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Bulldog

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Beiträge von Bulldog

  1. vor 37 Minuten schrieb karlyman:

     

    Ja. Allerdings gibt es da durchaus Unterschiede in der Größenordnung.

     

     

    Das ist aber auch der einzige Unterschied. Hauptsache der Beschaffungsmoloch ist nie niemals nicht schuld daran.

     

    Halt, ein Unterscheid fällt mir noch ein, die Arbeitslosen sind dort teurer, aber das weiß ja...

     

  2. @German - Da Du beim Bund Deine Brötchen verdienst kann ich Dich ja sogar sehr gut verstehen, ich wäre sogar froh wenn die "Unkosten" (wo auch immer die sein sollen?) von Deinem Alleinschuldigen Heckler&Koch bis auf den letzten Cent beglichen werden müssten. Heckler&Koch ist ersetzbar, da bin ich mir ganz sicher. Es kann nur besser werden.

     

    Aber eine Frage habe ich noch an Dich, was ändert sich, wenn im Ergebnis die Beschaffung keinerlei Schuld trägt, denn dann beim größten Misswirtschafter der Republik?

     

    Egal, es wird jedesmal an der Tanke bezahlt, so oder so. Auch Du.

     

     

  3. vor 17 Minuten schrieb heletz:

    Am Ende steht der LWB ganz alleine vor dem Richter.

     

    Dann wird keiner der Schreier aus dem Forum anwesend sein, um ihn zu verteidigen.

     

    Und selbst wenn einer anwesend wäre: Das lachhafte Argument (also falls er überhaupt Rederecht hätte!), er habe ja gar nicht zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen aufgerufen, würde der Richter einfach nur beiseitewischen.

     

    Deshalb tut jeder LWB guit daran, rechtzeitig zu überlegen, was er so öffentlich so von sich gibt.

     

    Hab vielen DANK für dieses Eingeständnis aus Deinem Munde.

     

    Bitte vergleiche mich aber trotzdem nicht unterschwellig mit einem Schreier.

  4. vor 7 Minuten schrieb steven:

    Hallo Bulldog

     

    leicht gesagt. Aber ich fand keinen, der es günstiger macht.

    Beschichten: Irgendetwas so wie Phosphatieren. Im Netz fand ich jemanden, der eine, nach seinen Aussagen, extrem harte Beschichtung aufbring. Soll sich mit dem Metall verbinden und genau so hart wie das sein.

     

    Steven

    Obwohl chapman doch alles gesagt hatte, hätte ich persönlich das Ding nur chemisch entrostet und neu phosphatiert. 

     

    http://www.chrom-mueller.de/   

  5. Lieber heletz, evtl. hast Du mich nicht richtig verstanden, oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt, auf alle Fälle kein Grund so einen Scheiß zu schreiben.

    Im Gegensatz zu Dir sitze ich nicht mein ganzes Leben vor dem PC und muss krankhaft zu jedem Thema etwas tippen.

     

    Jetzt noch einmal für Dich ganz alleine und damit Dein wieder was zum ABRACKERN hat.

     

    Hat besagter Waffenhändler öffentlich zur Bewaffnung mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen aufgerufen, oder hat er nur zur allgemeinen Bewaffnung aufgerufen?

     

    Ein JA oder NEIN reicht mir, oder ist diese Frage so schwer zu verstehen?

  6. :lol::lol:

    Für 50,- Euro?????????? 

    Sorry, aber bei dem Preis hat er sich, während er beide Hände fünf Minuten in den Gummihandschuhen in der Strahlkabine hatte, von einer Prostituierten für 30,- Euro einen BLASEN lassen. 

    Was meinst DU mit BESCHICHTEN lassen? 

     

     

  7. Hier geht es doch in erster Linie um Schadensersatz, oder? Und da spielt das eine ganz gewaltige Rolle.

    Welcher, der Bundeswehr vor der eigentlichen Beschaffung nicht bekannte Schaden, ist denn entstanden?

    Warum hat die Bundeswehr, trotz besserem Wissen das die Waffe nicht dem Stand der Technik entspricht, gekauft?

     

    Ich sehe schon den Kopf des "Pförtners" rollen. Nur der kann schuldig sein, der hat ja schließlich alle rein gelassen.

  8. vor 8 Minuten schrieb Makalu:

    Schauen wir mal wie es ausgeht.

     

    Gruß

    Makalu

     

    Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ich rechne sehr stark mit der Entlassung von vielen Verantwortlichen bei diversen Prüf- und Beschaffungstellen der Bundeswehr.

    Von Schadensersatzforderungen, Gehalts-/Pensionskürzungen, Versetzungen, Degradierungen und sonstigen Freisetzungen von hochqualifizierten Fachpersonal will ich gar nicht erst anfangen.  Danach wird das Beschaffungswesen reformiert und es gibt einen Neuanfang.

     

    Ich habe das übrigens nur in grün geschrieben, damit man mir in Bezug auf meine waffenrechtlichen Erlaubnisse keinen juristischen Strick drehen kann.

  9. vor 5 Minuten schrieb MarkF:

     

    Wäre eine solche Klausel letztlich wirksam oder nicht? 

     

     

    1. gibt es dazu ja schon gerichtliche Entscheidungen.

    2. möchte ich es nicht ausprobieren.

    3. sind diese spitzfindigen juristischen Winkelzüge meiner Meinung nach einfach unnötig.

     

    Wir sollten es einfach dabei belassen. Ich kenne zwei Personen die leider juristisch sehr viel Lehrgeld in Bezug auf Schusswaffen/DHL/unberechtigte Empfänger bezahlt haben.

    Aber wahrscheinlich hatten die nur die falschen Anwälte, was ich sogar für gut möglich halte.

     

    Wir sammeln dann lieber Geld bei WO für anwaltliche Hilfe bei dem Versuch den privaten Waffenversand wieder zu ermöglichen.

     

  10. vor 9 Stunden schrieb MarkF:

    Schau in die DHL-ABGen und suche nach den Regeln für die Ersatzzustellung. Ich habe es schon mindestens dreimal erklärt: Erforderlich ist eine Anweisung des Empfängers, das kann der Versender nicht bestimmen und schriftlich bekommt er von DHL auch nichts. wenn Dir das nicht paßt und Dir auch das mit der Filialzustellung nicht genhem ist, dann bezahl halt overnite & co. Mir egal. Ich bezahle sie jedenfalls nicht. Und wenn "mein" Versender unbedingt meint, die beauftragen zu müssen, dann bezahlt er eben die Differenz. Punkt.

     

    Ich zitiere da mal DHL:

     

    Mit dem Service Eigenhändig wird Ihr Paket ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben oder einer Person, die der Empfänger mit einer Postvollmacht ausgestattet hat. Konnte das DHL PAKET weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann. Wurde das DHL PAKET innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt oder konnte es beim wiederholten Zustellversuch nicht abgegeben werden, so gilt es als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt. Sollten Sie verhindert sein, Ihre Sendung persönlich abzuholen, können Sie einer dritten Person einmalig eine Vollmacht zur Abholung erteilen.

     

    Und da mir persönlich nicht der Empfänger, sondern ich als Versender, für den gesetzeskonformen Versand verantwortlich erscheint, mache ich das lieber nicht.

    Da ich aber kein Jurist bin, mag das zwar sinnvoll und einfach erscheinen, aber nicht bis zur letzten Instanz richtig sein.

    Außerdem sind mir, wie in meinem Fall, 20km bis zur nächsten DHL Filiale einfach zu blöd.

     

    Punkt. (nein, so bin ich jetzt aber mal nicht)

     

     

     

     

     

  11. http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/antragstellung/feuerwaffen_antrag/index.html

     

    @MarkF

     

    vor 16 Stunden schrieb MarkF:

    ...daß overnite & Co. nicht Not tut. Die Realität ist leider eine andere.

     

    Das mag ja sein, aber wenn das doch so einfach wäre und DSu die Lösung dazu hast, aus welchem Grund machst Du da nur wage Umschreibungen und windest Dich um eine aussagekräftige Antwort mit Quellenangaben. Zumindest kommt es mir so vor.

    Wenn ich Dich also BITTEN darf, für mich noch einmal die preiswerte DHL Versandart bei der ich als Versender von DHL die schriftliche Zusicherung bekomme, dass das Paket nicht mit einer von DHL eingerichteten oder ermöglichten Ausnahme regelkonform von einer unberechtigten Person entgegengenommen werden könnte. Dafür vielen Dank.

     

    Ich wäre der Letzte der etwas dagegen hätte, nur leider finde ich die Lösung nicht. Und auf meine Anfrage hin hat man mir auch keine Lösung nennen können.

    Aber DHL würde angeblich daran arbeiten...

  12. Also ist das in Empfang nehmen von Unberechtigten durch den Versender DHL ausgeschlossen, auch wenn der berechtigte Empfänger einem Unberechtigten eine Postvollmacht ausstellt, und/oder ihm seine Postnummer/die Packstationen SMS-PIN für eine Abholung weiter gibt/überlässt?

     

    Wer es chaotisch will, dem empfehle ich dazu einen Anruf in der Kontzernzentrale der DHL Group (0228/1820).

     

     

  13. Danke, kennst Du evtl. noch den Preis für so ein DHL Express Paket bis z.B. 10kg mit Abholung und Zustellung ausschließlich EIGENHÄNDIG ohne Ausnahme, auch nicht mit Postvollmacht?

     

    Beim DHL Paket EIGENHÄNDIG und beim DHL EXPRESS Paket EIGENHÄNDIG heißt es von DHL dazu nämlich:

     

    Mit dem Service Eigenhändig wird Ihr Paket ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben, oder einer Person die der Empfänger mit einer Postvollmacht ausgestattet hat. Der Service Eigenhändig wird dazu auf Ihrer Sendung besonders gekennzeichnet.

     

  14. vor 2 Stunden schrieb MarkF:

    Mir ist dagegen noch kein Fall bekannt geworden, faß DHL(-Zusteller) den ausdrücklichen Ausschluß der Ersatzzustellung mißachten würden.

     

    Kann ich aktuell bei DHL eine legale Versandart wählen welche ohne mögliche Ausnahmen einen nur personenbezogene Zustellung einer Schusswaffe sicherstellt?

    Bei allen DHL Paketangeboten die ich online gefunden habe gibt es immer Ausnahmen auf die ich keinen Einfluss nehmen kann.

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