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Beiträge von Winzi
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vor 17 Minuten schrieb heletz:
Du kannst natürlich gerne weiterhin auf mich einprügeln als ob ich persönlich dafür verantwortlich wäre (ist ja hier in WO beliebt).
Ich prügle nicht auf Dich ein, ich kritisiere Deine Pauschalisierung. Du sagst: "Alle Reichsbürger verstoßen gegen die Aufbewahrungsvorschriften."
Formulier das mal mit einer anderen Gruppe und einem anderen Delikt. Z.B. Alle Grünen kaufen Crystal Meth.
Merkst Du was?
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vor einer Stunde schrieb heletz:
Das ist uninteressant.
Merkst Du eigentlich noch was? Setz mal ein anderes Delikt und eine andere Tätergruppe und pauschaliere dann genauso.
Das würde dann wohl für eine Anzeige reichen.....
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vor 32 Minuten schrieb heletz:
Obgleich ihrer nur wenige sind, bekommen sie doch hier im Forum einen hohen Aufmerksamkeits- und sogar Sympathiefaktor.
Moderativer Hinweis:
Unterlasse diese haltlosen Unterstellungen gegen das Forum, bzw. die Mitforisti. Ein "Sympathiefaktor" tritt in diesem Thread nirgends zu Tage. Denn Bedenken gegen staatliches Vorgehen, bedeutet noch lange keine Sympathie für Reichsbürger!
Was den "Aufmerksamkeitsfaktor" an geht, den schürst ja wohl vor allem Du, in dem Du jede neue Reichsbürgerpressemeldung hier verlinkst!
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Hier geht's um United Arms. Also bleibt beim Thema, oder der Thread ist auch dicht.
Danke!
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Ich glaube wir können die Diskussion hier beenden. Sollte der/die Threadstarter/in hier negativ auffallen, wird selbiges mit dem Benutzer geschehen.
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Da der Threadersteller hier nix anderes tut, als zu versuchen sämtliche Organisationen ins lächerliche zu ziehen. Und der Thread ständig Richtung OT ging.
Wenn es was Neues zum Thema gibt, darfst Du gerne einen neuen Thread eröffnen. Das ist dann sicherlich auch glaubwürdiger als in MikeyMikes Thread.
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vor 3 Stunden schrieb heletz:
Und genau wegen dieser Reichsbürgertypischen Aggression sind sie persönlich nicht geeignet (§6) und unzuverlässig (§5).
Würde mich jetzt brennend interessieren, ob so ein Satz für ein Verfahren wg. § 130 ausreicht. Da mir Denunziation fernliegt, werden wir es leider nicht erfahren.
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, würde ich ein Wort in diesem Satz ändern, würde es ausreichen.
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vor 48 Minuten schrieb heletz:
Wie gesagt: Seit 1648 ist das so. Und nicht "neuerdings".
Und deshalb ist das grundsätzlich richtig? "Das haben wir schon immer so gemacht" ist natürlich ein durchschlagendes Argument.
Gibt es Unterschiede zwischen dem was man 1648 nicht sagen durfte und dem was man heute nicht sagen darf?
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Die Diskussion kann hier weitergeführt werden.
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Nach Angaben der letzten Publikation Herrn Rs, die ich las (war auch hier verlinkt), müsste er im Landwirschaftsministerium sein.
Den Namen braucht man hier nicht unbedingt öffentlich nennen, deshalb habe ich ihn in P22s Post editiert.
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vor 58 Minuten schrieb heletz:
Leider hat sich die Kanzlei einen Nichtbetroffenen als Kläger ausgesucht.
Auch wenn Du es immer wieder wiederholst (warum eigentlich?) wird das nicht richtiger. Das kannst Du auch im zugehörigen Thread hier nachlesen.
Alle Kläger waren Betroffene (Jäger, Sportschützen, Sammler, Büchsenmacher, Sachverständige). Das Verfassungsgericht hat die Klage auch nicht mit dem Verweis abgelehnt, dass die Kläger nicht betroffen wären, sondern schlicht ohne Begründung.
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Aussage eines älteren Försers von gestern Abend: vor 20 - 30 Jahren lag mein Gewehr eigentlich immer im Auto. Geladen.
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Die Bundeswehr Diskussion darf hier https://forum.waffen-online.de/topic/450716-haltepunktfeststellung-bzw-korrektur-bei-der-bundeswehr/ weitergeführt werden.
Dann können wir hier beim Thema US Army bleiben.
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Die Diskussion über die BW geht jetzt hier weiter.
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Das Thema ist erstmal in der britischen Öffentlichkeit gesetzt und wird von überregionalen Medien gebracht. Schon das ist ein Fortschritt.
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Es sind Schulferien....
vor 5 Minuten schrieb keulehansen:Wie steht ihr dazu ob die Schreckschusswaffen weiterhin mit solch geringen Einschränkungen erhältlich sind?
Find ich voll gut. Echt.
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Ich habe die OT Diskussion dahin https://forum.waffen-online.de/topic/450378-alkohol-und-drogen/ verschoben.
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Zu dem Urteil gab es hier schon mal einen Thread. Ich halte es - wie das Halbautomaten-Urteil des BVerwG - für ein Fehlurteil.
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Könnt Ihr die OT Diskussion bitte lassen?
Danke!
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Wenn der Router bebrandet ist, geht er eh nur zusammen mit einem O2 Vertrag.
@tecnolli: wenn Du die Router auf Werkseinstellungen zurücksetzt, sollte nix mehr drauf sein.
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Hier http://www.psych.uni-halle.de/abteilungen/differentiell/mitmachen/
findet google die Studie auch. Im Ranking hinter WO
aber das war's auch schon.
Lustig auch die anderen Studien auf dieser Seite. Vielleicht komm ich am Wochenende mal dazu bei der ein oder anderen mitzumachen ...
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Moderativer Hinweis:
Eine kritische Diskussion ist erwünscht. Auf persönliche Angriffe bitte ich zu verzichten.
Danke!
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vor 3 Stunden schrieb MLU_Halle:
Wir nehme an dass alle die sich für die .pdfs interessieren diese nun schon angeschaut haben, wir haben noch einmal nachgefragt und es können Probleme mit dem Urheberrecht entstehen für die Person die sie hier eingestellt hat. Es wäre also von unserer Seite empfehlenswert diese bis spätestens morgen wieder zu entfernen.
Ach, bisher haben wir so nett diskutiert und jetzt werden "Probleme" angedroht. Find ich unschön.
Eine Geheimhaltungsverpflichtung ist ja niemand eingegangen, der den Fragebogen ausgefüllt hat.
Auf Seite 11 wird z.B. gefragt:
ZitatHaben Sie je Gebrauch von Waffen gemacht, welche mit Sie mit einem kleinen Waffenschein
führen dürfen?
Noch nie
Ja, in einem geschlossenen Setting (Schießtraining,einer Halle, etc.)
Ja, in einer realen SituationGibt man vorher an keinen kleinen Waffenschein zu haben, erhält man die Frage nicht, wobei die Frage auch ohne KWS mit "Ja" beantwortet werden könnte.
1. War bis 2003 kein KWS für das Führen der entsprechenden Waffen notwendig
2. Ist auch heute noch kein KWS in den eigenen Wohn- und Geschäftsräumen so wie dem eigenen umfriedeten Grundstück erforderlich
etc. pp.
Mir würden da noch ein paar weitere Situationen einfallen.
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
in Waffenrecht
Geschrieben
Das hast Du geschrieben. Nix von Gericht o.ä. Deine Aussage.