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IGNORED

Schießstätte und freie Waffen


Gast admin_digi

Empfohlene Beiträge

Gast admin_digi
Geschrieben

Meine Studien des Gesetzes kamen zu folgfendem Schluss:

(alle §§ stammen aus dem neuen Waffengesetz)

Das kampfmäßige Schießen auf Schiesstätten ist verboten (§ 27 VII).

Nach § 12 IV 1a darf man mit den bis 7,5 J Waffen auch ohne Erlaubnis

außerhalb einer Schießstätte schießen, aber nur auf Privatgrund.

Der Gesetzgeber hat also eine Möglichkeit vorgesehen, außerhalb einer

Schießstätte mit bestimmten Waffen zu schießen.

Seltsamerweise ist aber eine Schießstätte nach § 27 I jeder Ort, an

dem mit Schusswaffen geschossen wird. Demnach wäre also gar kein

Schießen außerhalb von Schießstätten möglich.

Kernfrage ist also: Wird ein Ort, an dem mit Airsofts geschossen wird,

zur Schießstätte? Oder müssem wir auf die VO warten?

Peter

Geschrieben

In Antwort auf:

Seltsamerweise ist aber eine Schießstätte nach § 27 I jeder Ort, an dem mit Schusswaffen geschossen wird. Demnach wäre also gar kein Schießen außerhalb von Schießstätten möglich.

Kernfrage ist also: Wird ein Ort, an dem mit Airsofts geschossen wird,

zur Schießstätte? Oder müssem wir auf die VO warten?

Peter


§ 27 Abs. 1 WaffG

"Wer eine ortsfeste oder ortsveränderliche Anlage, die ausschließlich oder neben anderen Zwecken dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."

Nicht jeder Ort an welchem geschossen wird, wird gleichzeitig dadurch zu einer Schiessstätte.

Eine Schiessstätte ist immer nur eine zugelassene, abgenommene Anlage.

Gast admin_digi
Geschrieben

Danke aber irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.

Weil IMHO sagt §27.1 ja sie ist es, dein Nachsatz Nein.

Wenn ich ein Gelände habe das groß genug ist das kein 6mm BB das Gelände verlassen kann und das kein dritter betretten kann. Alle Personen über 18 sind und nur legal freie Waffen geführt bzw. benutzt werde.

Kann man dann nach Deiner Ausage und §12 Airsoft spielen bzw. dann auch "Kampfmäßig"?

Piet

Geschrieben

Zusammenfassung:

Eine "Schiessstätte" im rechtl. korrekten Sinne, kann nur eine von der zuständigen Behörde zugelassene abgenommene Anlage, Schiessstand sein. Ausserdem ist das "kampfmässige Schiessen" auf genau diesen Anlagen nicht zulässig. Soweit § 27 WaffG.

§ 12 Abs. 4 WaffG sagt:

"Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,.."

Mehr weiss ich auch nicht. Ob nun dein "kampfmässiges Schiessen" im privaten Keller rechtens ist ... sieht fast so aus.

Geschrieben

Selbst wenn das "kampfmaessige Schiessen" im privaten Keller unzulaessig sein sollte, wen kuemmerts? Und wo ich wohne, kann ich eh (fast) machen was ich will.

Ich tue das in meiner Wohnung. Trainiert ungemein. Aus Styropor Mannscheiben ausschneiden und los. Daemmerlicht, aus der Huefte, Deutschuesse, usw. usf.

Seit dem ich das mache, bin ich besser auf der Bahn.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich tue das in meiner Wohnung. Trainiert ungemein. Aus Styropor Mannscheiben ausschneiden und los. Daemmerlicht, aus der Huefte, Deutschuesse, usw. usf.

Seit dem ich das mache, bin ich besser auf der Bahn.


Und womit schießt du? Blowback-Softair oder wie?

Gruß

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