Zum Inhalt springen
IGNORED

Antw v. BMI: Angebliche Abschaffung von Grundrecht


Hagen

Empfohlene Beiträge

Antwort bezüglich meiner Anfrage nach der Unverletzlichkeit der Wohnung:

Angebliche Abschaffung von Grundrechten

Gegen den Willen des Betroffenen dürfen zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung Wohnungen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden (§ 36 Abs. 3 Satz 3 Waffengesetz), also gerade nicht anlassunabhängig und stichprobenweise zu jedem beliebigen Zeitpunkt. Diese Grundrechtseinschränkung findet ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 13 Abs. 7 Grundgesetz, der Beschränkungen auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zulässt, und zwar ohne Richtervorbehalt. Von einer Abschaffung von Grundrechten kann also keine Rede sein.

Der Fall der Durchsuchung, der schon nach dem Lebenssachverhalt ein wesensmäßig anderer als die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung ist, hat eine andere verfassungsrechtliche Grundlage, nämlich Artikel 13 Abs. 2 Grundgesetz. Dort ist für Durchsuchungen ein Richtervorbehalt angeordnet, jedoch in Fällen der Gefahr im Verzug eine Eilanordnungsbefugnis anderer per Gesetz vorgesehener Organe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich glaube, das hatten wir schon blush.gif-

aber es kann auch nicht schaden, nochmals klarzustellen, daß es hier keine Aufhebung eines Grundrechts gibt, nur weil die Aufbewahrung geprüft werden darf!

Derartige Überprüfungsrechte der jeweiligen Behörden gibt es auch in anderen Bereichen - also tatsächlich keine besondere Benachteiligung der Legalwaffenbesitzer sondern üblicher Vorgang.

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur der Vollständigkeit halber: Art. 13 GG ist nicht viel wert. Jeder Amtsrichter unterschreibt einen Durchsuchungsbeschluss nur für einen läppischen Führerschein (nicht jeder, in Berlin war mal einer vernünftig und hat sich geweigert!). Und JEDER Staatsanwalt kriegt IMMER einen Beschluss, wenn er ihn beantragt und irgendwie in drei Zeilen begründet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kann jeder, der mal in dem Bereich tätig war, wo solche Papierchen gebraucht werden chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif -die Alltagsarbeit erleichtert es wohl - aber etwas nachdenklich macht es schon frown.gif.

Ob es nur einfach an der Überlastung der Richter liegt-oder ob einfach die Routine weniger empfindsam für die Tragweite des Eingriffs macht - beides stimmt unbehaglich tongue.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.