Da stimme ich McVeigh zu: Du kannst doch nicht wissen was ein Einbrecher, den du gerade auf frischer Tat ertappst, wirklich vorhat und vor allem wie er reagiert.
Ich denke, daß das meistens so schnell geht, daß man gar keine Zeit hat sich großartige Gedanken zu machen.
Vielleicht macht er kehrt und flieht auf nimmerwiedersehen...
Möglicherweise kommt er aber mit einem Schraubenzieher oder Brecheisen, daß er fürs Aufbrechen einer Türe brauchte, auf dich zu gelaufen....
Kann ja sein daß er von dir Bargeld oder Wertsachen verlangt und dir mal mit dem Brecheisen so richtig eins versetzt um dem Gedächntnis auf die Sprünge zu helfen...
Stell dir vor der erwischt dich grad noch bevor du aus dem Fenster hechten kannst und es kommt zu einem Handgemenge bei dem du ihm die Sturmhaube vom Kopf reißt - verdammt jetzt siehst du sein Gesicht und das würdest du bestimmt dem Zeichner auf der Polizeiwache beschreiben...
Wer nicht fähig ist sich eine Verteidigung mit der Schußwaffe vorzustellen, der soll es auch besser lassen. Die Schußwaffe ist meiner Meinung nach ein sehr effizientes Mittel einen Angriff auf Leib und Vermögen zu verhindern bzw. abzuwehren, ohne den Agreifer verletzen oder töten zu müssen! Mit der Schußwaffe hat man den großen Vorteil den Gegner allein Aufgrund der sehr hohen Drohwirkung auf sichere Distanz zu halten oder gänzlich in Flucht zu schlagen. Aber wer die Schußwaffe zieht, der muß bei Versagen selbiger Wirkung, aus welchen Gründen auch immer, bereit sein die Waffe auch konsequent einzusetzen.
Dies bedingt intensives Training und mentale Stärke. Ein entschlossener Blick, die Waffe im beidhändigen Anschlag und eine scharfe, laute Aussprache sind der beste Garant daß nicht mal ein Warnschuß abgegeben werden muß. Für den Täter muß klar sein: "Der schießt wirklich auf mich, wenn ich nicht mache was er sagt!"
Hier in Österreich ist man mit einer WBK berechtigt die FFW geladen innerhalb des eigenen Hauses, zu Verteidigung stets bei sich zu haben. Solange man unmittelbar die Kontrolle darüber hat, gibt es nichts dagegen einzuwenden. Beim Verlassen das Hauses muß diese aber dann versperrt werden (muß nicht von der Mun getrennt werden!).
Die FFW kann daher auch Abends griffbereit im Nachtkasterl aufbewahrt werden.