Ulli.F Posted March 11, 2003 Share Posted March 11, 2003 Hallo Gemeinde, mein Schießstandbetreiber hatte vorgestern ein Gespräch mit der zuständigen Abteilung der Polizei in Mönchengladbach. Dort sagte man, daß es vor 2005 keine neuen Verwaltungsvorschriften geben würde. In der Zwischenzeit gibt es Übergangsvorschriften. Desweiteren erfolgen ab dem 01.04.03, keine Voreinträge mehr in WBK´s. Davon sind auch die 1. und 2. Kurzwaffe betroffen. Hintergrund, ist die Tatsache, daß es nach dem neuen Waffengesetz, noch keine anerkannten Verbände gibt. Also Leute, wer noch einen Voreintag haben möchte oder muß, sollte unbedingt vor dem 01.04.03 zu seiner Behörde. Grüße Ulli Link to comment Share on other sites More sharing options...
9x19 Posted March 11, 2003 Share Posted March 11, 2003 Klagen, klagen und nochmals klagen, nämlich wegen Untätigkeit der Behörde und vor dem für den Wohnort zuständigen Verwaltungsgericht, bis denen die Lust vergeht, Grundrechte zu vergewaltigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
gsgmember Posted March 11, 2003 Share Posted March 11, 2003 Die meisten werden aus purer Angst um Ihre Bestände etc. diesen Schritt (Klage) aus taktischen Erwägungen dann doch lieber nicht beschreiten . Man denke an den teils bis zur Neige ausgekosteten Ermessensspielraum einiger schwarzer Schafe ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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