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Bulldog

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Beiträge von Bulldog

  1. Es ist nicht nur diese Unklarheit sondern das Urteil im Gesamten. Man kann zum Glück feststellen, dass es sich diesmal gegen die Gruppe der Jäger richtet, und nicht gegen die Sportschützen. Die nehmen bekanntermaßen die Entscheidungen einfach hin, siehe §6 AWaffG. Von daher wurde tatasächlich eine Pforte geöffnet, es wird interessant sein den Fortgang der Dinge zu beobachten.

    Aber genau über diesen unschönen §6 AWaffG. sehe ich, analog zu der jagdlichen Begründung in Bezug auf das unnötige Leipziger Urteil, evtl. zukünftige Probleme auf die Sportschützen zukommen. Man sollte meiner Meinung nach nicht an einer Lösung für Jagdscheinbesitzer arbeiten, ohne in diese Richtung zu denken.

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