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Winzi

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Beiträge von Winzi

  1. vor 17 Minuten schrieb heletz:

    Du kannst natürlich gerne weiterhin auf mich einprügeln als ob ich persönlich dafür verantwortlich wäre (ist ja hier in WO beliebt).

     Ich prügle nicht auf Dich ein, ich kritisiere Deine Pauschalisierung. Du sagst: "Alle  Reichsbürger verstoßen gegen die Aufbewahrungsvorschriften."

    Formulier das mal mit einer anderen Gruppe und einem anderen Delikt. Z.B. Alle Grünen kaufen Crystal Meth.

    Merkst Du was?

     

  2. vor 32 Minuten schrieb heletz:

    Obgleich ihrer nur wenige sind, bekommen sie doch hier im Forum einen hohen Aufmerksamkeits- und sogar Sympathiefaktor.

     

     

    Moderativer Hinweis:

    Unterlasse diese haltlosen Unterstellungen gegen das Forum, bzw. die Mitforisti. Ein "Sympathiefaktor" tritt in diesem Thread nirgends zu Tage. Denn Bedenken gegen staatliches Vorgehen, bedeutet noch lange keine Sympathie für Reichsbürger!

    Was den "Aufmerksamkeitsfaktor" an geht, den schürst ja wohl vor allem Du, in dem Du jede neue Reichsbürgerpressemeldung hier verlinkst!

  3. Da der Threadersteller hier nix anderes tut, als zu versuchen sämtliche Organisationen ins lächerliche zu ziehen. Und der Thread ständig Richtung OT ging.

    Wenn es was Neues zum Thema gibt, darfst Du gerne einen neuen Thread eröffnen. Das ist dann sicherlich auch glaubwürdiger als in MikeyMikes Thread.

  4. vor 3 Stunden schrieb heletz:

    Und genau wegen dieser Reichsbürgertypischen Aggression sind sie persönlich nicht geeignet (§6) und unzuverlässig (§5).

    Würde mich jetzt brennend interessieren, ob so ein Satz für ein Verfahren wg. § 130 ausreicht. Da mir Denunziation fernliegt, werden wir es leider nicht erfahren.

    Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, würde ich ein Wort in diesem Satz ändern, würde es ausreichen.

  5. vor 48 Minuten schrieb heletz:

    Wie gesagt: Seit 1648 ist das so. Und nicht "neuerdings".

    Und deshalb ist das grundsätzlich richtig? "Das haben wir schon immer so gemacht" ist natürlich ein durchschlagendes Argument.

    Gibt es Unterschiede zwischen dem was man 1648 nicht sagen durfte und dem was man heute nicht sagen darf?

  6. vor 58 Minuten schrieb heletz:

    Leider hat sich die Kanzlei einen Nichtbetroffenen als Kläger ausgesucht.

     

    Auch wenn Du es immer wieder wiederholst (warum eigentlich?) wird das nicht richtiger. Das kannst Du auch im zugehörigen Thread hier nachlesen.

    Alle Kläger waren Betroffene (Jäger, Sportschützen, Sammler, Büchsenmacher, Sachverständige). Das Verfassungsgericht hat die Klage auch nicht mit dem Verweis abgelehnt, dass die Kläger nicht betroffen wären, sondern schlicht ohne Begründung.

  7. vor 3 Stunden schrieb MLU_Halle:

    Wir nehme an dass alle die sich für die .pdfs interessieren diese nun schon angeschaut haben, wir haben noch einmal nachgefragt und es können Probleme mit dem Urheberrecht entstehen für die Person die sie hier eingestellt hat. Es wäre also von unserer Seite empfehlenswert diese bis spätestens morgen wieder zu entfernen.

     

    Ach, bisher haben wir so nett diskutiert und jetzt werden "Probleme" angedroht. Find ich unschön.

     

    Eine Geheimhaltungsverpflichtung ist ja niemand eingegangen, der den Fragebogen ausgefüllt hat.

     

    Auf Seite 11 wird z.B. gefragt:

    Zitat

    Haben Sie je Gebrauch von Waffen gemacht, welche mit Sie mit einem kleinen Waffenschein
    führen dürfen?

    Noch nie
    Ja, in einem geschlossenen Setting (Schießtraining,einer Halle, etc.)
    Ja, in einer realen Situation

    Gibt man vorher an keinen kleinen Waffenschein zu haben, erhält man die Frage nicht, wobei die Frage auch ohne KWS mit "Ja" beantwortet werden könnte.

    1. War bis 2003 kein KWS für das Führen der entsprechenden Waffen notwendig

    2. Ist auch heute noch kein KWS in den eigenen Wohn- und Geschäftsräumen so wie dem eigenen umfriedeten Grundstück erforderlich

    etc. pp.

    Mir würden da noch ein paar weitere Situationen einfallen.

     

     

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