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IGNORED

Altbesitz "Verbotene Waffen" ??


Hamster

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Hallo,

ich hätte mal wieder eine kniffelige Frage:

Laut neuem WaffG könnnen Besitzer von Waffen, die vorher nicht nach §37 verboten waren, jetzt aber unter das Verbot von §40 fallen, diese unbrauchbar machen, einem Berechtigten übergeben oder einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BKA stellen. Das wäre ja bei nicht-tragbaren luftgekühlten Deko-MGs (z.B. US M2 oder laffetiertes MG34) der Fall.

Allerdings KANN das BKA Genehmigungen erteilen, MUSS aber nicht.

Glaubt Ihr, daß man da eine Chance hat, als Waffensammler solch eine Genehmigung zu bekommen?

Kann man das aus Altbesitz irgendwelche Rechte ableiten?

Immerhin hat man die Teile ja legal erworben und besessen.

Bin für jeden Tip dankbar smile.gif

Grüße

Hamster

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Die stehen eben genauso auf dem Schlauch wie alle anderen Exekutivorgane auch: Weil die in Berlin nicht mit den VOs und VwVs vorankommen.

also abwarten.

Das Rechtssystem der BRD sieht einen Bestandschutz vor, den haben die Schreiber des WaffG schlicht "vergessen" rolleyes.gif. Und die Überprüfer im Justizministerium, die das WaffG auf seine Rechtsverträglichkeit durchlesen sollten, hatten wohl gerade ihre Lesebrille verlegt ... na, damals bei der Chefin kein Wunder. grlaugh.gif

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@DTS:

In Antwort auf:

Das Rechtssystem der BRD sieht einen Bestandschutz vor, den haben die Schreiber des WaffG schlicht "vergessen"


Und was heißt das konket für den Besitzer eines hochgefährliche Pfui-Nach-vorne-Spring-Messers im Werte von 10,- DM?

Wenn Die Herren Beamten in Berlin sich nicht wenigstens mit einer Eingangsbestätigung (seit 2 Monaten!!!) auf meinen Antrag reagieren, werde ich entweder am 31. März das Teil zur nächsten Polizeistation bringen - oder soll ich die Grünen am 1.April rufen, daß sie dieses Mordinstrument bei mir abholen sollen? Ich gehe doch damit ab April nicht mehr spazieren - meine WBKs sind mir zu teuer. gaga.gif

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@Völker:

Ein Blick in das Gesetz schafft Klarheit. Bei Beantragung einer Ausnahmegenehmigung bis zum 31.8.03 wird das Verbot nicht wirksam. Das BKA hat dann alle Zeit der Welt über den Antrag zu entscheiden...


Naja, ich mache mir halt Gedanken, ob man irgendwas tun kann, falls das BKA ablehnen sollte.

Sind die irgendwie "verpflichtet" mir meinen Altbesitz zu genehmigen? Das wäre ja sonst Enteignung ..... obwohl, bei der Politik ist ja heutzutage alles möglich crazy.gif

Wenn's dumm läuft, muß man wohl die Waffe wieder von der Lafette runtermachen, zerlegen und gegen den Zusammenbau blockieren. mad1.gif

Grüße

Hamster

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Gaaanz langsam:

Das Gesetz tritt zum 1.4.2003 in Kraft.

Ab 1.4. ist zB ein Faustmesser verboten.

Wenn Du aber bis zum 31.8.2003 eine BKA Genehmigung beantragst oder den Gegenstand vernichtest oder einem Berechtigten übergibst, wird das verbot nicht wirksam.

Gruß,

frosch

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In Antwort auf:

Ab 1.4. ist zB ein Faustmesser verboten.

Wenn Du aber bis zum 31.8.2003 eine BKA Genehmigung beantragst oder den Gegenstand vernichtest oder einem Berechtigten übergibst, wird das verbot nicht wirksam.


Das würde ja bedeuten, daß ich ein Faustmesser daheim auf den Tisch legen kann und wenn die Polizei mich erwischt, sage ich einfach, "ich will ja irgendwann bis August noch einen Antrag stellen".

Naja, möglich ist alles in diesem Chaos gaga.gifgaga.gif

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Tja, das ist in der Tat ziemlich verwirrend confused.gif .

Weiss jemand , was in dem Antrag an das BKA genau stehen muss (genaue Bezeichnung, Anzahl,...)?? Ist auch vorgesehen, das für sportliche Zwecke Ausnahmegenehmingungen erteilt werden? Klingt vielleicht für einige komisch, aber Wurfsterne sind in einigen Kampfkünsten Trainingswaffen.

Ich habe nur das Waffengesetz ohne Erläuterungen. Steht da irgendwo mehr dazu? Danke schonmal smile.gif

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