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IGNORED

Verlängerung eines Voreintrages


klaus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hm, da würde sogar ich dann fragen: brauchst Du die Waffe nun oder brauchst Du sie nicht? Nach einem Jahr solltest Du Dich doch langsam mal entschieden haben. crying.gif

Ein Gast

Geschrieben

Es gab mal (aber wohl inoffiziell) sowas mit der Begründung das die Waffe innerhalb der 12 Monate beim Händler bestellt wurde, dieser aber aufgrund Lieferschwierigkeiten noch nicht liefern konnte. Dies müsste dann vom Händler schriftlich bestätigt werden.

Aber nach dem Gesetz sollte ansich keine Möglichkeit bestehen. Somit Neuantrag.

Geschrieben

Unsere Behörde handhabt derartige Anliegen so, dass der Nachweis einer bereits getätigten Bestellung und der Hinweis auf Lieferschwierigkeiten für drei Monate Verlängerung ausreichen.

Mit Kosten ist die Verlängerung (der Erwerbsberechtigung) nicht verbunden.

MP

Geschrieben

Also,

@ higgins

naklar brauch ich se, aber ich glaub nicht, daß das Hickhack um die Selbstlader bis Ende Juli(dann läuft der Voreintrag nämlich ab) geklärt ist.

@ astanase

so hat mir die Behörde das auch gesagt, hat mich aber gebeten, falls ich etwas anders lautendes in Erfahrung bringe möchte ich ihnen das doch bitte unbedingt mitteilen (also nicht !! beratungsresistent - manchmal können die Leutz einem wirklich leid tun - soweit simmer nu schon crying.gif)

Haben bis jetzt noch keine Verlängerung ausstellen sollen.

Und das mit der Bestellung werd`ich mal versuchen .

Vielleicht verkauft mir jemand sein OA noch vor Ende Juli crying.gif

PS:

Als ich anno `95 meine erste verbotene Schusswaffe ( frown.gif ) beantragt habe und das Schreiben vom BKA zum Sachbearbeiter kam ist der fast vom Stuhl gekippt.

Hat dann eine halbe Stunde Auszeit gebraucht und ich anschliessend noch 3 Gespräche , bis die Sache geklärt war und die " uneingeschränkte Auskunft " nach Wiesbaden ging .

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