Nowlin Posted March 3, 2003 Share Posted March 3, 2003 Meine Gelbe für Sportschützen ist leider ausgereizt. Ein User schrieb vor kurzem das man mit der alten trotzdem weiter einkaufen könne, da wollte mein Büma aber nicht mitspielen. Das OA sagt für eine neue Gelbe müsse ich einen neuen Bedürfnissnachweiss erbringen. Das habe ich doch schon bei der ersten getan. Ich werd noch irre... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted March 3, 2003 Share Posted March 3, 2003 Da ich mal annehme,daß Du Mitglied eines Schützen-/Schießsportvereins bist,brauchst Du für die "Gelbe" kein Bedürfnis nachweisen.Die Mitgliedschaft in einem solchen Verein ist ausreichend. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 3, 2003 Share Posted March 3, 2003 Dein BüMa ist "feige" und geht auf Nr.Sicher und deine Behörde hätte besser nicht so viele Quereinsteiger einstellen sollen. Oder auch: die Forderung bzw. Wünsche des OA sind willkürlich. Eine erneute Bedürnisprüfung ist nicht notwendig. Du besitzt bereits die Erlaubnis nach § 28 WaffG und benötigst NICHT zum Kauf weiterer EL eine leere gelbe. Die Behörde dagegen benötigt zum dokumentieren, sprich eintragen des Neuerwerbs eine neue leere gelbe WBK, die sie ja dann nach Meldung gerne ausstellen dürfen. Leider hat sich diese Vorgehensweise mittlerweile in edliche Ämter und Länder eingeschlichen. Man darf sagen, das sich der legale Waffenbesitzer an das WaffG hält, einzelne Beamte dagegen nicht (mehr)! Fazit: Man kann mit der vollen gelben weitere EL erwerben und muss diese innerhalb der bekannten Frist gem. WaffG nur der zuständigen Behörde melden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 @Nowlin: Das Thema ist hier im Board erschöpfend ausdiskutiert. Lies einfach die Vorderseite Deiner WBK. Da steht, daß Du Einzelladelangwaffen erwerben darfst. Da steht nicht, daß Du nur 8 Einzelladelangwaffen erwerben darfst. Was ist bei feigem BüMa zu tuen? Ein kleiner Trick hilft vielleicht. Man kann so tuen als ob der Kauf abgewickelt ist. Laß Dir eine Rechnung für die Waffe geben, mit der Du zur Waffenbehörde gehst und die Auststellung einer neuen WBK mit eingetragener Waffe beantragst. Du sparst damit auch die 25 DM für die Anmeldung der Waffe und nur die Gebühr für die Ausstellung der WBK ist zu bezahlen. Ich meine sogar, daß da für Folgeexemplare -nicht für die Erstgenehmigung- nur 50 DM fällig sind (wird bei meinem Amt jedenfalls so einkassiert). Die Waffe bleibt derweil beim BüMa bis WBK vorhanden ist. Diskussionen sind nicht mit dem Amt notwendig, die Rechtslage ist klar und bedarf keiner weiteren Erörterung. Solltest Du mit größerem Widerstand dennoch rechnen, Schließe die FWR Rechtsschutzversicherung ab und laß einen Anwalt machen. Vorsicht -> Vorvertraglichkeit beachten. Erst Versicherung, dann Waffe kaufen. Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 Mein Ordnungsamtchef hat mir gesagt, daß in BW die gelbe WBK unlimited ist. Wenn von voll, dann muss das OA eine neue rausrücken. Da gab es ein entsprechendes Urteil in BW. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 Dirty, du kommst spät aber immerhin. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 @ D.H. : Hast Du eine Fundstelle für das Urteil ? Wenn man es tatsächlich mal bräuchte, wäre ggf. sogar der Sachbearbeiter froh, es schriftlich zu kriegen, denn damit wäre er auch abgesichert- das ist ja oft das Kernproblem Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 Vor dem Problem der vollen Gelben WBK stand ich kürzlich auch. Naiv wie ich bin stand ich dann vorm Sachbearbeiter des Landratsamts und wollte mir eine neue ausstellen lassen. Nee, sagte man mir, das ginge nicht so einfach, weil das Bedurfniss nachgewiesen werden müsse, die Zuverlässigkeit geprüft und schließlich 56 EUR zu zahlen sind. Na gut, da ich wegen einer ganz anderen Sache immer noch mit denen am herumkaspern bin, habe ich die entsprechenden Nachweise gebracht und die Bedürfnisüberprüfung abgewartet. Ich hatte es nicht eilig und die Arbeit haben die und nicht ich. Bei einer sehr bekannten Anwaltskanzlei habe ich mich trotzdem erkundigt. Bedurfnisnachweis und Prüfung der Zuverlässigkeit sind nicht notwendig. Aber soll ich mich deswegen mit dem Amt herumstreiten? MP Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 Na ja, irgendwie schon , denn Gesetze sollten für beide(!) Seiten gelten . Deswegen bitte ich nochmals jeden, der die Fundstelle des von D.H. zitierten Urteils kennt, diese hier zu posten. Zum Download wäre natürlich besonders schön Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitewater Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 Mal ne blöde Frage am Rande, ich will hier weder stänkern noch schlafende Eichhörnchen wecken. Ich bin selber begeisterter Sportschütze und WBKGelb Besitzer, soviel für die Gutmenschen hier im WO. Nun zu meiner Frage: Was kauft Ihr denn alles so an EL um die gelbe Pappe voll zu bekommen?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 nur mal als theoretisches Beispiel : Skeetflinte Trapflinte altes KK Match KK Sharps Rolling Block EL Gewehr für 300 m DSB Zimmerstutzen 4mm K 98 Einzellader - just for fun -und schon sinds Neune - und acht passen nur drauf ? Ist doch nicht weltfremd, oder ? Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 In Antwort auf: Was kauft Ihr denn alles so an EL um die gelbe Pappe voll zu bekommen?? Ist dir schon mal in den Sinn gekommen, das einige nicht nur kaufen, kaufen, kaufen um sich das Zeug in den Schrank zu stellen, sondern auch einfach nur öfter mal wechseln? Dann ist schnell eine WBK voll, obwohl ja eigentlich leer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
AutoMag Posted March 4, 2003 Share Posted March 4, 2003 EL .50BMG just for more fun!!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 5, 2003 Share Posted March 5, 2003 Aufgepasst, dieses von meinem OA Menschen angesprochende Urteil gilt nur für BW ! Z.B. in Bayern gibt es ein gegenteiliges Urteil - das war letztes Jahr in der DWJ (habe die Ausgabe am Kiosk durchgeblättert, Uli ) zu lesen. Ein konkretes Urteil kann ich nicht nennen, der OA Beamte hat nur gesagt, dass es ein derartiges gibt. In Antwort auf: Na ja, irgendwie schon , denn Gesetze sollten für beide(!) Seiten gelten . Deswegen bitte ich nochmals jeden, der die Fundstelle des von D.H. zitierten Urteils kennt, diese hier zu posten. Zum Download wäre natürlich besonders schön Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted March 5, 2003 Share Posted March 5, 2003 ...das für BW würde mir völlig reichen - hab nämlich nicht vor nach Bayern zu ziehen Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted March 9, 2003 Author Share Posted March 9, 2003 @ Frosch Der kleine Trick hat geklappt. Hab mir vom Büma eine Rechnung ausstellen lassen. Mit dieser bin ich nochmals zum Amt, er hat schon sehr blöde ausgeschaut. Was sollte er machen, neue WBK erhalten und der Ärger hat ein Ende. Link to comment Share on other sites More sharing options...
frosch Posted March 9, 2003 Share Posted March 9, 2003 Na siehste, ein kleiner trick in Ehren kann einem niemand verwehren... Gruß, frosch Link to comment Share on other sites More sharing options...
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