Andy Posted March 7, 2003 Share Posted March 7, 2003 Hi, ich möchte mein Kind im Schützenverein Luftgewehr schießen lassen. Kennt jemand die Voraussetzung dafür um eine Sondergenemigung zu bekommen. Das Kind ist bald 9Jahre alt. Andy Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 7, 2003 Share Posted March 7, 2003 ab 1.4 ( - und im übrigen erst ab 10 Jahre!!!!) eine ärztliche Bescheinigung, das das Kind physisch und psychisch in der Lage ist und eine Bescheinigung des Vereins, das das Kind das Talent dazu hat!! Paratrallala §27 des neuen Affengesetz !! In Antwort auf: 4) Die zuständige Behörde kann einem Kind zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von dem Mindestalter des Absatzes 3 Satz 1 bewilligen. Diese soll bewilligt werden, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung und durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht sind. was der Bullshit soll, weiss ich nicht - IMHO kann niemals ein Kind mit Genemigung schiessen , da Du es ohne schiessen zu lassen keine Begabung glaubhaft machen kannst. Hier sind wiedermal unsere Juristen gefragt!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
clausi Posted March 7, 2003 Share Posted March 7, 2003 In Antwort auf: was der Bullshit soll, weiss ich nicht - IMHO kann niemals ein Kind mit Genemigung schiessen , da Du es ohne schiessen zu lassen keine Begabung glaubhaft machen kannst. Was das soll, kann ich Dir schon sagen ... aber lassen wir das. Ein Weg könnte sein, das Kind mal Bogenschiessen zu lassen (m.E. auch in unserem faschistoiden Waffenrecht noch immer für Kinder frei). Wenn sich da ein gewisses Talent zeigt, könnte man das sicher auch auf Luftpistole/Luftgehehr übertragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted March 7, 2003 Share Posted March 7, 2003 Andere Möglichkeit als Pfeil/Bogen: Im eigenen Keller oder umfriedeten Grundstück darf das Kind IMHO unter Aufsicht mit Lupi/Luftgewehr schießen, da das Schießalter nur für das Schießen auf zugelassenen Schießständen reglementiert ist. Dabei dann einen Funktionsträger des Schützenvereines mitnehmen, der dann die schießsportliche Begabung beurteilen und dokumentieren kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted March 7, 2003 Share Posted March 7, 2003 Noch eine andere Möglichkeit: Erstes Training mit einem Laserzielgerät (mgl, da keine Waffe) oder an einer "Schießbude" (ges. von den Altersvorschriften ausgenommen). Aber: Ausnahmegenehmigungen gibt's nur noch zur Förderung des Leistungssports. Damit dürfte sich einiges erledigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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