), also gerade nicht anlassunabhängig und stichprobenweise zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Diese Grundrechtseinschränkung findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 13 Abs. 7 Grundgesetz, der Beschränkungen auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässt, und zwar ohne Richtervorbehalt. Von einer Abschaffung von Grundrechten kann also keine Rede sein. Der Fall der Durchsuchung, der schon nach dem Lebenssachverhalt ein wesensmäßig anderer als die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung ist, hat eine andere verfassungsrechtliche Grundlage, nämlich Artikel 13 Abs. 2 Grundgesetz. Dort ist für Durchsuchungen ein Richtervorbehalt angeordnet, jedoch in Fällen der Gefahr im Verzug eine Eilanordnungsbefugnis anderer per Gesetz vorgesehener Organe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 11, 2003 Share Posted June 11, 2003 Ich glaube, das hatten wir schon - aber es kann auch nicht schaden, nochmals klarzustellen, daß es hier keine Aufhebung eines Grundrechts gibt, nur weil die Aufbewahrung geprüft werden darf! Derartige Überprüfungsrechte der jeweiligen Behörden gibt es auch in anderen Bereichen - also tatsächlich keine besondere Benachteiligung der Legalwaffenbesitzer sondern üblicher Vorgang. Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted June 11, 2003 Share Posted June 11, 2003 Nur der Vollständigkeit halber: Art. 13 GG ist nicht viel wert. Jeder Amtsrichter unterschreibt einen Durchsuchungsbeschluss nur für einen läppischen Führerschein (nicht jeder, in Berlin war mal einer vernünftig und hat sich geweigert!). Und JEDER Staatsanwalt kriegt IMMER einen Beschluss, wenn er ihn beantragt und irgendwie in drei Zeilen begründet. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted June 12, 2003 Share Posted June 12, 2003 kann ich bestätigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted June 12, 2003 Share Posted June 12, 2003 Das kann jeder, der mal in dem Bereich tätig war, wo solche Papierchen gebraucht werden -die Alltagsarbeit erleichtert es wohl - aber etwas nachdenklich macht es schon . Ob es nur einfach an der Überlastung der Richter liegt-oder ob einfach die Routine weniger empfindsam für die Tragweite des Eingriffs macht - beides stimmt unbehaglich Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.