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Beiträge von Proud NRA Member

  1. vor 25 Minuten schrieb speedjunky:

    Ich hoffe, dass ich nicht als Geldwäscher demnächst dran bin.

    Vermutlich nicht, aber in der Konstellation würde ich es gerade bei einem emotional so heißen Verkaufsgegenstand trotzdem lassen. In anderer Leute Eheprobleme oder Waffenkäufe mische ich mich nicht ein. Machen Banken keine Barüberweisungen mehr für einen kleinen Obolus?

  2. vor einer Stunde schrieb Pi9mm:

    Könnte so die Waffe etwa einer Pfändung entzogen werden ?

    Was heißt da "entzogen"? Wenn jemand z.B. eine Leihwaffe zum Üben hat, dann darf er die natürlich nicht zur Begleichung von Schulden verkaufen, und der Gerichtsvollzieher darf das auch nicht. Wenn man aber Eigentumsverhältnisse vortäuscht, die nicht der Wirklichkeit entsprechen, um damit etwas "einer Pfändung zu entziehen", dann ist man dick im Strafrecht drin, was im Fall einer Verurteilung auch dem Besitz von Waffen ein Ende bereiten wird. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es natürlich die Planung im Voraus, z.B. dass sich Eheleute möglichst lange (wichtig!) bevor etwas schiefgeht überlegen, wie sie ihre Ehestands- und Eigentumsverhältnisse so regeln können, dass wenn beim einen eine finanzielle Katastrophe passiert kein Zugriff auf den anderen möglich ist. Das ist auch gar keine dumme Idee, z.B. wenn beide Unternehmer mit unterschiedlichen Unternehmen sind.

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  3. vor 11 Stunden schrieb AGS:

    Die GO-Lehre hat 1.630" (41.402mm)

    NoGo 1.634" (41.504mm)

     

    Daraus ergibt sich, das bei +0.10mm der Verschluß gerade noch schliessen dürfte, bei allem darüber nicht mehr.

    Jedenfalls bei den Amis sind oft drei Lehren in Gebrauch. Go für den Mindestabstand, No Go für den Maximalabstand bei der Montage, und Field dafür, wenn es ausgeschossen ist. Der Verschluss in Gebrauch mit Abnutzung darf bei mehr Übermaß schließen als bei der Montage. Daraus folgt, dass No Go kürzer sein muss als das maximal zum sicheren Betrieb zulässige Übermaß.

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  4. vor 2 Stunden schrieb PetMan:

    Also heute abend beim Training 2 oder 3 Mann nach Sportordnung gegeneinander antreten lassen und und den " Mittwochabendcup " austragen lassen.

    Macht einer der Vereine, bei dem ich Wettbewerbe schieße zweimal die Woche unter der Woche. Die formalen Matches mit Ergebnismeldung an den Verband usw. sind am Wochenende. Zweimal die Woche nach der Arbeit gibt es eine "Liga", wo halt zwei oder drei schnell aufgestellte Stages geschossen werden. Und das alles ohne waffenrechtlichen Hintergrund.

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  5. vor 22 Minuten schrieb bdsschütze:

    Es ist im eigenen Interesse eines jeden Waffenbesitzer, dass er mit seinen Waffen etwas trifft. Sonnst kann er ja nichts damit anfangen.

    Selbst bei Soldaten, deren Leben in einem Einsatz plausibel daran hängt, ist das Interesse oft nicht riesig, insbesondere wenn die Handwaffe nicht ihre Primärwaffe ist oder ihre primäre Funktion gar nicht im Kämpfen liegt. Das wird eben so behandelt wie von anderen ein Feuerlöscher, mit dem man das exakte Minimum, z.B. vorgeschriebene Inspektionen, macht oder auch nicht. (Wie viele Leute haben denn schonmal mit einem Feuerlöscher geübt? Wie viele gar noch unter erschwerten Bedingungen?) Es handelt sich um Werkzeuge, mit denen man nicht unbedingt mehr üben will als vorgeschrieben. 

     

    Die meisten Jäger in Deutschland werden keine Ambitionen auf riesige Distanzen usw. haben. Von daher kann die Jagd natürlich mit Interesse am Schießen zusammenfallen, muss es aber nicht. Wer aus eigenem Interesse an guten Leistungen im Schießen übt (und auch nachdenkt, liest, rechnet, usw.), der ist Schütze. Für irgendwelche Pflichttermine wäre nur relevant, ob es mit hinreichender Häufigkeit Probleme gibt, die durch Mangel an Übung zu erklären sind. Selbst da könnte man die Vorschrift der Übung oder regelmäßige Leistungsnachweise an die konkreten und vermutlich ungewöhnlichen Jagdpraktiken binden und es nicht für alle vorschreiben.

  6. vor 3 Stunden schrieb Pastis:

    das Grundlasthuhn ist noch nicht im Einsatz.

    Ist in der Praxis schwierig. Ich hatte mal wegen der Mathematik der Sache ein paar Gespräche mit dem Typen, der sich bei einem bekannten großen Einzelhändler in Amerika um die Stromkosten der Kühlhäuser kümmert. Ergebnis war, dass er im Prinzip keine Probleme sah, warum das nicht funktionieren würde (natürlich nicht ganz so wie in Deinem Schaltplan), er auch schon darüber nachgedacht habe, aber die praktischen Probleme sind dann doch eher, bei einem Alarm, weil etwas nicht funktioniert, jemanden ans Telephon zu kriegen, der einigermaßen Englisch oder Spanisch kann.

  7. Am 22.6.2021 um 11:56 schrieb Thomas St.:

    Ich sehe mittlerweile das Waffengesetz nicht als alleinige Grundlage für meine Wahlentscheidung.

    Erfahrungsgemäß ist das Waffenrecht aber ein genialer Maßstab für die Position zu allerlei anderen Dingen. Wer die Leute für so verka**t hält, dass sie im Zweifelsfalls lieber verbluten als sich wehren sollen, weil sie sonst nur auf dumme Gedanken kämen, der traut ihnen natürlich nicht zu, dass sie sich selber um die Vermeidung von Infektionskrankheiten kümmern. Wer den Leuten dieses Recht zugesteht und im Zweifel eher vor dem durchgehenden Staat als dem durchgehenden Bürger Angst hat, der wird auch dem Bürger zutrauen, zusammen mit seinem Arzt zu entscheiden, was für ihn medizinisch richtig ist.

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  8. vor 18 Minuten schrieb BJ68:

    dafür der Knastaufenthalt und was für ein Gangsta jemand ist

    Zumal viele dieser Delikte offenbar auch den Hauptzweck haben, sich als fieser Gangsta zu etablieren. Für Beschaffungskriminalität klaut man oder betrügt man, soweit man einigermaßen rational vorgeht, aber man setzt sich nicht der Rache der Konkurrenz und den Ermittlungen des Staates aus. Das tut man, wenn die Demonstration eigenen Brutalität, auch der Indifferenz gegenüber seiner eigenen Zukunft, der eigentliche Zweck der Tat ist.

  9. vor 2 Stunden schrieb JPLafitte:

    die Schlüssel für die Waffenschränke sind aber im Lekkerliebeutel meines Hundes.

    Und der Einbrecher, der den Beutel doch untersuchen will, denkt, der herbeigerannte Hund sabbere so, weil der Einbrecher als Mittagessen vorgesehen sei...

  10. vor 4 Stunden schrieb Gordy:

    Wand oder dem Fußboden befestigt. In diesem kleinen 1er Schrank darf nun jeder von uns all seine restlichen Schlüssel platzieren, und dies mit dem Segen des OA.

    Und wo tut Ihr den Schlüssel dieses Schranks hin?

     

     

     

    (Psst, verratet es ihm nicht......Die Antwort lautet: "42")

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  11. vor 19 Stunden schrieb Katechont:

    Was würdest du denn als Vorstand machen?

    Bestätigungen ausstellen, die das WaffG unterlaufen?

    Gefordert wird nun mal das Benutzen der eigenen Waffe(n).

    Nur das tun, was das Gesetz verlangt, und mich nicht als Aufsicht über Weiteres aufspielen. Im konkreten Fall: Ich will eine Liste mit exakt drei Spalten: Datum, eigene Kurzwaffe ja/nein, eigene Langwaffe ja/nein. Unterschrift drunter. Es steht jedem frei, darüber hinausgehende Angaben bis hin zu jedem einzelnen Treffer, unterschiedlichen Handladungen, herrschendem Wind, was auch immer, in seinen persönlichen Unterlagen zu führen, was zu überprüfen aber nicht meine Aufgabe wäre. Wer mehr prüft wird für mehr verantwortlich.

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  12. vor 5 Stunden schrieb ASE:

    Aber die offiziellen Statistiken zu gewissen Eigenschaften von Täter und Opfer, sowie die Häufigkeit von Personen mit gewissen Eigenschaften in der Grundgesamtheit der Bevölkerung zu zitieren, fällt in D bereits unter Hassrede.....

    Da kannst es, mit dem, woran Du vermutlich gedacht hat, sehr stark korrelierend, auch mit abwesenden und uninteressierten Vätern, abgebrochener Schule, frühem Einstieg in die kriminelle Karriere, und Perpetuierung des Ganzen durch frühes Zeugen von Kindern, um die man sich nicht im Geringsten kümmert, erklären. Das Ganze sehr stark in gewissen sozialen Kreisen und an gewissen Orten konzentriert, so dass die Kinder auch nicht bei Schulkameraden oder Nachbarn sehen können, dass es auch andere Möglichkeiten im Leben gibt.

     

    Wer in Amerika mindestens die Schule abschließt, von der Begehung von Straftaten absieht, und mit Kindern wartet, bis er mindestens 21 und verheiratet ist, der schafft es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in die Mittelschicht, unabhängig davon, wie er aussieht.

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  13. vor 46 Minuten schrieb micky123:

    Technische Frage,technische Antworten.

    Es wird da offensichtlich irgendeine Art Dosiermechanismus verbaut sein. Der wird sich dann halt in leicht abgeänderten Dimensionen in der Länge oder Weite eines Kolbens, mit einer etwas geänderten Federstärke, oder was auch immer finden.

     

    Für viele Fragen zur Funktion und zum Auseinander- und Zusammenbauen allerlei technischer Gegenstände ist heute YouTube Dein Freund, z.B. hier. (Mitsamt der Ermahnung im Video, das nur zu machen, wo legal. Bei mir dürfte ich z.B. auch eine Feuerwaffe aus dem rohen Metall herstellen, ohne jemanden zu fragen, also kein Problem.)

  14. Am 21.6.2021 um 04:02 schrieb M4rc:

    Die Bücher sollen sich im Kern mit den einzelnen Störungsarten bei Selbstladegewehren beschäftigen. Wie zum Beispiel Stove Pipe, Double Feed, Hülsenabriss, Patrone zündet nicht, Zuführungsstörung.

    Wirklich akademisch durchdrungen scheint mir das Thema nicht zu sein. Es gibt natürlich Dinge wie Handbücher von Streitkräften, und heute zutage wird auch YouTube eine durchaus ernstzunehmende Quelle sein. (Klassisch z.B. das Video von Pat Rogers zum korrekten Laden des AR-15.)

     

    Um das Ganze aber einmal MECE anzugehen kannst Du das Thema natürlich erstmal in zwei Bereiche einteilen: Die Waffe (als System mitsamt Munition etc.) und den Menschen, der sie bedient. Der Ansatz bei den beiden ist logischerweise wesentlich unterschiedlich:

     

    Willst Du die Waffe verbessern, dann wird es ein ingenieurwissenschaftliches Problem. Da kann man natürlich erstmal quantitativ erfassen, was wie oft vorkommt, und dann Dinge wie die Geometrie von Magazinlippen und Zuführrampen, die Materialzuverlässigkeit von Hülsen und Ausziehern, usw. betrachten, mit soviel Genauigkeit und Detail wie man will und kann, bis hin zu detaillierten Simulationen oder Experimentenreihen. 

     

    Siehst Du die Waffe als gegeben an, dann ist es ein didaktisches Problem. Das kannst Du wiederum in zwei Teile einteilen. Erstens, kann der Benutzer Störungen überhaupt erkennen und zielgerichtet beheben, unter Idealbedingungen, also kein Zeitdruck, kein Bewertungsstress, gutes Licht, usw. Bei vertrackteren Störungen wie bolt override im AR-15 wird's da schon für einige sehr haarig. Wenn diese Fähigkeit gegeben ist, dann ist die nächste Frage wie man das unter erschwerten Bedingungen machen kann, also unter Zeitdruck, unter möglicherweise extremer Angst, bei Dunkelheit, mit wegen Kälte stark eingeschränkter Feinmotorik, verletzt. Auch da könnte man quantitativ erfassen, was wie oft vorkommt und relevant ist, wie der Stand vor einer Ausbildungsmaßnahme ist, und wie der Stand direkt danach und in einem Abstand danach.

     

    Das Hauptproblem wird sicher sein, dass man es einfach überhaupt machen und üben muss. 

  15. vor 6 Minuten schrieb JDHarris:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller diese Konstruktion selbst gewählt hat, sondern das es eine Vorgabe war.

    Wenn es explizit für's Theater ist gäbe es eine offensichtliche Anwendung, nämlich dass jemand auf der Bühne "erschossen" werden soll, natürlich ohne Schutzbrille oder dergleichen. Da wäre ein Ableitung der Gase woandershin doch gar nicht blöde.

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  16. vor 31 Minuten schrieb Dynamite Harry:

    Wenn die Schilderung seitens des Vertreters des DJV wirklich so vorliegt, ist es meiner bescheidenen Meinung nach eine absolute Fehlentscheidung, die Anklage überhaupt zuzulassen.

    Wobei im Artikel ja auch drin steht, dass das Vorliegen der Notstandssituation von der Anklage anders gesehen würde. Dabei ist nicht klar, ob es die Fakten sind oder die rechtliche Einordnung, die bezweifelt werden.

     

    Es gibt ja schon ab und an Äußerungen, bei denen man sich schon fragen kann, ob es nicht einige Leute gibt, die es nicht schlecht fänden, einen Wolf abzuschießen. Man kann sich auch wenn man völlig richtig gehandelt hat um Kopf und Kragen reden, z.B. nicht die tatsächliche Notstandssituation schildern, sondern seinen Hass auf den Wolf und seine zweibeinigen Freunde.

     

    Bei den Amis wurde mir beigebracht, dass man sich wenn man z.B. einen Grizzly in Selbstverteidigung tötet auf kritische Fragen von den Wildhütern einstellen muss, aber wenn die Situation so war, dass man den Streit nicht gesucht hat, nichts weiter passiere. Die wollen halt Wilderer auf geschützte Arten von überraschend angegriffenen Wanderern unterscheiden. Und es gibt auch ein Feld dazwischen, z.B. Vollidiotien, die die Viecher anfüttern. Dann würde ich einmal unterstellen, dass die deutschen Behörden damit auch weniger Erfahrung haben als die Forstpolizei in Wyoming, es also schlechter einschätzen können.

    • Wichtig 1
  17. Wie wäre es mit Salutsport? Mounted Shooting nimmt ja Platzpatronen mit Luftballons als Zielen. Mit der Langwaffe eher unpraktisch, aber da wird sich doch auch eine Disziplin konstruieren lassen. Trampolinschießen vielleicht, als Salut an die mögliche neue Kanzlerin? Das Ziel ist hinter einer hohen Wand, so dass man auf dem Trampolin hochspringen und dann über die Wand den Luftballon zum Platzen bringen muss.

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