schuulz Posted April 7, 2003 Posted April 7, 2003 Ich hatte bei einigen Firmen nachgehört und man sagte mir übereinstimmend mitgeteilt, daß es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.03 gebe. Bis dahin darf man diese Waffen bsitzen und führen. Laut dem neuen Beschußgesetz § 22 Abs. 5 tragbare Gegenstände.
freakaxl Posted April 7, 2003 Posted April 7, 2003 Betrifft deinen alten Beitrag: Mein Waffenhändler hatte gestern ein Fax von Umarex da, ausdem hervorgeht, daß Elektroschocker von Umarex eine Ausnahmegenehmigung bis zum 31.12.03 haben. Also auch bis bis dahin weiter verkauft werden können. --> Vergiss die Teile von Umarex! Ein Bekannter hat mit so einem Gerät und seinem Kumpel JACKASS nachgespielt - Resultat - unangenehmes Gefühl (sehr leichter Schmerz)-> Stoppwirkung = Null! Ein Angreifer der mit einem solchen Spielzeug abgewehrt werden soll ist danach erst richtig sauer. Einzig auf die Drohwirkung kannst Du hoffen. Ansonsten steck dir lieber 'ne Banane in die Jackentasche und kauf Dir ein Paar schnelle Turnschuhe.
Arne Posted April 7, 2003 Posted April 7, 2003 Hab ich da was nicht mitbekommen? Elektroschocker sind in Zukunft verboten? Ist mir neu...
schuulz Posted April 7, 2003 Author Posted April 7, 2003 Richtig, die alten Elektoschocker von Umarex sind großer Schrott ( Stunpistol ? ) . Allerdings hatte ich bei Umarex nur nachgefragt wie es rechtlich aussieht. Ich habe eine Elektoschocker von Paradef, der heute 127 € neu kostet. Schon aus diesem Grund wollte ich ihn nicht kostenlos bei der Polizei entsorgen lassen. Selbstversuche habe ich mit dem Ding nicht durchgeführt allderdings hat mal ein Freund von mir sich aus Versehen selbst geschockt. Er lag dannach auf dem Fußboden. Aber ist ja schön wen der Schmerz nachlässt.
Nitro Posted April 7, 2003 Posted April 7, 2003 Die Geschichte mit dem Beschussgesetz ist m.E. ein Fehler. Elektroschocker unterliegen nicht dem Beschussgesetz sondern dem Waffengesetz. Wenn deshalb das BeschG. von der Prüfpflicht nach diesem Gesetz spricht, dann kann es nur eine Prüfpflicht nach dem Beschussgesetz sein. oder? Elektroschocker sind zweifelsfrei tragbare Gegenstände nach §1 Abs. 2 Nr. 2a die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischer Energie Verletzungen beifügen. Siehe Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.1;(oder 2.2.1 Tierhaltung) Siehe weiter. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.6 Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: Gegenständen die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassensind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Da der normale Elektroschocker bisher nicht einem Verbot nach § 37(1) WaffG alt verboten war, greift die Übergangsfrist des §58(7) WaffG 2003 nicht. Da die Waffe nicht unerlaubt besessen war, kann auch der §58(8) WaffG 2003 nicht greifen. Also Übergangsfristen = 0 (Null) UMAREX was nun ?
Last_Bullet Posted April 9, 2003 Posted April 9, 2003 Hallo! Wie soll den das Zulassungszeichen aussehen? Blitz mit Totenkopf??? Aber mal im Ernst: Ich denke, dass die zugelassenen sich technisch (ich gehe von einem hochwertigen Produkt aus) nicht von deren "Vorgängern" unterscheiden. Nur, dass sie jetzt eine Nummer und eine Art Siegel (???) tragen. Was passiert mit den nicht so alten Geräten, die kein Zulassungszeichen haben?? In den Schrott? Oder hier auch einen Antrag ans BKA stellen???
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