Zum Inhalt springen

Valdez

WO Supreme
  • Gesamte Inhalte

    15.625
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Valdez

  1. Schön an der Sache ist aber, am Container treff ich dann auch Parteisoldaten. Die Innenminister beraten eh nur darüber, WIE die Automatengeschichte rückabgewickelt wird. Da glaubt doch wohl niemand im Ernst, das da in irgendeiner Weise was positives für uns dabei rausspringt. Lest euch das von MecPom genau durch, das steht: Jäger müssen sich auf den Wiederruf einstellen. Die Marschrichtung ist klar, es wird nur noch der Weg dahin ausgearbeitet. Das sieht düster aus! Grüße
  2. Das wissen wir ! Unser Problem ist diese winkeladvokatische Auslegung ! Die als unsinniges Gesetz, als Handlungsvorgabe für die Behörden benutzt wird. Und KEINER weis im Moment wie man den Kopf aus dieser Schlinge ziehen kann. Die Politik beschwichtigt einerseits, arbeitet aber mit Hochdruck an einer Lösung die Dinger einzusammeln. Das war ein Husarenstück allererster Güte! Merkt Euch das gut für die Zukunft!
  3. Da habt ihr eure / unsre Bayern die sich FÜR uns einsetzen ( Im Verbund mit MecPom). http://www.outfox-world.de/news/bayern-und-mecklenburg-vorpommern-setzen-urteil-zu-halbautomaten-um.html Wenn da kein Gegenwind in Orkanstärke bläst, ist nach der Innenministerkonferenz ABGABE ! Ich sag nur ein Wort - WIEDERRUFEN. Die machen den Sack zu Leute. So wie die Sachlage sich darstellt - kommen von den Verbänden nur Durchhalteparolen, und beste Wünsche für den Klageweg des einzelnen. Für was zahlte - die Betonung liegt auf zahlte ich eigentlich Jahrzehntelang Beitrag an die Jagdverbände, und kam mir immer irgendwie NICHT vertreten vor? ( Ich war lange Jahre in einer Kreisgruppe tätig) Weil es immer so war - macht mal . Ihr tragt das Klavier und ich die Noten! Grüße
  4. Offensichtlich ist den staatlichen Stellen auch nicht ganz klar, was sie hier losgetreten haben. Interressiert die kein Stück weit Ich frag mich, was für Schadenersatzklagen auf die Behörden und auch auf das Bundeskriminalamt zukommt, wenn hier tausende von Verwaltungsakte widerrufen werden. Es wäre mal interessant, wenn sich hier ein Anwalt, der auf Schadenersatzrecht spezialisiert ist, mal melden könnte. Kalte Enteignung - schonmal als Testballon gelaufen Problemfelder: Was ist mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn rechtschaffene Bürger für tausende EUR HA in Vertrauen auch von Behörden praktizierte Rechtslage, gekauft haben? Wird hald widerrufen - Pech gehabt Was ist mit den von tausenden Sachbearbeitern von Ordnung- und Landratsämtern doch wohl verbindlich gegebenen Auskünften zum Erwerb und Besitz von HA? Irrtum? Hat ja gerade das Gericht zum Glück geklärt Was ist mit den Feststellungsbescheiden des Bundeskriminalamtes, die bereits bestandskräftig geworden sind? Kann als Butterbrotpapier verwendet werden - inflationär Was ist mit Büchsenmachern und Waffenhändlern, die sich mit Darlehen und Bürgschaften eingedeckt haben, weil sie auf die seit einem Jahrzehnt bestehende Rechtslage vertraut haben? Grundsatz von Treu und Glaube. Was ist mit schwebenden Geschäften aus Waffenkäufen-verkäufen, wenn mit einem Mal diesen Geschäften die Rechtsgrundlage entzogen wird, weil der Käufer kein Bedürfnis mehr hat? Rücktritt vom Verkauf Was ist mit der Besitzstandswahrung. Stichwort, Eintrag in WBK? S.o. Offensichtlich sind die Verwaltungsgerichte mit Asylklagen noch nicht eingedeckt, dass sie sich jetzt zusätzlich mit Klagen rechtschaffener Bürger beschäftigen müssen! Die Frage ist auch ob die Zahl der Untätigkeitsklagen nicht überborden wird, weil die Verwaltungsgerichte mit der Arbeit nicht mehr nachkommen werden. Es werden Arbeitsplätze Geschaffen !!! Letztendlich wird auch die Haftungsfrage nicht ausbleiben. Wie konnte das Bundeskriminalamt jahrzehntelang für im nachhinein rechtswidrig erlassene Feststellungsbescheide erlassen. Haften hier die Führungskader des Bundeskriminalamtes? Tja Fehler Passieren halt mal so ab und an Viele Fragen und viel Arbeit für die Behörden! Für die im Superstaat doch nicht! Deine rechtverbindlichen Antworten hast Du bald schriftlich von Deiner freundlichen Waffenbehörde
  5. Die Botschaft hö´r ich gern - nur fehlt mir der rechte Glaube ! Hore und staune die Gegensätze von : Innenminister Herrmann geschwafel - und siehe die Verordnung vom Ministerialamt. Politikern glaube ich kein Wort mehr. Und trauen erst recht nicht! Schwarz auf weis hätt ich´s gern. Jahrzehnte gelebte Praxis beim Deiwel. Feststellungsbescheide nix Wert. Eintragungen VORERST nicht zu wiederrufen! Empfehlungen der Jagdverbände a´la Waffen im Schrank lassen. Geht´s noch blöder. Das ist ein abgekartetes Verarschungsspiel.
  6. Wobei der nächste Fallstrick kommt - wer ist ab wann unzuverlässig ? Unzuverlässig ist man heute RUCKZUCK .
  7. Blöd nur ,das es die bei DIESEM UNRECHTSURTEIL NICHT GAB. Grüße
  8. Der Staat hat jetzt die EINMALIGE Gelegenheit einen richtigen anti Gun Rundumschlag durchzusetzen. Das wird der sich kaum entgehen lassen. Es sei denn alle ziehen am GLEICHEN Strang. Es bleibt zu hoffen, das eine Jagdgesetzänderung kommt, Auf das Verfassungsgericht setz ich keinen Cent, die Klage nehmen die niemals an. Spenden werd ich aber was, die Sache ist es wert.. Der Gesamtumstand ist starker Tobak ! Grüße
  9. Ob Sauer(Lucke) nun einer der "Wichtigsten Büchsenhersteller" ist lassen wir mal dahingestellt sein. Einer der größten schon. Einer der teuersten auch. Grüße
  10. Man kann auch wegen so einem recht unwichtigen Kram sich aufhängen. Das regeln andere, und wir leben mit der Entscheidung einfach weiter - oder ? Wenn alles hart auf hart kommt, lagere ich meinen doch sehr übersichtlichen Krempel in der Schweiz ein. Für mich gibt es nur 2,5 Szenarien: a: Altbesitz vor dem Urteil bleibt bestehen - danach nur noch Gullydeckel. b: Jagdgesetzänderung - alles bleibt beim alten mit dem banalen Zusatz WECHSELMAGAZINE. c: Abgabe - da fehlt mir noch der Glaube, da wären zuviele Großkopferte betroffen So such dir was aus und brüh Dir einen Baldriantee auf. Grüße Grüße Eindeutig war das für mich auch ! Nur halt gerade andersrum !? Grüße
  11. Genau so ! Vorsicht mit neukauf von Wechselmagazinlangwaffen nach der Urteilsverkündung! Die Hersteller wollen verkaufen - die sind offen - in alle Richtungen. Wer JETZT natürlich UNBEDINGT enen Automaten braucht, kommt halt an der Kondomspenderversion nicht vorbei. Das wird sich zwar, nehm ich mal an alles in Wohlgefallen auflösen (Jagdgesetzänderung) aber warum sich JETZT in die Nesseln setzen. Grüße
  12. Die Aussage ist wixi waxi na und ? Wichtig ist wie auch immer die Leitungen heiss zu halten, das Thema brennt. Hyperventilation muss nicht sein, aber dranbleiben. Grüße
  13. Ich les seit jahren eh NUR noch Halali, da krieg ich noch was für mein Geld. Und nicht den alle Jahre wieder aufgewärmten Mist. Grüße
  14. Hier aus WuH http://www.wildundhund.de/jagd/9396-halbautomaten-nur-mit-eingebautem-zwei-patronen-magazin Grüße
  15. Hallo, den Tenor würd ich jetzt nicht teilen. Habe schon mit mehreren "Würdenträgern" telefoniert. Die wollen die Kuh vom Eis haben. Weil zum Teil a: selbst betroffen, b: die Telefonleitungen abrauchen. c: eine gewisse Bringschuld besteht d: die Sache mit dem Waffenbesitz langsam vom Gesetzgeber paranoide Zuge annimmt und gegegsteuert werden MUSS. Das haben die mittlerweile auch kapiert. Im Privileg sonnen war gestern ! Grüße
  16. Mir würde schon das wechseln reichen - Tierschutz - bis ich einzelne Patronen in die Klappenlösung gefrickelt habe, ist bei Magazinwechsel der Schuß schon draußen. evtl. Flüchtet das Wild bis ich da alles sortiert habe. Grüße
  17. Sie müssen auch nicht verzichten - sie müssen es halt so definieren, das das mit den Wchselmagazinen stimmig ist. Weitergehende Ausformungen wie Nachsuche, und der Verwendung auf dem Schießstand incl. einer evtl. Sequenz annehmender Keiler DJV konform wäre ein Gedanke. Grüße
  18. Das Problem wurde hineininterpretiert! c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen; Das lese ich für mich sowohl als auch . D.h: sowohl wechselbar als auch fest eingebaut - auf der Jagd zwei Schuß egal wie. Grüße
  19. Das gibt eine Zitterpartie - ohne Bundesjagdgesetzänderung droht wohl Kernschmelze ! Habe die Info von einem Funktionär bekommen - möchte aber nicht weiter verifizieren ! Grüße
  20. Von der Tragweite der Entscheidung her wäre Eile geboten ! Grüße
  21. Wenigstens mal EINER der die Tragweite des Richterspruches gerafft hat DANKE !
  22. Nein ! ab Rechtskraft sind neue Verhältnisse eingetreten. Abhilfeschafft nur eine Gesetzesänderung. Grüße
  23. Dann würde ich das hier einstellen zwecks ÄCHTUNG. Das wäre der mehr als "unschönen" Situation geschuldet. "Know your Enemie" Wir sollten filtrieren- wer ist für uns und wer ist gegen uns - mitlerweile wohl essentiell - ode? grüße
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.