Slotsipxes Posted June 1, 2003 Share Posted June 1, 2003 Hallo, heute stelle ich einmal eine Frage bezüglich des Führens einer Gas/Schreckschußwaffe.Gibt es außer öffentlichen Veranstaltungen noch andere Orte an denen das Führen einer Gaswaffe verboten oder untersagt ist??? Ich denke dabei an den Flughafen oder eine Bank. Danke,......arbeite mich gerade in dieses Thema hinein Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted June 1, 2003 Share Posted June 1, 2003 In Antwort auf: Ich denke dabei an den Flughafen oder eine Bank. Ruger, Ruger, was hast Du nur wieder vor? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 1, 2003 Share Posted June 1, 2003 Ich schätze mal, eine beschleunigte Barabhebung bei der Bank und anschließend eine langjährige Reise ins außereuropäische Ausland per Flugzeug. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted June 1, 2003 Share Posted June 1, 2003 @Hollow ( Ohne Worte ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Slotsipxes Posted June 1, 2003 Author Share Posted June 1, 2003 neeeee das war ernst gemeint.......es gibt ja bestimmte Vorschriften die im Waffengesetzt zwingend beachtet werden müssen wenn eine "Schußwaffe" geführt wird......kann ich dann im Umkehrschluß davon ausgehen das alles was nicht verboten ist erlaubt ist??? Oder muß ich eventuell wenn ich die Gaswaffe bei mir trage möchte (von der Arbeit nach Hause) erst den Verantwortlichen dieser an sich ABGEGRENZTEN Gebiete um Erlaubniss fragen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted June 2, 2003 Share Posted June 2, 2003 Moin, waffenrechtlich gibt es nur die Einscränkungen mit den Veranstaltungen, ansonsten kannst Du mit einem Waffenschein machen was Du willst. Holstere Deine Gaspistole und hebe das Geld von der Bank ab (natürlich nur mit gezogener ec-Karte :-) ) , aber lasse dann die Gaspistole im Holster. Zivilrechtlich könnte man Dir aber sicherlich Hausverbot erteilen. Änderung: Streiche sicherlich, ersetzte durch möglicherweise Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted June 2, 2003 Share Posted June 2, 2003 In Antwort auf: Zivilrechtlich könnte man Dir aber sicherlich Hausverbot erteilen. Na, da würde ich zumindest ein Fragezeichen dahinter setzen. Schließlich kann ein Kaufhaus auch kein Hausverbot erteilen, weil jemand seine Tasche nicht am Eingang hinterlegen will. Begründung der richterlichen Entscheidung: Irgendwas mit Zweck zum Verkauf an die Allgemeinheit oder so ähnlich - genauer habe ich es allerdings nicht mehr Von daher denke ich, dass eine Bank zumindest dann kein Hausverbot erteilen dürfte, wenn der Waffenträger Kunde bei der Bank ist. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
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