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IGNORED

VdRBw gründen Schießsportgemeinschaften


BigBoreMike

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage gründen die Reservistenkameradschaften derzeit Schießsportgemeinschaften in Form von eingetragenen Vereinen.

Diese Vereinigungen sollen einen einheitlichen Dachverband angehören.Die Schießsportvereinigung der VdRBw sellt umgehend einen Antrag zur Anerkennung ihres Verbandes und ihrer neuen Sportordnung.Im einzelnen sollen folgende Disziplinen geschossen werden:

Langwaffen

- Militär-Repetiergewehr, Entwicklungsstand bis 1945 cal.6,5-8 mm

- Repetiergewehr, cal. 5,45-8 mm

- Modifiziertes Militärrepetiergewehr, cal. 6,5-8 mm

- Einzellader-Gewehr nach § 28 Abs. des Bundeswaffengesetz

- Selbstlade - Sportgewehr, cal. 6,5-8 mm

- Selbstlade - Sportgewehr, cal. 5,45-6,5 mm

- Zielfernrohr-Einzel oder Repetierer, cal. 6,5-8 mm

- Zielfernrohr-Selbstlader, cal. 5,45-8 mm

Kurzwaffen

- Dienstpistole, cal 7,62 - .45 ACP mind. 4" Lauflänge

- Dienstrevolver, cal. .38 - .45 ACP mind. 4" Lauflänge

- Sportpistole Kleinkaliber analog der Regel des DSB

Es wird darauf hingewiesen das alle Kaliber eine Mindestenergie von 300 Joule max. 4000 Joule haben muß.

Das schießen mit Kleinkaliber Langwaffen dient nicht der militärischen Förderung im Sinne der Richtlinien "Freiwillige Reservistenarbeit" und ist somit untersagt.

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Falsch !!

auch Kleinkaliber sind nicht völlig aus dem Programm sondern sie sind wie du gesagt hast nicht der militärischen Förderung sind jedoch zu Übungszwecken für kurze Distenzen nicht aus dem Programm genommen.

PS.: hast du da was schriftliches oder ist das aus den Bundesrichtlinien entnommen?

RAG Schießsport Main Tauber icon14.gif

Geschrieben

Es gibt definitiv keine .22 lfB Langwaffendisziplinen bei den RAG Schießsport Landesgruppen.

Natürlich kann es zu Übungszwecken geschossen werden!

Die genannten Disziplinen stammen von der Landesgruppe Niedersachsen.

Meine Kreisgruppe hat die Gründung der Schießsportvereinigung e.V. schon vollzogen.Man sollte sich bei seiner zuständigen Kreisgruppe erkundigen, wie weit die Gründung einer Schießsportvereinigung vorangeschritten ist .

MfG

BigBoreMike

Geschrieben

Ich bin Kreisschießsportbeauftragter der Kreisgruppe Franken und habe jedoch noch keine Info bekommen, daß meine RAG´n jetzt eine Änderung in welcher Form auch immer durchführen sollten.

Hast du da einen bestimmten Ansprechpartner vom Bund mit dem ich da mal reden kann, oder mal deinen Landesbeauftragten?

Bei dieser Sache sollten ja bestimmte Formalitäten einghalten werden und eine Info vom Bund kommen welche Voraussetzungen und was man beachten soll.

Unseren Herrn Fischer habe ich schon versucht zu bekommen, leider ohne Erfolg versuche es aber weiter.

Für deine Hilfe danke ich, aber wir sollten dieses Thema per eMail austausche.

Georg@rag-main-tauber.de

Geschrieben

jetzt muss ich noch einem verein betreten!

ich hatte eigentlich gehofft, der vrdrbw geht den weg des bdmp und bleibt bei seinen direkten mitgliedern und bemüht dazu die diesbezügliche ausnahmeregelung im gesetz. schade!

Geschrieben

@BigBoreMike:

Weißt Du etwas, was wir nicht wissen??

Meines Wissens ist über solche Sachen noch keineswegs entschieden. Vielmehr soll - ich glaube - vom 09. - 11.05. ein Arbeitstreffen der Schießsportbeauftragten der Landesgruppen und des Bundesverbandes stattfinden, bei der u.a. über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben incl. die Ergänzung bzw. Neufassung der Schießsportordnung des Bundesverbandes gesprochen werden soll.

Frage mich also - ob sich das, was Du da schreibst auf Euren Landesverband bezieht. Wenn ja - ein bissel zu schnell, hm?

Für mich ist noch nicht einmal klar, ob es nach dem Wortlaut des gesetzes wirklich zwingend ist, daß die unteren Gliederungen eines schießsporttreibenden Verbandes wirklich eingetragene Vereine sein müssen. Warum reichen eigentlich nicht nicht-rechtsfähige Vereine?

Geschrieben

um alle Klarheiten zu beseitigen hi,

Da mich das schreiben auch verwundert hat und ich als Kreisschießsportbeauftragter etwas davon hätte wissen müssen, habe ich die Sache geklärt.

Es handelt sich hier bei um RK´s die eine Schießsportgemeinschaft in der RK betreiben. War bisher auch so Rechtens.

Diese müssen jetzt eine RAG Schießsport gründen mit eigenem Vorstand und eigener Satzung wie es schon seit Jahren bei dem VdRBw gang und gebe ist.

Dies hat nichts mit der Verbandsgenehmigung zu tun ( wie beim BDS usw.). Der VdRBw und die Verbandsgenehmigung beziehen sich auf die RAG Schießsport Mitglieder wo bereits am 21.11.2000 mit den Innenministerien der Länder und der BW die Bundesrichtlinien des VdRBw erörtert und beschlossen worden sind.

Ebenso ist es falsch, daß 22 lfb völlig aus dem Programm genommen ist. Es gibt zu viele RAG´n die nur die Möglichkeit haben 22 lfb auf privaten Ständen zu schießen und somit die Großkaliber Disziplinen nur auf BW Schießständen. Diese Aufzählung der Disziplinen ( siehe oben) beziehen sich auf die Internen Wettkämpfe der RAG´n und die Schießübungen auf den Bundeswehrschießständen da hier nur mit Großkaliber (Granulatgeschossfang) geschossen werden kann.

Bei uns in Franken sind wir bereits soweit, daß wir Vereins,- Kreis,- Bezirks,- Landes,- und an Bundeswettkämpfen teil nehmen bei denen wir nach diesen Richtlinien des Bundes schießen.

Ich kann nur allen RAG´n empfehlen diesem Vorstoß zu folgen und sich mit den anderen RAG´n zusammen zu tun um einheitliche Wettkämpfe nach dem VdRBw zu schießen.

Für die Organisation im Land sind die einzelnen Beauftragten Schießsport im Land verantwortlich.

Diese sind mit Sicherheit gerne bereit die Federführung zu übernehmen und werden bestimmt auch bei der Orgination und den Schießübungen behilflich sein.

Gemeinsam sind wir stark.

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