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Beiträge von Winzi
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Moderativer Hinweis:
Könntet Ihr die Diskussion bitte hier http://forum.waffen-online.de/topic/443132-die-eu-will-ein-verbot-von-halbautomatischen-gewehren/ führen?
Im Newsticker-Thread sollten nur Meldungen zur Situation bzw. Änderungen derselben gepostet werden.
Danke!
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vor 55 Minuten schrieb heinzinthesky:
Waffen Albert GmbH Schweinfurt Telefon zitat:
Ich würde gerne eine Pistole 45 ACP mit Wechselsystem 9 para bei ihnen bestellen, haben sie da was passendes?
Ja, ok ich komme am Freitag ist das ok?
Nein am Freitag muß ich Gras mähen...
Da ist nichts mehr drauf zu sagen.
Ich war mit Toni immer sehr zufrieden.
Wenn man nebenher noch Landwirtschaft, Jagd u. ähnliches betreibt, ist man halt manchmal vom Wetterabhängig.
Wenn einer den Laden wegen Urlaub 2 Wochen zu macht, heult doch auch nicht gleich die ganze Welt.
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Anmerkung:
Die Zustimmung des Bundesrates ist nur für die vorgezogene Gültigkeit der neuen Gesetzeslage notwendig. Stimmt der Bundesrat gilt das geänderte BJagdG erst 6 Monate nach Veröffentlichung.
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vor 3 Minuten schrieb rieny:
Zudem sind Abbildungen von HKs in Foren nicht strafbar wenn es der Forschung (Originalitätsbestimmung) gilt und nicht der Verherrlichung!
Was im Zweifelsfall von einem Richter in einem Prozess entschieden wird. Auf so einen Prozess hat der Foren-Betreiber aber keine Lust!
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Der neue Server ist in Arbeit. Nach dem Umzug wird alles gut ....
... hoffentlich
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Wobei ich noch skeptisch bin, solange ich den Text der "kleinen Novelle" nicht kenne.
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Die OT Diskussion könnt Ihr hier http://forum.waffen-online.de/topic/446413-trollen-mit-bienchen-von-wbk-mit-mehreren-vorstrafen-abgetrennt/ weiterführen.
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Wir freuen uns Brownells Deutschland als neuen Bannerkunden begrüßen zu dürfen!
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Da dieser Thread hier schon wieder nach OT abgleitet und zum eigentlichen Thema wohl nichts sinnvolles mehr kommt, mache ich hier dicht.
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Ich wurde einmal kontrolliert auf dem Weg zur Jagd. der kontrollierende Beamte wollte die WBK sehen, fragte dann welche der darauf eingetragenen Waffen ich dabei hätte und wollte dann noch die Munition sehen.
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Die OT - Diskussion kann hier: http://forum.waffen-online.de/topic/446250-befindlichkeiten-ddr-u-a/
weitergeführt werden.
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Moderativer Hinweis:
Die Diskussion über Verhalten und Möglichkeiten bei Verkehrskontrollen bitte ich an anderer Stelle fortzuführen.
Danke!
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Im Zweifelsfall kommt es eher auf die Meinung des Staatsanwaltes bzw. des Richters an. Nicht auf die des Sachbearbeiters.
Das kann gut ausgehen. Muss aber nicht.
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Da hier OT. Nur ziemlich kurz. Das wäre Stoff für einen eigenen Threaf. Wobei ich mich mit öffentlichen Äußerungen zu dem Thema zurück halten werde.
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vor 1 Stunde schrieb carcano:
...hier ist eine recht faire Zusammenfassung der Problematik:
...
Ist zwar hier OT, aber ich würde eher sagen hart an der Grenze zur Desinformation.
Eigentlich handelt es sich um 2 Verfahren. Das Kartellamt sagt nicht, dass ForstBW im Privatwald nix zu melden hätte, sondern nur, dass für die fachliche Unterstützung angemessen bezahlt werden muss.
Der andere Komplex ist der Holzverkauf. Da hatte ForstBW nämlich faktisch ein Monopol.
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Die Off Topic Diskussion über die Grundätze der Juristerei und der anwaltlichen Vertretung kann hier http://forum.waffen-online.de/topic/445863-allgemeine-diskussion-über-juristeri-anwaltliche-vertretung-grundsätzliches-etc-pp/ weitergeführt werden.
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vor 34 Minuten schrieb WolfK33:
Die Formulierung läst schlimmes erwarten.
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Bei dem ca. sehe ich das Problem. Wird "bösartig" gemessen, sind die 12 cm überschritten.
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Soweit ich das nach den Fotos beurteilen kann, können beide nach deutscher Rechtslage nicht ohne stichhaltige Begründung mit geführt werden.
Das erste ist feststehend aber von der Länge her - so wie ich das Bild interpretiere - zu lang. Bei feststehenden Messern mit Klingenlänge unter 12 cm ist das mitführen kein Problem.
Beim zweiten sind nicht die beiden Klingen das Problem, sondern dass zumindest eine davon einen Pin zum einhändigen Öffnen hat. Vermutlich ist die Klinge auch feststellbar. Also wieder nix mit mitführen.
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Der Kleine Punkt bzw. Stern (wenn Du in dem Thread schon geschrieben hast) vor der Überschrift.
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Bei mir hat die Überprüfung in BW - ebenfalls wegen Schalldämpfer erwerb - nur ca. 2 Wochen gedauert.
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Och, die gab's immer wieder. Man denke nur an Noske...
Aber jetzt bitte wieder zurück zum Thema!
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Der Typ hat einen SB beim Amt gefragt. Der hat ihm die Infos geflüstert. Der wird nicht selbst zugriff haben.
Auch dafür würde mir spontan keine rechtliche Grundlage einfallen.
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Bleibt bitte beim Thema!
Über "amerikanische Verhältnisse" könnt Ihr hier http://forum.waffen-online.de/topic/445616-amerikanische-zustaende-mythos-und-wirklichkeit/ weiter diskutieren.
Bayern rüstet auf
in Allgemein
Geschrieben
Die Schlachten gingen für die Franzosen eher durch die Arroganz Ihrer Ritter, die sich für unschlagbar hielten, als durch die Langbögen verloren.